Beschlussvorlage - B/16/3165-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für Übungsleiter/innen in Sportvereinen (Breitensport) für das Jahr 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, Oberhausener Sportvereinen Zuschüsse für deren Übungsleiterinnen und Übungsleiter in einer Gesamthöhe von 57.750,00 EUR zu gewähren. Der jeweils an den Verein zu zahlende Zuschuss ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage.
Sachverhalt
Begründung
Auf Basis der Abrechnungsdaten des Landesportbundes NRW e. V. (LSB) wurden von dort die nach den Landesregularien zu bezuschussenden Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Sportvereinen errechnet. Der LSB hat für das Jahr 2017 insgesamt 825 Übungsleiter/innen von Oberhausener Vereinen anerkannt. Die Vereine mit der jeweiligen berücksichtigten Anzahl an Übungsleiter/innen sind der Anlage zu entnehmen.
Der Landessportbund gewährt für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von je 94,17 EUR pro Übungsleiter/in. Für verspätet eingehende Anträge erfolgt eine Bezuschussung nach zur Verfügung stehendem Haushaltsbudget des LSB. Nachdem die Zuschusszahlungen des LSB im Zeitraum von 2006 (84,00 EUR) bis 2013 (64,00 EUR) sukzessive reduziert wurden, erfolgten ab dem Jahr 2014 wieder Erhöhungen (2014: 65,00 EUR, 2015: 68,00 EUR, 2016: 77,57 EUR).
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine gewährt die Stadt Oberhausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an Oberhausener Sportvereine gemäß Ziffer 7.1 a) einen Zuschuss, wenn entsprechende Zuschüsse dieser Art beim Landessportbund beantragt wurden. Die Zahlung erfolgt nach den Kriterien des LSB im Verhältnis zum Haushaltsansatz und nach Maßgabe der vom LSB bestätigten Anträge.
Die bisherige Vorgabe der Bezirksregierung, im Rahmen der Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes bei freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen nur Ausgaben bis zur Höhe des Rechnungsergebnisses 1999 zu leisten, wurde bisher eingehalten. Dies bedeutete, dass in der Regel ca. 75.000,00 EUR des Haushaltsbudgets für die Übungsleitervergütungen verwandt wurden.
Bei der Berechnung eines Zuschusses für Übungsleiter/innen im Jahr 2017 wird der Haushaltslage der Stadt Oberhausen und der Weisung der Bezirksregierung im Besonderen Rechnung getragen. Daher wird wie im Vorjahr der Zuschuss der Stadt Oberhausen auf 70,00 EUR pro Übungsleiter/in angesetzt. Addiert mit dem Zuschuss des Landessportbundes würde für jede(n) Übungsleiter/in somit ein Betrag in Höhe von 164,17 EUR (Zusammenfassung LSB und Stadt Oberhausen) gezahlt. Der für 825 Übungsleiter/innen ermittelte Zuschuss beträgt auf der Basis von 70,00 EUR pro Übungsleiter/in insgesamt 57.750,00 EUR. Der auf jeden Verein entfallende Zuschuss ist der Anlage zu entnehmen.
Übungsleiter/innen bilden die Säule innerhalb der Vereine. Ohne Übungsleiter/innen ist Sport im Verein nicht denkbar, da alle Sportler/innen und insbesondere Kinder sowie Jugendliche auf Basis fundamentierter, sportlicher Grundlagen angeleitet werden müssen. Des Weiteren muss betont werden, dass die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche vorzuhalten hat. Hier werden ausdrücklich sportliche Betätigungen genannt. Die Sportvereine in Oberhausen erfüllen somit einen gesetzlichen Auftrag und müssen, zumal sie über viele Jahre hinweg die Zuschüsse bekamen und auf eine weitere Auszahlung vertrauen, gestärkt werden in der Wahrnehmung dieser wichtigen sozialen Aufgabe.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der Hinweis im Sportentwicklungsbericht der Deutschen Sporthochschule zur Vereinsbefragung in Oberhausen. Mehr als 75 % der befragten Vereine erachten die Jugendarbeit als wichtig. Die Bedeutung sozialer Kontakte der Menschen untereinander, unabhängig von Generationen, wird sogar mit 90 % bewertet.
Ebenfalls bildet der Breitensport, hier insbesondere für Kinder und Jugendliche, das Fundament für den Spitzensport innerhalb der Stadt. Sollten die Zuschüsse in diesem Segment entfallen, ist eine kontinuierliche Entwicklung des Spitzensportes sicherlich nicht weiter denkbar. Ohne die Zuschüsse für Übungsleiter/innen werden Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang einschränken müssen. Als Folge wäre die Mehrarbeit und Kostensteigerung im sozialen Bereich der Jugendhilfe unvermeidlich.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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