Berichtsvorlage - M/16/3265-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  1. Gute Schule 2020

 

Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel dieses Investitionsprogramms ist, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Schulen mit einer modernen IT-Infrastruktur auszustatten und ans Breitband anzuschließen.

 

Die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW, haben eine Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet.

 

Die Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die entsprechenden Ressourcen bereitstellen.

 

  • Medienkompetenz und curriculare Entwicklung
  • Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in alle Lehr- und Bildungspläne aufgenommen.
  • Alle Schulen sollen ein pädagogisches Medienkonzept erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/20. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich eingeführt wird.
  • Infrastruktur und Ausstattung
  • Entsprechend dem Grundsatz „Pädagogik vor Technik“ bilden die Medienkonzepte der Schulen die Basis für die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger.
  • Alle Schulen sollen an leistungsfähiges Breitband angebunden werden.
  • Bis 2020 sollen alle Schulträger ihren Schulen ein Angebot zum Einsatz von LOGINEO NRW machen.
  • Digitale Lernmittel
    • Die Bildungsmedienserver „learn:line NRW“ und „EDMOND NRW“ sollen systematisch erweitert und über LOGINEO NRW verfügbar gemacht werden.
    • Das Land nimmt digitale Schulbücher in das Zulassungsverfahren auf.
  • Beratung und Qualifizierung
  • Die Medienberatung vor Ort in den Städten und Kreisen wird gestärkt. Das Land hat dazu bereits in 2016 die Stellen für Medienberaterinnen und Medienberater auf 60 verdoppelt.
  • In Zusammenarbeit mit dem Breitbandbüro NRW wird ein Schulteam eingerichtet, das die Schulen und Schulträger bei der Anbindung ans Breitband unterstützt.
  • In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch Qualifizierung vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt das Land bis 2020 rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wird durch einen paritätisch besetzten Beirat unter Moderation und Geschäftsführung der Medienberatung NRW begleitet. Für 2018 ist eine Zwischenevaluation vorgesehen.

 

  1. Kompetenzrahmen Medienpass NRW

 

Die Überarbeitung des Kompetenzrahmens Medienpass NRW wurde im Oktober 2017 abgeschlossen. Der neue Kompetenzrahmen ist in Anlehnung an den bereits existierenden Kompetenzrahmen des Medienpasses NRW aus dem Jahr 2010 und an das Kompetenzmodell in "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2016 entstanden. Neben der Ausweitung von fünf auf sechs Kompetenzbereiche (neu: "Problemlösen und Modellieren") ist eine der wichtigsten Änderungen, dass es nur noch einen einzigen Rahmen für alle Stufen gibt. Die Differenzierung, abhängig von Schulform und Altersstufe, erfolgt künftig durch die Komplexität der jeweiligen Unterrichtsbeispiele zu den einzelnen Teilkompetenzen.

 

Mehr Infos unter: www.medienpass.nrw.de

 

  1. Medienkonzept

 

Der Einsatz von Medien findet in Schulen in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen statt.

 

Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu integrieren. Schülerinnen und Schüler erwerben so Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt gerecht zu werden. Das schulische Medienkonzept schafft durch einen Austausch aller in der Schule Beteiligten eine gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernumgebung und Unterrichtsorganisation.

Die Erstellung eines Medienkonzepts ist ein verbindlicher Teil der Schulprogrammarbeit. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierung für den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen – Investitionen können somit langfristig und sinnvoll wirksam werden.

 

Die Gestaltung und Fortschreibung eines Medienkonzeptes ist ein Prozess, der auf mehreren Ebenen einer Schule erfolgt und gemeinsam abgestimmt werden muss. Kooperation ist wichtig: So sind neben der Schulleitung insbesondere die Fachkonferenzen der Motor bei der Fortschreibung des Medienkonzeptes.

 

  1. Kommunale Absprache in Oberhausen

 

Aufgrund der Absprachen in dem Schulleiter-Arbeitskreis Medienentwicklung, mit Herrn Middendorf und Herrn Dera, verpflichteten sich alle Grundschulschulleiter in Oberhausen, bereits vor Einführung der Verbindlichkeit durch das Ministerium für Schule und Bildung ein Medienkonzept für ihre Schule zu erstellen. Sie wollen eine zügige Umsetzung des kommunalen Medienentwicklungskonzeptes unterstützen, damit bei Fertigstellung / Einführung des Breitbandes, des Glasfasernetzes, der möglichen Hard- und Software durch den Warenkorb etc. die Schulen und die Kollegien fit im Umgang mit der Medienausstattung sind.

 

4.1 Medientag

 

Der Aufbau des Medientages für die Grundschule entstand in einem Arbeitskreis unter Mitwirkung von Schulleitungen, Medienberater, Co-Leitung des KTs und der Unteren Schulaufsicht. Die Durchführung lag bei den Kompetenzteams Oberhausen und Mülheim.

 

Die Veranstaltung wurde bei der Schulleiterdienstbesprechung am 9. Mai 2017 vorgestellt, die verpflichtende Teilnahme aller Lehrkräfte und die nachfolgenden Arbeitsschwerpunkte besprochen.

 

Nach den Sommerferien gab es einen Fortbildungstag für das gesamte Kollegium aller Grundschulen, insgesamt 5 Termine im Stadtgebiet. Der Tag begann um 08:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. An diesem Tag hatten alle Schülerinnen und Schüler der beteiligten Schulen einen Studientag.

 

Termin

Ort der Durchführung

Anzahl Teilnehmer aus mehreren Schulen

04.10.2017

Landwehrschule

100 Teilnehmer

18.10.2017

Hirschkampschule Ravenhorst

110 Teilnehmer

08.11.2017

Rolandschule

100 Teilnehmer

22.11.2017

Kastellschule

135 Teilnehmer

13.12.2017

Schule am Siedlerweg

100 Teilnehmer

 

Der Tag gestaltete sich wie folgt:

 

  • Begrüßung durch Schulaufsicht und Co-Leitung Kindertageseinrichtung
  • Vortrag Kompetenzrahmen des Medienpasses NRW mit Unterrichtsbeispielen durch die Medienberater
  • Workshops kollegiumsintern, Moderatorinnen und Moderatoren des KTs

- Mittagspause inkl. Markt der Möglichkeiten: (SBA (Bibliothek), Bürgerfunk, Medienzentrum, Trickfilm, interaktive Tafeln / Bildschirme, Quizlet App, Lapbooks, Redaktionskinder, Computerheftarbeit etc.)

  • Workshops fachbezogen, Moderatorinnen und Moderatoren des KTs
  • Workshops kollegiumsintern

 

4.2 Weiterarbeit am Medienkonzept

 

Insgesamt ist ein Zeitplan von drei Jahren für Ausbau der Medienkompetenz in den Oberhausener Grundschulen, auch mit Blick auf den Übergang in die SEK I, vorgesehen.

 

Als Ziele für die 3 kommenden Jahre wurden formuliert:

 

  • Alle Oberhausener Grundschulen nutzen den Medienpass NRW. Die Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden entwickelt und gesichert.
  • Für den Übergang in die SEK I wird ein Portfolio zur Medienkompetenz für jeden einzelnen Schüler erstellt.
  • Die Medienkompetenzen des Kompetenzrahmens NRW finden Eingang in die internen Arbeitspläne, diese werden entsprechend überarbeitet.
  • Jede Grundschule hat ein aktualisiertes, eigenes Medienkonzept. Für die Arbeit mit IPADs wird ein gesondertes Konzept erstellt.

 

Die zukünftige Planung sieht vor:

 

  • Nach der Schulleiter-Dienstbesprechung am 20.02.2018 wird die notwendige Arbeit der Schulleitungen in der weiteren Entwicklung des Medienkonzeptes unter der Leitung des KTs in einer zweistündigen Fortbildung ausgearbeitet
  • ein Fortbildungsnachmittag für die schulinternen Medienbeauftragten im Frühjahr 2018 durch die Medienberater schließt sich an
  • es gibt bei Bedarf individuelle Unterstützungsangebote durch die Medienberater und das KT.

 

Weiterhin sollen in dem SL-Arbeitskreis mit der strategischen IT und der unteren Schulaufsicht der Fortschritt der Schulen thematisiert und die technische Weiterentwicklung im Rahmen von Gute Schule 2020 besprochen werden. Daher wird dieser Arbeitskreis dauerhaft Bestand haben und lenkend eingreifen.

 

Zudem wird durch die Einreichung des Medienkonzeptes bei der Schulaufsicht und durch die jährlichen individuellen Gespräche mit den Schulleitungen im Rahmen der Austauschgespräche der Arbeitsstand der Schulen in den Blick genommen.

 

Loading...