Beschlussvorlage - B/16/3296-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung bei den Aufträgen 110001090200 – Steuern und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sowie 110001090300 – Finanzbuchhaltung wie folgt zu:
Kostenart | Bezeichnung | Ansatz 2017 | IST 2017 | Mehrbedarf |
529126 | EP Druck und Grafik | 206.750 EUR | 267.702,73 EUR | -60.952,73 EUR |
529142 | EP Post und Botendienste | 209.750 EUR | 283.241.16 EUR | -73.491,16 EUR |
543115 | FL Postaufwendungen | 121.950 EUR | 178.395,83 EUR | -56.445,83 EUR |
Gesamt |
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| -190.889,72 EUR |
Der Mehrbedarf reduziert sich aufgrund Minderaufwendungen an anderer Stelle innerhalb des Deckungsrings DR Fremdleistungen Bereich 1-1 um 16.548,03 EUR.
Somit ist insgesamt ein Mehrbedarf in Höhe von 174.341,69 EUR entstanden. Das benötigte Budget ist überplanmäßig bereit zu stellen.
Deckungsvorschlag
Eine Deckung in gesamter Höhe erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei dem Auftrag 110011020200 – Abfallbeseitigung, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschlüssen vom 27.03.2017 (Drucksache Nr. B/16/2453-01) sowie vom 25.09.2017 (Drucksache Nr. B/16/2786-01) hat der Rat der Stadt Oberhausen der Änderung der Jahresgebührensätze für die Jahre 2013 – 2016 für die Rest- und Biomüllbeseitigung und für die Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle im Rahmen einer jeweils neugefassten Abgabesatzsatzung zugestimmt.
Die daraus resultierenden Gebührenkorrekturen für die Oberhausener Haushalte mussten den Eigentümern mit entsprechenden Änderungsbescheiden zu den bisher festgesetzten Gebührenveranlagungen mitgeteilt werden. Der hierbei entstandene zusätzliche Aufwand bei den Einheitspreisen (Druck und Grafik, Post- und Botendienste) sowie den Fremdleistungen (Postaufwendungen, Beschaffungswesen) konnte im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 nicht berücksichtigt werden, da der Haushalt 2017 bereits am 21.11.2016 vom Rat der Stadt verabschiedet wurde.
Da zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben bereits entsprechende Leistungen in Anspruch genommen wurden, ist die Leistung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar, um den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen entsprechend nachzukommen.
Da bei der Gebührenneuberechnung die erforderlichen Aufwendungen zur Übermittlung der korrigierten Gebührenfestsetzung für Vorjahre mit berücksichtigt wurden, erfolgt eine Deckung in Höhe von 174.341,69 EUR durch Mehrerträge beim Auftrag 110011020200 – Abfallbeseitigung, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren.
