Beschlussvorlage - B/16/3201-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschüsse für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 15 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 17.484,75 EUR.
2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/Trainer i. H. v. 7.975,50 EUR zu bezuschussen.
Sachverhalt
Begründung
Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 15) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.
Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 16 bis 22 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:
Poolbillard (lfd. Nr. 16 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga spielt.
Unterwasserrugby (lfd. Nr. 17 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.
Hallenhockey (lfd. Nr.18 und 19 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4, Nr.1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.
Inline-Skaterhockey (lfd. Nr. 20 bis Nr. 22 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da er mit je einer Mannschaft in der ersten und zweiten Bundesliga spielt.
Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 16 bis 22 der Anlage erfolgt, würde sie für den jeweiligen „Cheftrainer“ des Vereins 1.227,00 EUR und für den jeweiligen „Co-Trainer“ des Vereins 920,25 EUR betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 7.975,50 EUR auf 25.460,25 EUR erhöhen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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