Beschlussvorlage - B/16/3275-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Fassaden- und Hofprogramm im Stadterneuerungsgebiet "Soziale Stadt Osterfeld" im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt NRW".

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/2000-01 Beschluss der Vergaberichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der Aufwertung und Attraktivierung privater Innenhöfe und Hausfassaden nach Nr. 11.2 der Städtebauförderrichtlinien 2008 im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt NRW" für den Stadterneuerungsprozess "Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld"

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes

Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [   ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche

Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als  Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

 

Als eine der Teilmaßnahme hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen per Einzelförderantrag Mittel zur Initiierung eines Fassaden- und Innenhofprogramms für die Aufwertung, Modernisierung und Attraktivierung des Erscheinungsbildes des Immobilienbestandes innerhalb des Programmgebiets Oberhausen Osterfeld beantragt. Hierbei handelt es sich um ein Zuwendungsbudget das durch eine jährliche Antragsstellung über den gesamten Programmzeitraum fortgeführt wird. Bislang wurde die Maßnahme bereits in den Zuwendungsbescheiden Nr. 04/058/16 und Nr. 04/045/17 mit insg. 230.000 € förderfähigen Kosten bei einer Förderquote von 80% berücksichtigt.

 

Über die Vergabe der Mittel des Fassaden- und Hofprogramms entscheidet die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Oberhausen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der aktuell geltenden Richtlinie. Mit dem Richtlinienbeschluss durch die Bezirksvertretung Osterfeld im November 2016 startete das Fassaden- und Innenhofprogramm Osterfeld. Seitdem wird es durch das Stadtteilmanagement erfolgreich betreut. Aufgrund der hohen Nachfrage konnten bereits Maßnahmen an rund 20 privaten Immobilien umgesetzt und die Fördermittel fast vollumfänglich ausgeschöpft werden. Für das kommende Förderjahr sind weitere Fördermittel beantragt.

 

 

Ziel

 

Das Fassaden- und Hofprogramm wird nach Ziffer 11.2 der Förderrichtlinie Stadterneuerung

2008 gefördert und ist damit wesentlicher Bestandteil aller Stadterneuerungsprogramme. Eine Initialisierung des Fassaden- und Innenhofprogramms ist somit in jedem der derzeit laufenden Stadtteilerneuerungsprojekte Oberhausens möglich. In den Stadterneuerungsprojekten Innenstadt, Lirich und Osterfeld wird das Programm bereits umgesetzt, in Sterkrade und im Stadteilprojekt „Brückenschlag“ ist eine Initialisierung zeitnah vorgesehen.

 

Basis der Förderung nach Ziffer 11.2 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 ist die Entwicklung einer Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen. Bislang wurden für jedes Stadterneuerungsgebiet eine neue, individuelle Richtlinie aufgestellt und beschlossen, sodass zum heutigen Zeitpunkt im Stadtgebiet Oberhausen drei unterschiedliche Richtlinie gelten.

 

Vor diesem Hintergrund und zur Vereinfachung des Förderverfahrens hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen eine vereinheitlichte Richtlinie erarbeitet. Ziel ist es mit der Vereinheitlichung der Förderbedingungen und Genehmigungsverfahren die Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger und die Beratung durch die Stadtteilmanagements sowie die verwaltungstechnische Abwicklung zu vereinfachen. Aufwändige Prüf- und Genehmigungsverfahren können somit standardisiert und zeitlich optimiert durchgeführt werden. Zugleich kann die Individualität der jeweiligen Stadterneuerungsgebiete Beachtung finden.

 

Die Richtlinie wurde gemeinschaftlich auf Basis der bestehenden und derzeit gültigen Richtlinien erarbeitet. Die jeweiligen Fassungen werden im Januar 2018 den Bezirksvertretungen Sterkrade und Osterfeld, sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Osterfeld am 30.01.2018 wird die am 02.11.2016 beschlossene und bisher gültige Richtlinie zum Fassaden- und Hofprogramm Osterfeld von der vorliegenden Richtlinie abgelöst.

 

Die geänderte Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Eine Veränderung der in der Beschlussvorlage B/16/2000-01 vom 02.11.2016 dargestellten finanziellen Konsequenzen geht mit der hier gegenständlichen Richtlinienänderung nicht einher.

 

Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung in Kraft. Vor einem ersten Mittelabruf ist die neue Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.

 

 

 

 

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Anlagen

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