Beschlussvorlage - B/16/3115-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2018 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.11.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
18.12.2017
|
Sachverhalt
Begründung
1. Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2. Kostenprognose 2018
2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2018 angehalten.
Für 2018 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):
Abfallbeseitigung 1.51 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 1,51 %
Straßenreinigung 1,42 %
Abwasserbeseitigung 1,51 %
2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG
Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH & Co. KG neu kalkuliert worden. Eine abschließende Überprüfung durch die Preisüberwachungsstelle für 2018 ist erfolgt.
Laut Preisüberwachung ist mit einem Preis von 90,32 € pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit sinkt der Tonnenpreis um 13,58 € (- 13,18 %) im Vergleich zur Prognose 2017 (Vorjahr).
Die anzuhaltenden Vorhaltekosten sinken ebenfalls auf 9,48 € pro t (brutto). Dies ergibt ein Minus von 17,74 € pro t (- 65,17 %). Im Vergleich zur Prognose 2017 (Vorjahr).
2.3 Sonderposten/Fehlbeträge
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2018 die Auflösung folgender Sonderposten:
Entnahme Stand - neu -
Abfallbeseitigung 104.240 EUR 312.711 EUR
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll 2.580 EUR 10.320 EUR
Straßenreinigung 64.610 EUR 50.095 EUR
Niederschlagswasserbeseitigung 97.250 EUR 194.492 EUR
Schmutzwasserbeseitigung 180.340 EUR 180.331 EUR
2.4 Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)
2.4.1 Hausmüllabfuhr
Die Aufwendungen sinken um 5,29 %.
Aufwand 2017 = 23.077.920 EUR
Aufwand 2018 = 21.856.140 EUR
Differenz = - 1.221.780 EUR
Die Entsorgungskosten sinken in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1.383.360 EUR (- 17,89 %). In erster Linie ist dieser Rückgang auf das von der GMVA neu kalkulierte Verbrennungsentgelt zurückzuführen (s. Pkt. 2.2).
Des Weiteren wurde die Entsorgung des Bioabfalls ab 2018 neu vergeben. Der Tonnenpreis steigt auf 105,32 EUR brutto gegenüber 98,18 EUR bis Ende 2017 (+ 7,46 %).
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWiKo) ist fertiggestellt.
Im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung „Kommunikationskampagne zur Verbesserung der Stadtsauberkeit“ sind daher voraussichtliche Kosten in Höhe von 105.000 EUR
(- 55.000 EUR gegenüber 2017) einzuplanen.
Eine Wegeaufbereitung führt zu zusätzlichen Kosten bei den Nachsorgekosten für die Deponie um 39.000 EUR (+ 58,49 %).
Durch das veränderte Müllverhalten reduziert sich das Gesamtlitervolumen um rd. 9.760 Liter.
Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten für 2018 wurde ausgesetzt. Von einer weiteren Optierung wurde laut Fachverwaltung abgesehen, da die gesetzlichen Bestimmungen in 2018 sich noch einmal ändern werden, was zu einem negativen Ergebnis führen könnte.
Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall sinkt um 5,65 %.
Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt 3,20 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt unverändert 1,50 EUR.
(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)
2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Die Aufwendungen sinken um 2,35 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2017 = 1.682.770 EUR
Aufwand 2018 = 1.643.280 EUR
Differenz = - 39.490 EUR
Die Leerungshäufigkeit steigt auf durchschnittlich 164 Leerungen je Arbeitstag. Vier Leerungen pro Arbeitstag mehr gegenüber 2016.
Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2018 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Reduzierung des anzuhaltenden Gesamtaufwandes von 61.280 EUR (- 13,99 %).
Für 2017 wurde durch die GMVA GmbH & Co. KG eine Erstattung der zu hoch angesetzten Verbrennungspreise in Höhe von 10.320,56 € geleistet. Der Erstattungsbetrag wird dem Sonderposten zugeführt. Für 2018 ist hiervon eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 2.580 € geplant.
Die Gebühr sinkt um 0,26 %.
(s. Anlage 2)
2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen steigen um 1,55 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2017 = 5.056.360 EUR
Aufwand 2018 = 5.134.530 EUR
Differenz = + 78.170 EUR
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2014 bis 2016 angehalten. Demnach reduziert sich die voraussichtliche Entsorgungsmenge in der Laubsammlung um insgesamt 30 t. Die anzuhaltende Laubmenge wurde mit 635 t bei der Straßenreinigung berücksichtigt.
Durch vorzunehmende Korrekturen bei der Veranlagung, sank ab 01.01.2017
die für die Verteilung anzuhaltende Gesamtmenge dauerhaft um 861,5 Frontmeter (= 1.723 Veranlagungsmeter). Die Gesamtveranlagungsmeter sinken gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2.056 Veranlagungsmeter.
Für 2018 ist eine Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 64.610 EUR geplant.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gebührengruppe | Gebühr 2017 (EUR) | Gebühr 2018 (EUR) | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Anliegerstraßen (1x wöchentlich) | 3,95 | 4,00 | 0,05 | 1,27% |
Anliegerstraßen (2x wöchentlich) | 3,95 | 4,00 | 0,05 | 1,27% |
innerörtliche Straßen | 3,47 | 3,51 | 0,04 | 1,15% |
überörtliche Straßen | 3,19 | 3,23 | 0,04 | 1,25% |
fußläufige Straßen u. Straßenteile | 3,93 | 3,98 | 0,05 | 1,27% |
(s. Anlage 3)
2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2017 um
2,09 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2017 = 49.328.220 EUR
Aufwand 2018 = 50.358.040 EUR
Differenz = + 1.029.820 EUR
Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2018 um 291.000,00 EUR gestiegen. Dies liegt hauptsächlich an höheren Betriebs- und Instandhaltungskosten für die Vorflutregelung Mülheim/Oberhausen. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt moderat an.
Die Emschergenossenschaft erhebt im Einvernehmen mit den Mitgliedern für 2018 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der Deutschen Steinkohle AG in Höhe von insgesamt 50.370,00 EUR. Sollte die Deutsche Steinkohle AG den Prozess gewinnen, käme es rückwirkend zu Lasten der Kommunen zu Beitragsverschiebungen. Die damit verbundenen Nachforderungen sollen durch die Bildung der zweckgebundenen Beitragsausgleichsrücklage aufgefangen werden.
Die sonstigen Kosten (Versicherung usw.) sinken in 2018 um 4.400 EUR
(-25,00 %).
Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr steigt insgesamt gegenüber 2017 um 108.702 cbm (+1,00 %).
Für 2018 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten für Schmutzwasser in Höhe von 180.340,00 EUR geplant.
Für Niederschlagswasser ist für 2018 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 97.250,00 EUR geplant.
Die Abwasserabgabe für 2018 für Kleineinleiter erhöht sich auf 1.900 EUR, die anzuhaltenden Frischwassermengen steigen auf 3.120 cbm. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung von 3,39 % gegenüber 2017.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
| 2017 | 2018 | ± | ± in v.H. |
Verbandsmitglieder |
|
|
|
|
Schmutzwasser | 1,33 | 1,30 | -0,03 | -2,26 % |
Niederschlagswasser | 0,79 | 0,78 | -0,01 | -1,27 % |
Nichtverbandsmitglieder und Private |
|
|
|
|
Schmutzwasser | 2,39 | 2,40 | 0,01 | 0,42 % |
Niederschlagswasser | 1,35 | 1,37 | 0,02 | 1,48 % |
Kleineinleiter | 0,59 | 0,61 | 0,02 | 3,39 % |
Entsorgung von Grundstücks-entwässerungsanlagen | 60,39 | 60,39 | 0,00 | 0,00 % |
(s. Anlage 4)
2.7 Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 6,2 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,1 % gegenüber 2017).
2.8 Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 3 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2017 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2018 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils
2 % prognostiziert.
2.9 Druck- und Portokosten (zu Pkt. 2.5.1 – 2.7 ohne Pkt. 2.5.2)
Die Druck- und Portokosten steigen in den einzelnen Gebührenbedarfsberechnungen zwischen (+ 1,51- 4,68 %).
3. Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2018 nach bisherigem Stand 7,84 EUR jährlich / 0,65 EUR monatlich – 0,83 %) weniger für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2017/2018 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Kurzfassung
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind gemäß KAG regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Für die Stadt Oberhausen wurde festgelegt, dass die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen sind. Sie ergeben sich aus Anlage 6.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
68,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
39 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
57,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
60 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
25 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
23,6 kB
|
