Beschlussvorlage - B/16/3225-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt zieht in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit die Entscheidungszuständigkeit an sich.
 

2. Der Rat beschließt, die Junge Liste in die Verteilung der Mittel für politischen Jugendorganisationen aufzunehmen und für das Jahr 2017 folgende Zuschüsse zu gewähren:
Finanzmittel in Höhe von 17.900,-- EUR stehen bei Produkt 040703, Kulturbüro, Auftrag 860004070300, Kulturbüro, Sachkonto 531822 zur Verfügung.


Organisation  Mandate       Sockelbetrag     Betrag nach Mandaten     Summe

Jungsozialisten  23  1.534,00  3.508,91  5.042,91

Junge Union   20  1.534,00   3.051,23  4.585,23
 

Sozialistische

Jugend    5  1.534,00      762,81  2.296,81
 

Grüne

Jugend     5  1.534,00      762,81  2.296,81

Junge

Liberale    2   1.534,00      305,12  1.839,12

Junge Liste        2        1.534,00            305,12         1.839,12
 

SUMME   57   9.204,00   8.696,00  17.900,00

 


 

 

 

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Konsequenzen

Bezug:

B/16/2154-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Geschäftsjahr 2017 sind bei Produkt 040703, Kulturbüro, Auftrag 86004070300, Kulturbüro, Sachkonto 531822 – Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit- insgesamt 17.900,-- EUR für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen veranschlagt.

Die Verteilung ist unter folgenden Jugendorganisationen vorzunehmen:

a) die Jungsozialisten, Unterbezirk Oberhausen, SPD
b) Junge Union, Kreisverband Oberhausen, CDU

c) Die Jungen Liberalen, Kreisverband Oberhausen, FDP

d) Grüne Jugend Oberhausen, Die Grünen

e) Die Sozialistische Jugend Oberhausen, solid, Linksjugend
f) Junge Liste Oberhausen, Bürgerliste Oberhausen

 

Die vorgeschlagene Verteilung entspricht den Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Oberhausen (Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.07.1974, 20.01.1975, 13.07.1982, 11.04.1983 und 01.10.1990). Danach steht den politischen Jugendorganisationen ein Grundbetrag in Höhe von 1.534,-- EUR zu. Die diesen Betrag übersteigenden Haushaltsmittel sind entsprechen der Anzahl der Mandate zu verteilen.
 

Bei der Verteilung der Mittel 2016 wurde beschlossen, dass die Junge Liste der Bürgerliste Oberhausen ab dem Folgejahr bei entsprechender Antragstellung berücksichtigt werden kann. Diesbezüglich wird auf die Beschlussvorlage B/16/2154-01 verwiesen.

 


Entsprechende Anträge und Unterlagen liegen im städtischen Kulturbüro vor und wurden geprüft.

 

 

 

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