Berichtsvorlage - M/16/3268-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf gewährt für das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe der jährlichen Förderprogramme Zuwendungen für Investitionen im kommunalen Straßenbau und Radwegebau. Ziel der maßnahmenbezogenen Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Um- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Neubau von Entlastungsstraßen, Sicherung und Beseitigung von Bahnübergängen und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur (Neubau von Radwegen, Wegweisungen, Fahrradstationen).

 

Das Einplanungsgespräch zur Festlegung von Fördermaßnahmen für das Programmjahr 2018 fand am 11. Oktober 2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf statt.

Auf Wunsch des Ministeriums wurden in dem Programmgespräch 2018 nicht nur Maßnahmen für das Programmjahr 2018 behandelt, sondern auch Maßnahmen für eine mittelfristige Finanzplanung in Folgejahren berücksichtigt.

 

Die kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen wurden im Vorfeld aufgefordert, die Aktualität ihrer älteren angemeldeten Maßnahmen zu überprüfen, da sich im Anhang des Förderprogramms und in der Arbeitsliste einige Maßnahmen angesammelt haben, deren Planungs- und Ausführungsstände ungewiss sind und die seit vielen Jahren mitgeführt werden.

 

Zuerst wurden Ausführungen zu dem Verlauf der geringen Förderungen der letzten Jahre sowie zu der zukünftigen Neuordnung gemacht. Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 verständigt. Somit konnte das Fördervolumen für 2017 wieder auf das Niveau früherer Jahre angehoben werden. Das Programm wird überwiegend aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert, das im Jahr 2019 endet. Wegen der Langfristigkeit der Investitionen müssen erstmals auch Verpflichtungsermächtigungen aus Landesmitteln über 2019 hinaus in Anspruch genommen werden. Der Einigung zufolge wird der Bund den Ländern ab 2020 jährlich Bundeszuweisungen gewähren. Die Hälfte fließt in die Förderung des ÖPNV, die andere Hälfte steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.

 

Mit dem auf NRW entfallenden Anteil wird das Land in die Lage versetzt, ab dem Jahr 2020 an die Stelle des Bundes zu treten und jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Zukünftig handelt es sich um originäre Landesmittel.

 

Für das Programmjahr 2018 hat die Stadt Oberhausen entsprechend ihrer eigenen Priorisierung die Maßnahme „L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße“ eingeplant.

 

Das Ergebnis des Einplanungsgesprächs gestaltet sich wie folgt (die Folgejahre sind unter Vorbehalt verhandelt):

 

2018   L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße

2019  Ausbau der innerörtlichen Umgehungsstraße von AS Oberhausen-Holten bis Weißensteinstraße (Erschließung Gewerbepark Waldteich/Weierheide)

2020   Hansastraße von L 215 Buschhausener Straße bis L 452 Duisburger                                           Straße

2021   L 287 Biefangstraße von Hegerfeldstraße bis Markgrafenstraße

2022 (Anhang) K 10 Thüringer Straße von Stadtgrenze Duisburg bis Lehmbachstraße

2022 (Anhang) L 287 Königstraße von Weierstraße bis Erlenstraße

2023 (Anhang) K 20 Ripshorster Straße von Osterfelder Straße bis DB-Brücke

2023 (Anhang) K 3 Lindnerstraße von DB-Brücke bis Konrad-Adenauer-Allee

 

Die in Vorjahren  angemeldeten Maßnahmen „K 1 Falkensteinstraße von Mülheimer Straße bis Knappenstraße“ (1999) und „Kreisverkehrsplatz L155 Weseler-/Hiesfelder-/Weierstraße“ (2005) werden nicht weiter verfolgt und wurden zurückgezogen. Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und der dringenden Notwendigkeit wurde die Falkensteinstraße ins Straßenbauprogramm 2011 (Fahrbahndeckenerneuerung) aufgenommen und im Jahre 2012/2013 baulich durchgeführt. Die Umsetzung des  geplanten Kreisverkehrsplatzes L 155 Weseler-/Hiesfelder-/Weierstraße wurde nochmals mit dem Ergebnis überprüft, dass sich die bautechnische Umsetzung an dieser Stelle sehr schwierig gestalten würde und ein Kreisverkehrsplatz an dieser Stelle nicht leistungsfähig genug wäre.

 

Die Maßnahme „K 4 Vestische Straße von Dreilinden/Teutoburger Straße bis Kapellenstraße“ soll im Jahre 2018 zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet werden. Die Anmeldungsunterlagen zur Aufnahme ins Programm werden zur Zeit gefertigt.

 

Nach derzeitigem Stand bleiben die Fördersätze unverändert bei 65%.

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