Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3169-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen strebt an, dass die Energieversorgung der städtischen Gebäude und Einrichtungen auf zertifizierten Ökostrom zum Zeitpunkt der nächsten Ausschreibung des Strombezugs umgestellt wird.

 

Im Rahmen von Gesprächen ist zu erörtern, inwieweit Ausschreibungsverbünde seitens der Stadt Oberhausen als auch der Stromanbieter in Bezug auf Preise und auf die benötigten Mengen der Umstellung auf Ökostrom zuträglich ist. Das Ergebnis der Sondierung ist den politischen Gremien bis zum Sommer 2018 vorzulegen.

 

 

Als Gesellschafter in den städtischen Tochterunternehmen setzt sich die Stadt dafür ein, dass diese ebenfalls zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt – soweit noch nicht geschehen – ihren Energiebedarf aus regenerativ erzeugtem Strom decken.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Beim letzten Ausschreibungsverfahren wurde der Verzicht auf Atomstrom als Kriterium für die Anbieter des Stroms festgeschrieben. Entsprechend dem Nachhaltigkeitsversprechen der Stadt soll nunmehr frühzeitig eine Festlegung auf den Bezug von Strom aus regenerativen Energien festgeschrieben werden. Diese Festschreibung ist umso dringlicher, als dass potenzielle Anbieter eine Vorlaufzeit benötigen, um die Erfüllung dieses Ausschreibungskriteriums gewährleisten zu können.

 

Mit dem künftigen Bezug nachhaltig erzeugter, das Klima schonende Energie leistet die Stadt nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erreichung, der für 2030 anvisierten Klimaschutzziele, sondern erfüllt auch eine wichtige Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung und der in der Stadt angesiedelten Wirtschaftsunternehmen.

 

Bezüglich ihrer Tochtergesellschaften drängt die Stadt darauf, dass den in den Präambeln verankerten Nachhaltigkeitsverpflichtungen der Gesellschafterverträge auch praktisch Rechnung getragen wird.

 

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