Beschlussvorlage - B/16/3285-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 'Innere Verwaltung'.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabstelle IT
- Bearbeitung:
- Alexandra Schulte-Fischedick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.02.2018
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Beschlussvorschlag
StadtOberhausen | Drucksache Nr.
«VONAME»
| Termin
«VOCDAT»
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«GRNAME» |
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 ‘Innere Verwaltung‘ wie folgt zu:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
100001020300 Strategisches 529146 IT-Standardleistungen 450.000 ,-
(PN0102) IT-Management (7291.46)
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen wie folgt:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
100001020300 Strategisches 527198 Nutzungsentgelte 100.000 ,-
(PN0102) IT-Management (7271.98)
u. a.
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
100001020300 Strategisches 529171 Sonstige Aufwendungen IT 30.000 ,-
(PN0102) IT-Management (7291.71)
u. a.
Für die restlichen 320.000 Euro besteht keine Deckungsmöglichkeit. Aus diesem Grund ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 320.000 Euro.
Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 1 von 2
Sachverhalt
Begründung
Der Haushaltsansatz für das IT-Sachkonto „Standardleistungen“ wurde im Jahr 2017 trotz der Umbuchung von nicht benötigten Finanzmitteln anderer IT-Sachkonten (siehe Beschlussvorlage B16/2909-01 und der Deckungs-vorschlag dieser Vorlage) um 320.000 Euro überschritten.
Der größte Teil der im Jahr 2017 in dem Sachkonto „Standardleistungen“ benötigten Finanzmittel konnte mit der Beschlussvorlage B16/2909-01 und dem in der Vorlage unterbreiteten 100%igen Deckungsvorschlag abgedeckt werden, weil in diesem Fall zwar die Ansatzplanung der betreffenden IT-Sachkonten für das Jahr 2017 nicht korrekt waren, es aber lediglich zu einer Verschiebung der Finanzmittel gekommen ist. Der Gesamtansatz der Finanzmittel 2017 über alle IT-Sachkonten wurde bis zu diesem Zeitpunkt eingehalten.
Der nunmehr nicht deckungsfähige Finanzmittelbedarf ist entstanden, weil die Kosten für die Leistungen nach Stundenaufwand gemäß IT-Preis- und Abrechnungsmodell im Jahr 2017 deutlich höher ausgefallen sind wie erwartet und somit eingeplant waren. Dies hat sich unterjährig im Rahmen eines vierteljährlichen Controllings bereits angedeutet. Mit der OGM wurden hierzu Gespräche zur Erörterung der Gründe geführt. Im Spätsommer wurde der Stadtverwaltung dann seitens der OGM mitgeteilt, dass vor allem die IT-Ausstattungsgegenstände, die älter als fünf Jahre sind, im Jahr 2017 zu erheblichen Supportaufwendungen und damit Kosten geführt haben.
Die Stadtverwaltung erstellt zz. gemeinsam mit der OGM GmbH eine Analyse der anfallenden Aufwendungen, um entscheiden zu können, ob aus Wirtschaftlichkeitsgründen im Jahr 2018 eine größere Anzahl von IT-Ausstattungsgegenständen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen erneuert wird. Bisher ist dies nicht erfolgt, weil beispielsweise im Jahr 2016 hierfür keine auffällig hohen Kosten entstanden sind und die Kosten für die Leistungen nach Stundenaufwand im Jahr 2016 auch erheblich geringer als im Jahr 2017 ausgefallen sind. Zudem werden PC´s bei der Stadtverwaltung Oberhausen in der Regel deutlich länger als fünf Jahre genutzt, ohne dass größere Probleme an den Rechnern auftreten. Dies führt dazu, dass nach fünf Jahren für diese Ausstattungsgegenstände keine monatlichen Abschreibungskosten gezahlt werden müssen. Aufgrund der dauerhaft angespannten Haushaltslage der Stadt Oberhausen wurde dieses Vorgehen bisher nicht verändert.
