Beschlussvorlage - B/16/3246-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister, Herrn Daniel Schranz, und das Ratsmitglied der Stadt Oberhausen, Wolfgang Große Brömer, per Dringlichkeitsentscheidung am 08.01.2018 getroffenen Beschluss:

 

a) den Erlass der Satzung zur Veränderungssperre Nr. 167 (siehe beigefügte Drucksache Nr. B/16/3242-01)

 

Gesetzliche Grundlage: siehe Satzungstext

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister, Herrn Daniel Schranz, und das Ratsmitglied der Stadt Oberhausen, Wolfgang Große Brömer, vom 08.01.2018 (Drucksache Nr. B/16/3242-01).

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  siehe Satzungstext

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Sachverhalt

Begründung

 

Im vorliegenden Fall war eine Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 19.02.2018 nicht rechtzeitig möglich gewesen.

 

Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 535, 1.Ergänzung - Ortskern Holten - liegt ein Teilnutzungsänderungsantrag eines Ladenlokals zur Gaststätte und Wettannahmestelle vor, dessen Bearbeitung bis zum 17.01.2018 zurückgestellt worden ist.

 

Da absehbar war, dass der Bebauungsplan Nr. 535, 1. Ergänzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft getreten sein wird, war - um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplans Nr. 535, 1. Ergänzung der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre, nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade per Dringlichkeitsentscheidung, im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister, Herrn Daniel Schranz, und dem Ratsmitglied, Herrn Wolfgang Große Brömer zu fassen.

 

Die Bekanntmachung der Veränderungssperre Nr. 167 als Satzung erfolgte am 17.01.2018 in einem Sonderamtsblatt der Stadt Oberhausen.

 

Einzelheiten u. a. im Hinblick auf die Notwendigkeit der Veränderungssperre sind der beigefügten Drucksache Nr. B/16/3242-01 zu entnehmen.

 

 

 

 

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Anlagen

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