Beschlussvorlage - B/16/3215-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zu-ständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben bei der Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen im Haushaltsjahr 2017 (Gesamtplanansatz 2017 für alle Schulformen: 3.556.920,00 EUR) wie folgt zu:

 

       Mehrbedarf 

Auftrag: 310003010100 Grundschulen    198.610,00 EUR

Auftrag: 310003010400 Gymnasien      69.600,00 EUR

Auftrag: 310003010500 Förderschulen    156.360,00 EUR

Auftrag: 310003010600 Gesamtschulen      18.100,00 EUR

Gesamtergebnis       442.670,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Einsparungen bei der Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen im PB 03 - Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Auftrag: 310003010200 Hauptschulen      26.000 EUR

Auftrag: 310003010300 Realschulen       26.000 EUR

Auftrag: 310003010700 Berufskollegs      78.000 EUR

Auftrag: 310003010900 Allg. Schulangelegenheiten      2.000 EUR

       132.000 EUR

 

Einsparungen bei der Kostenart 527198 - Aufwendungen für Nutzungsentgelte im

PB 03 -Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Auftrag: 310003010300 Realschulen      45.000 EUR

Auftrag: 310003010600 Gesamtschulen      39.000 EUR

         84.000 EUR

 

Einsparungen bei der Kostenart 529126 - EP Druck und Grafik im PB 03 - Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Auftrag: 310003010100 Grundschulen      50.000 EUR

Auftrag: 310003010200 Hauptschulen        3.000 EUR

Auftrag: 310003010400 Gymnasien      16.000 EUR

Auftrag: 310003010600 Gesamtschulen        9.000 EUR

         78.000 EUR

 

Einsparungen bei der Kostenart 527102 - Schülerfahrkosten im PB 03 - Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Auftrag: 310003010100 Grundschulen      40.000 EUR

Auftrag: 310003010500 Förderschulen      39.270 EUR

         79.270 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 527198 – Nutzungsentgelte im PB 06- Kinderbetreuung

Auftrag 310006010190      8.400,00 EUR

 

Mehrerträge bei der Kostenart 459100 – Andere ordentliche Erträge im PB 03 – Schulträgeraufgaben:

 

Auftrag 310003010200 Hauptschulen    61.000,00 EUR

 

Gesamt:       442.670,00 EUR

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Schulträger ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Außerdem ist u. a. eine am all-gemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Die für die Lehrmittel erforderlichen Beschaffungsvorgänge werden aus der Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen getätigt.

 

In den Ausgaben „Beschaffung Ge-/Verbrauchsgüter“ ist eine Vielzahl von Sachausgaben für alle Schulen enthalten, die schwer zu planen sind, da sie nach Bedarf der Schulen angeschafft werden:

Kosten für Büromaterial, Erste-Hilfe-Material, Reinigungsmaterial, Betriebsmittel, Sperrmüll- und Laubentsorgung, Klavierstimmen, Reparaturen und Wartungen von beweglichem Inventar, Ersatzteile für Maschinen, Lehr- und Lernmittel jeglicher Art, Ausstattungsgegenstände bis zur Wertgrenze von 150 EUR, Haushaltswaren für den Betrieb der Mensen, Wäschereiservice für den Offenen Ganztag, Papierbeschaffung, Offsetdruck, Miete von Bühnenelementen, Reinigung und Reparatur von Sonnenschutzvorhängen u.a.

Ebenso werden hier die Kosten für die Miete von Telekommunikationsanlagen und Kopierer sowie die Kosten für die Küchenkräfte in den Sek. I und Sek. II- Schulen von der OGM GmbH in Rechnung gestellt. In diesem Jahr mussten weitere Kräfte eingestellt werden, weil sich ein zusätzlicher Bedarf bei den Gesamtschulen ergeben hat.

Die Ausgaben „Durchlaufende Posten“ enthalten die Schülerfahrkosten für die Behindertenbeförderung, Bade- und Sportfahrten sowie Einzelbeförderungen mit dem Taxi. Auch die Kosten für das Mittagessen an der Schillerschule sowie die Schulmilch für Hilfeempfänger an Grund- und Förderschulen werden hier abgerechnet.

Die Abrechnung der Schulkonten (ca. 1,58 Mio EUR) erfolgt ebenfalls aus der Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen. Das Budget inkl. des Anteils für die Schulbücher gem. § 96 Schulgesetz wird den Schulen zur eigenverantwortlichen Verwendung zugeteilt.

 

Für die Monate November und Dezember 2017 wurde die Prognose der Gesamtaufwendungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 aufgrund der bisherigen monatlichen Ausgaben linear hochgerechnet. Die tatsächlichen Ausgaben werden Mitte Dezember 2017 bzw. Mitte Januar 2018 mit den Rechnungen der OGM GmbH vorliegen. Mit der OGM GmbH besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung, der Bedarf ist daher unabweisbar.

 

Die Beschaffungsvorgänge „Ge- und Verbrauchsgüter“ der Schulen wurden bis einschließlich Februar 2017 nach einem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Aufträge (Schulformen) gebucht. Aussagekräftige Rechnungsergebnisse für die einzelnen Schulformen lagen bisher nicht vor. Seit März 2017 werden auch die Beschaffungsvorgänge „Ge- und Verbrauchsgüter“ der Schulen verursachungsgerecht abgerechnet und den jeweiligen Aufträgen zugeordnet, so dass ab dem Haushaltsjahr 2017 erstmals aussagekräftige, nach Schulformen differenzierte Rechnungsergebnisse vorliegen werden, die für die Planung der Haushaltsansätze ab 2019 herangezogen werden können.
 

Im Rahmen des Projekts „Neuordnung OGM GmbH“ überprüft die „Arbeitsgruppe 3-Schulkonten“ seit Mitte Oktober das System der Schulgirokonten, um die Steuerungsfähigkeit und das Controlling der Ausgaben im Bereich des Beschaffungswesens der Schulen zu verbessern.

 

Die Mehraufwendungen sind zu 100% durch Minderausgaben bzw. Mehrerträge im Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben und im Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gedeckt.

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