Beschlussvorlage - B/16/3296-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung bei den Aufträgen 110001090200 – Steuern und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sowie 110001090300 – Finanzbuchhaltung wie folgt zu:

 

Kostenart

Bezeichnung

Ansatz 2017

IST 2017

Mehrbedarf

529126

EP Druck und Grafik

206.750 EUR

267.702,73 EUR

-60.952,73 EUR

529142

EP Post und Botendienste

209.750 EUR

283.241.16 EUR

-73.491,16 EUR

543115

FL Postaufwendungen

121.950 EUR

178.395,83 EUR

-56.445,83 EUR

Gesamt

 

 

 

-190.889,72 EUR

 

Der Mehrbedarf reduziert sich aufgrund Minderaufwendungen an anderer Stelle innerhalb des Deckungsrings DR Fremdleistungen Bereich 1-1 um 16.548,03 EUR.

 

Somit ist insgesamt ein Mehrbedarf in Höhe von 174.341,69 EUR entstanden. Das benötigte Budget ist überplanmäßig bereit zu stellen.

 

Deckungsvorschlag

 

Eine Deckung in gesamter Höhe erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei dem Auftrag 110011020200 – Abfallbeseitigung, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/2453-01 sowie B/16/2786-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

     -

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Beschlüssen vom 27.03.2017 (Drucksache Nr. B/16/2453-01) sowie vom 25.09.2017 (Drucksache Nr. B/16/2786-01) hat der Rat der Stadt Oberhausen der Änderung der Jahresgebührensätze für die Jahre 2013 – 2016  für die Rest- und Biomüllbeseitigung und für die Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle im Rahmen einer jeweils neugefassten Abgabesatzsatzung zugestimmt.

 

Die daraus resultierenden Gebührenkorrekturen für die Oberhausener Haushalte mussten den Eigentümern mit entsprechenden Änderungsbescheiden zu den bisher festgesetzten Gebührenveranlagungen mitgeteilt werden. Der hierbei entstandene zusätzliche Aufwand bei den Einheitspreisen (Druck und Grafik, Post- und Botendienste) sowie den Fremdleistungen (Postaufwendungen, Beschaffungswesen) konnte im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 nicht berücksichtigt werden, da der Haushalt 2017 bereits am 21.11.2016 vom Rat der Stadt verabschiedet wurde.

 

Da zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben bereits entsprechende Leistungen in Anspruch genommen wurden, ist die Leistung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar, um den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen entsprechend nachzukommen.

 

Da bei der Gebührenneuberechnung die erforderlichen Aufwendungen zur Übermittlung der korrigierten Gebührenfestsetzung für Vorjahre mit berücksichtigt wurden, erfolgt eine Deckung in Höhe von 174.341,69 EUR durch Mehrerträge beim Auftrag 110011020200 – Abfallbeseitigung, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren.

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