Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3168-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Weiterentwicklung der Sozialarbeit im Flüchtlingswesen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , A. Blanke , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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07.12.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung ein neu justiertes Konzept für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich Flüchtlingswesen erstellt, das die inzwischen geänderte Situation der Unterbringung und die aktuellen Zahlen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber stärker berücksichtigt. Hier soll auf den Betreuungsschlüssel aus dem Handlungskonzept ,,Flüchtlinge in Oberhausen“ und gegebenenfalls auf die zukünftige Weiterentwicklung des Teams ,,Sozialarbeit“ eingegangen werden. Die aktuellen Aufgabenbereiche sollen überprüft und entsprechend angepasst werden. Folgende Aufgaben sollten hier in den Fokus gelangen:
- Betreuung der Flüchtlinge im privaten Wohnraum (aufsuchende Sozialarbeit)
- Ausführliche Dokumentationen, um Bedarfe deutlich zu machen
- Weiterführende Betreuung über den Leistungsbezug nach dem AsylbLG hinaus
- Enge Zusammenarbeit mit dem Initiativen / Vereinen
- Schulische Betreuung der Kinder und Jugendlichen
- Vermittlung von Integrations- und Freizeitangeboten
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Zuordnung von temporär frei gewordenen Kapazitäten in den Bereich 2-6/KI zu prüfen
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Flüchtlinge und somit auch die Betreuung der Asylbewerber durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich 3-2-50 - Existenzsichernde Leistungen. Die Begleitung und Betreuung wurden durch einen Betreuungsschlüssel von 1:150 sichergestellt. Der Übergang in den privaten Wohnraum, die Begleitung als Beistand zu Anhörungen oder Terminen und das Leben in Gemeinschaftsunterkünften wurde bisher von den Sozialarbeitern unterstützt. Um auch weiterhin eine erfolgreiche Betreuung zu gewährleisten, sind für die neuen Herausforderungen Vorbereitungen zu treffen.
In jüngster Vergangenheit sind die Flüchtlingszahlen stark gesunken und haben einen tatsächlichen Betreuungsschlüssel zur Folge, der weitaus niedriger ist, als der beschlossene Betreuungsschlüssel von 1:150. Durch den starken Rückgang der Asylbewerberzahlen hat sich der damit verbundene gemeinschaftsunterkunftorientierte Aufgabenumfang der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gewandelt.
Sollte durch das zu erstellende Konzept festgestellt werden, dass Kapazitäten frei geworden sind, könnten diese dem Bereich 2-6 – Kommunales Integrationszentrum – temporär zugeordnet werden. Von dort aus ist ein flexibler Einsatz möglich, sodass auch eine Betreuung im Bereich Schule und Jugend denkbar wäre. Hier wäre dann eine weitere Verbesserung der schulischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen möglich.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
