Beschlussvorlage - B/16/3305-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen

 

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;

 

2. beschließt die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Aufwandsbudgets in Höhe von 2.318.320,00 Euro für das Haushaltsjahr 2018 bei dem Auftrag 250008010500, Bezeichnung „Hallen- und Freibäder“ sowie Sachkonto 523500, Bezeichnung „Erstattung an verbundene Unternehmen, Beteiligungen etc.“.

 

Deckungsvorschlag: Außerplanmäßiger Mehrertrag in Höhe von 2.212.488,00 Euro bei vorgenanntem Auftrag sowie Sachkonto 414000, Bezeichnung „Zuweisungen des Bundes“ sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 105.832,00 Euro.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Wegen des Datenschutzes (hier Beteiligung Dritter) ist die Vorlage nichtöffentlich zu behandeln.

 

In seiner Sitzung vom 04.07.2016 hat der Rat der Stadt die Verwaltung zum Abschluss eines Durchreichungsvertrages mit der Revierpark Vonderort GmbH zur Umsetzung des Förderprojektes „Sanierung des Freibades im Revierpark Vonderort“ im Rahmen der Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ermächtigt (vgl. Drucksache Nr. B/16/1824-01).

 

Mit Beschluss vom 03.07.2017 (vgl. Drucksache-Nr. B/16/2760-01) hat der Rat der Stadt dem Gesamtfinanzierungsbeschluss zugestimmt. Aufgrund von Verzögerungen wurde im Jahre 2017 zunächst ein Teilbetrag in Höhe von 458.320,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Von diesen Mitteln konnten aber lediglich 140.000,00 Euro verausgabt werden.

 

Der dieser Maßnahme zugrunde liegende Zuwendungsbescheid des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vom 16.12.2016 steht unter einem Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass die Antrags- und Bauunterlagen durch die Oberfinanzdirektion Münster (OFD) nicht anerkannt werden.

Die Fertigstellung dieser Antrags- und Bauunterlagen ist federführend durch die von der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (Rechtsnachfolgerin der Revierpark Vonderort GmbH) mit der Projektsteuerung beauftragte Firma pace erfolgt. Eine endgültige Prüfung und Anerkennung der Bauunterlage wird nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens frühestens im April 2018 erfolgen können.

 

Die Stadt Oberhausen hat bereits bei Einreichung der Unterlagen den vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn beantragt. Dieser vorzeitige Baubeginn wurde durch das BBSR mit Schreiben vom 16.11.2017 – nach Vorprüfung durch die Oberfinanzdirektion Münster – genehmigt. Allerdings sind Mittelabrufe aus der Zuschusssumme erst nach dem Abschluss des offiziellen Prüfverfahrens möglich (April 2018). Damit konnten die geplanten Mehrerträge im Jahre 2017 nicht realisiert werden.

 

Auf Nachfrage der Stadt Oberhausen teilte das BBSR mit Schreiben vom 10.01.2018 mit, dass die bis Ende 2017 nicht abgerufenen Bundesmittel als Ausgaberest in das Haushaltsjahr 2018 übertragen worden sind und der Stadt Oberhausen zusätzlich zu den für 2018 zugesagten Refinanzierungsmitteln zur Verfügung stehen.

 

Der vorstehende Beschluss zu Punkt 2 stellt die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme sicher. Das Gesamtvolumen der Maßnahme umfasst 2.458.320,00 Euro bei einer 90%gen Finanzierung durch Bundesmittel. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen beträgt mithin 245.832,00 Euro. Falls sich auf der Ertragsseite noch ein Restbetrag für das Folgejahr ergibt, ist eine diesbezüglich Abwicklung im Haushaltsjahr 2019 vorstellbar.

 

 

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