Beschlussvorlage - B/16/3155-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 25.10.2017 und gesonderter Termin am 16.11.2017.

 

 

1) Dreilinden/Teutoburger Straße

 

Antrag: Fällung von 1 Mehlbeere

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Mehlbeere durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Mehlbeere vor, die bereits abgestorben ist.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von dem abgestorbenen Baum überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Mehlbeere wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle soll eine schwedische Mehlbeere als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

2) Sandbergstraße 1

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  siehe Punkt 3

Maßnahme:  siehe Punkt 3

 

Sachverhalt:

Die Anwohner beantragen die Fällung der Platane vor dem Grundstück. Als Gründe benennen sie den Pilzbefall des Baumes und einen herausgebrochenen Ast sowie das anfallende Laub und die daraus resultierende Unfallgefahr, da Bordsteine unter dem Laub nicht sichtbar seien und eine Person bereits zu Schaden gekommen sei.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von dem guten Zustand des Baumes überzeugen. Der Baum wurde im Rahmen der Baumkontrolle im August 2017 zuletzt gesehen und in die Vitalitätsstufe II, also eine zufriedenstellende Vitalität, eingestuft.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Platane wird aus den angegebenen Gründen abgelehnt.

 

 

3) Sandbergstraße

 

Antrag: Fällung von 4 Weißdornbäumen

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 1 Platane (siehe Punkt 2) und 4 Weißdornen durch WBO

 

Sachverhalt:

Eine Mitarbeiterin der WBO GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die angedachte Kanalbaumaßnahme vor. Der Kanal ist sanierungsbedürftig und muss erneuert werden. Im Rahmen der Erdarbeiten würde massiv in den Wurzelraum der vorhandenen Bäume eingegriffen, sodass die Standsicherheit zum einen und die nachhaltige Beeinträchtigung der Vitalität zum anderen eine Fällung der Bäume erforderlich machen würde.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von der geplanten Trasse des Kanals ein Bild machen. Ihnen fiel jedoch auf, dass die Platane vor dem Grundstück Sandbergstr. 1 (siehe Punkt 2) aus den zuvor genannten Gründen ebenfalls nicht zu halten sei und auch gefällt werden muss.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich für die Fällung der Weißdornbäume und der Platane aus. Als Ersatz schlagen sie die Pflanzung von vier französischen Ahornbäumen vor. Die Platane soll aus Platzmangel nicht ersetzt werden. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.

 

 

4) Elly-Heus-Knapp-Straße

 

Antrag: Fällung von 1 Pappel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 1 Pappel und Ersatzpflanzung von 1 Eiche und 1 Buche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH empfiehlt die Fällung einer Pappel auf dem Grundstück der Elly-Heus-Knapp-Stiftung. Der in Rede stehende Baum ist bereits einseitig hohl und die Klopfprobe weist auf eine sehr geringe Restwandstärke hin, sodass der Baum nicht mehr als verkehrssicher eingestuft wird.

 

Baumkommission:

Die OGM GmbH hat anhand von vorgelegtem Fotomaterial die Mängel an dem Baum dargestellt. Ein Vor-Ort-Termin wurde somit nicht erforderlich.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen die Fällung der Pappel und befürworten den Vorschlag, auf dem Gelände eine Eiche und eine Buche als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

5) Dorstener Straße/Hallenbad

 

Antrag: Fällung von 1 weiblichem Ginkgo

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Amberbaum durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung einen weiblichen Ginkgo im Bereich der Außenanlage des Hallenbades Sterkrade vor.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission Sterkrade hat in der Vergangenheit beschlossen, weibliche Ginkgos generell zur Fällung freizugeben und bat lediglich um Mitteilung durch die Verwaltung.

 

Ergebnis:

Die Fällung des in Rede stehenden Baumes sowie der Vorschlag als Ersatz einen Amberbaum an Ort und Stelle zu pflanzen, werden durch die Mitglieder der Baumkommission befürwortet.

 

 

6) Mathildestraße 58 a

 

Antrag: Fällung von 2 Birken und Rückschnitt 1 Eiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung der Birken durch Antragsteller/Pächter des städtischen Grundstückes, Kronenpflege an Eiche durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt mehrfachen Einwuchs von Baumwurzeln der Birken in seine Entwässerungsleitungen. Diese stehen auf einem an den Antragsteller verpachteten städtischen Grundstück in unmittelbarer Nähe zu dem Wohnhaus. Weiterhin bittet er um eine Kronenpflege an einer Eiche im Bereich der Fußgängerbrücke, da diese viel Totholz enthält.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die Birken sehr nahe an dem Wohnhaus stehen und die Eiche Totholz enthält.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die beiden Birken zur Fällung freizugeben. Diese Leistungen sind – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung – durch den Antragsteller/Pächter des Grundstückes auszuführen. Eine Ersatzpflanzung wurde nicht gewünscht. Die Kronenpflege an der Eiche im Bereich der Fußgängerbrücke ist durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

7) Mathildestraße 19/21

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 2 Linden

Ergebnis:  Ablehnung der Fällung, Genehmigung Kronenpflege

Maßnahme:  Kronenpflege durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt die großen Linden vor seinem Haus und dem Nachbarhaus. Die Kronen wachsen über sein Dach und er kann die im Herbst erforderliche Reinigung der Dachrinnen auf Grund seines Alters nicht mehr leisten.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass der Überwuchs minimal ist.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, dass die OGM GmbH einen Kronenpflegschnitt an den beiden in Rede stehenden Bäumen durchführt.

 

 

8) Dianastraße/Kindertageseinrichtung

 

Antrag: Fällung von 5 Birken und 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung zur Fällung von 2 Birken und 1 Ahorn

Maßnahme:  Fällung von 2 Birken und 1 Ahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Anwohnerin beantragt die Fällung von fünf Birken und einem Ahorn. Als Gründe nennt sie erheblichen Schiefstand und Überhang und die damit verbundene Gefahr.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission erkennen den Schiefstand von drei Bäumen an.

 

Ergebnis:

Die Fällung von zwei Birken sowie einem Ahorn wird einstimmig empfohlen. Auf Grund des sehr dichten Bewuchses wird auf eine Ersatzpflanzung verzichtet. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

9) Hamburger Straße 43

 

Antrag: Fällung 3-4 Laubbäumen

Ergebnis:  Genehmigung Rückschnitt 1 Haselnuss und Fällung 1 Weißdorn

Maßnahme:  Rückschnitt 1 Haselnuss durch OGM, Fällung Weißdorn durch Antragsteller

 

Sachverhalt:

Der Anwohner der Hamburger Straße 43 beklagt die enorme Verschattung seines Gartens und der Terrasse.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission die Verschattung teilweise nachvollziehen.

 

Ergebnis:

Die OGM GmbH soll den Haselnussstrauch zurückschneiden/ auf Stock setzen. Dieser steht direkt an dem Gehweg vor dem Sichtschutzzaun, der oberhalb der Böschung auf dem städtischen Grundstück versetzt wurde. Der Weißdorn, der hinter dem Sichtschutzzaun auf dem städtischen Grundstück steht, darf aus Sicht der Baumkommission durch den Antragssteller zu seinen Lasten entfernt werden.

 

 

10) Reiherstraße 27

 

Antrag: Fällung von 1 Akazie und 1 Erle

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflegeschnitt an beiden Bäumen durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen die enorme Verschattung ihrer Wohnräume durch die an der gegenüberliegenden Straßenseite stehenden städtischen Bäume. Weiterhin befürchten sie, dass diese bei Sturm umstürzen könnten.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission die starke Verschattung nicht nachvollziehen. Die Bäume zeigen sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung aus. Die OGM GmbH soll im kommenden Winter eine Kronenpflege ausführen.

 

 

11) Beethovenstraße 195

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Regulierung angehobener Gehwegplatten durch WBO

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass in der Vergangenheit die Wurzeln der städtischen Platane in die Entwässerungsleitung des Hauses eingewachsen sind und zu enormen Schäden geführt haben. Weiterhin sind die Wurzeln für das Anheben der Gehwegplatten und der Pflastersteine im Bereich der privaten Hofeinfahrt verantwortlich. Die Anwohner beklagen die daraus resultierende Stolpergefahr. Auch sind bei starken Winden herausfallende Äste ein weiteres Gefahrenpotential für Leib und Leben sowie Gebäude und Fahrzeuge.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck von der Platane machen. Die Wurzelproblematik mit den Gehwegen ist bereits bekannt. Der Baum zeigt sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand. Nachweise über aktuelle Schäden an den Leitungen gibt es nicht.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt einstimmig die Fällung ab. Als Straßenbaum wird die Platane zweimal im Jahr auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Derzeit besteht aus Sicht der ausgebildeten Baumkontrolleure kein Handlungsbedarf. Gelegentliche Ausbildung von Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung und hinzunehmen. Der Gehweg in der Beethovenstraße soll durch die WBO GmbH geprüft und bei Erfordernis reguliert werden.

 

 

12) Beethovenstraße 202

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Regulierung angehobener Gehwegplatten durch WBO

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass das Laub der Platanen von der gegenüberliegenden Straßenseite in einer unzumutbaren Menge in ihren privaten Vorgarten weht, sodass sie nicht mehr bereit seien, diesen Zustand hinzunehmen. Weiterhin sind die Wurzeln für das Anheben der Gehwegplatten verantwortlich. Die Anwohner beklagen die daraus resultierende Stolpergefahr. Auch sind bei starken Winden herausfallende Äste ein weiteres Gefahrenpotential für Leib und Leben sowie Gebäude und Fahrzeuge.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck von der Platane machen. Die Wurzelproblematik mit den Gehwegen ist bereits bekannt. Der Baum zeigt sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt einstimmig die Fällung ab. Als Straßenbaum wird die Platane zweimal im Jahr auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Derzeit besteht aus Sicht der ausgebildeten Baumkontrolleure kein Handlungsbedarf. Gelegentliche Ausbildung von Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung und hinzunehmen. Der Gehweg in der Beethovenstraße soll durch die WBO GmbH geprüft und bei Erfordernis reguliert werden.

 

 

13) Hagedornstraße/Preußenstraße

 

Antrag: Fällung von 1 weiblichem Ginkgo

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung eines französischen Ahorns durch OGM

 

Sachverhalt:

Eine Hausverwaltung teilte mit, dass an der Ecke Hagedornstraße/Preußenstraße ein weiblicher Ginkgo steht. Die Überprüfung der OGM GmbH hat dieses bestätigt.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission Sterkrade hat in der Vergangenheit beschlossen, weibliche Ginkgos generell zur Fällung freizugeben und bat lediglich um Mitteilung durch die Verwaltung.

 

Ergebnis:

Die Fällung des in Rede stehenden Baumes sowie der Vorschlag als Ersatz einen französischen Ahorn an Ort und Stelle zu pflanzen, wird durch die Mitglieder der Baumkommission befürwortet.

 

 

14) Fürstenstraße 65

 

Antrag: Fällung von 1 weiblichem Ginkgo

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung eines französischen Ahorns durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Bürger teilte mit, dass vor dem Haus Fürstenstraße 65 ein weiblicher Ginkgo steht. Die Überprüfung der OGM GmbH hat dieses bestätigt.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission Sterkrade hat in der Vergangenheit beschlossen, weibliche Ginkgos generell zur Fällung freizugeben und bat lediglich um Mitteilung durch die Verwaltung.

 

Ergebnis:

Die Fällung des in Rede stehenden Baumes sowie der Vorschlag als Ersatz einen französischen Ahorn an Ort und Stelle zu pflanzen, werden durch die Mitglieder der Baumkommission befürwortet.

 

 

15) Pfalzgrafenstraße 23-25

 

Antrag: Fällung von 1 mehrstämmigen Kiefer

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Feldahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin befürchtet, dass die mit Efeu zugewucherte Kiefer nicht mehr standsicher ist.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission den schlechten Vitalitätszustand fest. Die im Antrag als zwei bis drei bezeichneten Kiefern stellten sich nach genauerer Untersuchung durch die OGM GmbH als eine mehrstämmige Kiefer heraus.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission empfiehlt einstimmig die Kiefer zur Fällung freizugeben und stimmt dem Vorschlag als Ersatz einen Feldahorn zu pflanzen zu.

 

 

16) Köstersfeld Straßenbaumaßnahme

 

Antrag: Fällung von 9 Hainbuchen und 1 Buche

Ergebnis:  Verschiebung der Entscheidung, Zustimmung bei Beschlussfassung

 zum Straßenausbau

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung plant die Straße Köstersfeld im Jahr 2018, voraussichtlich ab dem Herbst ab den Haus Nummer 32 bis zur Neukölner Straße im erstmaligen Ausbau herzustellen. Daher beantragen sie die Fällung von neun Hainbuchen und einer Buche. Die Fällung ist erforderlich, da der erstmalige Ausbau der Straße einschl. Tragschichten und Asphaltdeckschichten zum einen in den Wurzelbereich der vorhandenen Bäume massiv eingreift und zum anderen Stellplatzanlagen hergestellt werden.

 

Baumkommission:

Ein Mitarbeiter des Fachbereichs 5-6-10/Verkehrsplanung stellte die Planungen vor.

 

Ergebnis:

Da derzeit noch kein Beschluss für die Baumaßnahme gefasst wurde, empfiehlt die Baumkommission, die Entscheidung über die Genehmigung der Fällung in die Beschlussvorlage zum Ausbau der Straße Köstersfeld mit aufzunehmen. Dem sollte ein belastbarer Bauzeitenplan beigefügt werden.

 

 

17) Eichsfeldstraße 58

 

Antrag: Fällung von 1 Baumhasel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt, dass er sein Grundstück über die Hofzufahrt nicht ohne Schäden an seinem Fahrzeug befahren kann. Die Hofzufahrt ist eng und die Kantensteine der Baumscheibe beeinträchtigen die Durchfahrt. Weiterhin hätten herabfallende Äste und Früchte zu Lackschäden an Fahrzeugen geführt.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die Zufahrt durch die Baumscheibe leicht eingeschränkt ist. Die Baumhasel zeigt sich jedoch in einem mindervitalen Zustand. Auffällig sind die für das Alter des Baumes ungewöhnlich hohe Totholzausbildung sowie die Schäden an der Rinde.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig auf Grund des Vitalitätszustandes für die Fällung der Baumhasel aus. Die Leistung ist durch die OGM GmbH auszuführen. An Ort und Stelle soll kein Ersatz gepflanzt werden.

 

 

18) Neukölner Straße 32

 

Antrag: Fällung von 1 Birne

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Umplanung der kleinen Grünfläche durch den Bereich 2-2/ Umweltschutz und Ersatzpflanzung von 3 Zieräpfeln

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt den Fruchtfall und damit das besonders hohe Aufkommen von Wespen sowie den schlechten Zustand des Baumes.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Obstbaum keinen besonders guten Habitus aufweist. Allerdings sind nicht fachgerecht durchgeführte Rückschnitte an dem Baum sichtbar, die nicht durch die OGM GmbH ausgeführt wurden.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der Birne aus. Der Fachbereich Ökologische Planung wird die Grünfläche überplanen und neu strukturieren. In diesem Rahmen sollen drei Zieräpfel vor Kopf der Stellplätze an der Straße Dunkelschlag gepflanzt werden.

 

 

19) Oranienstraße 78

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung einer Winterlinde durch Antragsteller

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller haben das ehemalige Haus auf dem Grundstück abreißen lassen. Auf dem freigeräumten Baugrundstück ist der Neubau geplant und bereits baurechtlich genehmigt. Die Zufahrt zu der Garage erfolgt am nördlichen Ende des Grundstückes im Bereich der zur Fällung beantragten Linde.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellen die Mitglieder der Baumkommission fest, dass mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde. Die in Rede stehende Linde zeigt sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand. Ein möglicher Ersatzstandort befindet sich im Bereich der ehemaligen Zufahrt am südlichen Grundstück.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt gemeinschaftlich der Fällung der Linde zu. Die Leistungen sind – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung – durch den Antragsteller auszuführen, genauso wie die Ersatzpflanzung. Als Kompensation soll im Bereich der jetzigen Baustellenzufahrt/ehemaligen Grundstückszufahrt eine Winterlinde gepflanzt werden. Diese ist gemäß Vorgaben des Bereiches 2-2/Umweltschutz zu pflanzen.

 

 

20) Oranienstraße 62

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM stellt im Rahmen der Baumbereisung eine Linde mit einer starken Stammmorschung vor. Die Vitalität leidet bereits unter dem Mangel und der Baum könnte zukünftig ein Gefahrenpotential darstellen.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellen die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die Stammmorschung schon recht weit fortgeschritten ist.

 

Ergebnis:

In unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle und unter Berücksichtigung der starken Nutzung des Gehweges an der Schule empfehlen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig, die Linde zu fällen. Auf Grund des Kronenschlusses der benachbarten Bäume hätte eine Ersatzpflanzung an Ort und Stelle keine Möglichkeit, sich arttypisch zu entwickeln. Daher wird von einer Ersatzpflanzung abgesehen.

 

 

21) Am Römerwall/Kinderspielplatz

 

Antrag: Fällung von 1 Weide und Rückschnitt von 1 Hainbuche

Ergebnis:  Genehmigung zur Fällung von 1 Weide, Ablehnung Rückschnitt

 an 1 Hainbuche

Maßnahme:  Fällung und Kronenpflege durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Weide an der Garage der Antragstellerin weist einen Stammschaden mit Faulstelle sowie einen Druckzwiesel auf und steht unmittelbar seitlich an der Garage. Die Hainbuche wächst über die Grundstücksgrenze. Gelegentlich herabfallende Äste könnten das Gartenhaus beschädigen aber auch Personen verletzen.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Weide an der Garage erhebliche Schäden aufweist und direkt an der Garagenwand steht. Die Hainbuche zeigt sich in einem zufriedenstellenden bis guten Allgemeinzustand.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt gemeinschaftlich der Fällung der Weide zu. Es soll kein Ersatz gepflanzt werden. Der Rückschnitt an der Hainbuche wird abgelehnt. Dennoch soll an diesem Baum eine Kronenpflege erfolgen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

22) Am Römerwall/Kinderspielplatz

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflege durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Ahorn an der Grenze zu dem privaten Grundstück hebt mit seinen Wurzeln nach Aussage des Antragstellers die Pflastersteine des Gartenweges an und drückt den Pfosten des Sichtschutzzaunelementes/Gartentor aus der Flucht. Weiterhin beklagt der Antragsteller herausbrechende Äste sowie die Verschattung seines Gartengrundstücks.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Ahorn sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand zeigt. Die Schäden an dem Sichtschutzzaun und Gartenweg sind keine Sachsubstanzschäden und durch Regulierung Instand zu setzen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt einstimmig die Fällung des Ahorns ab. Die OGM GmbH soll jedoch eine Kronenpflege an dem Baum durchführen.

 

 

23) Bahnstraße 70

 

Antrag: Fällung von 2 Ahornen, 1 Platane, 1 Ulme und 1 Götterbaum

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung der Bäume und Ersatzbepflanzung in Absprache mit der Fachverwaltung durch OGM, Betrieb Baumaßnahmen

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH, Abteilung Baumaßnahmen stellte im Rahmen der Baumbereisung die angedachte Erweiterung der vorhandenen Kindertagestätte vor. Die zur Fällung beantragten Bäume stehen im Bereich des geplanten Neubaus beziehungsweise dem Baufeld, für den eine Baugenehmigung bereits beantragt ist.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten anhand der vorgelegten Pläne sich ein konkretes Bild von dem geplanten Förderprojekt machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich für die Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Die Ersatzpflanzung von fünf Bäumen soll in Abstimmung mit dem Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung erfolgen. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.

 

 

24) Bahnstraße gegenüber von Hausnummer 220

 

Antrag: Fällung von 1 Roteiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Eiche im Bereich der Grünanlage Kastell Holten durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die Roteiche vor. Der Baum ist im Bereich des Stammfußes von dem Schwefel-Porling befallen. Dieser Pilz könnte die Wurzel zersetzen und die Standsicherheit gefährden. Der Grad einer möglichen Zersetzung der Wurzel ist nicht zu erkennen. Darüber hinaus zeigt die Baumkrone schon die ersten Vitalitätsmängel.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von dem Pilzbefall und der im Vergleich zu den benachbarten Roteichen deutlich lichteren Baumkrone machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Roteiche aus. Als Ersatz soll eine Eiche in der Grünanlage Kastell Holten gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

25) Biefangstraße 56

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Hainbuche im Umfeld der Sporthalle durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die Robinie vor. Der Baum weist eine starke Stammmorschung und -höhlung sowie einen Pilzbefall auf. Die Standsicherheit ist gefährdet.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von dem Pilzbefall und der Stammmorschung einschl. der Höhlung machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Robinie aus. Als Ersatz soll eine Hainbuche im Umfeld der Sporthalle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

26) Roßbachstraße 44

 

Antrag: Fällung von 1 Baumhasel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Baumhasel durch Antragsteller

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter des mit der Planung für das seniorengerechte Mehrfamilienhaus beauftragten Architekturbüros stellte im Rahmen der Baumbereisung die bereits genehmigte Baumaßnahme vor. Die vorhandene Baumhasel steht im Bereich der Feuerwehraufstellfläche, sodass eine Rettung laut Aussage der Feuerwehr im Notfall nicht erfolgen könnte.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild der geplanten Baumaßnahme machen und ließen sich von dem anwesenden Ingenieur die Problematik mit dem Rettungsweg erläutern.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Baumhasel aus. Als Ersatz soll eine Baumhasel vor dem Haus Roßbachstraße 49 für die abgängige Baumhasel (siehe Punkt 27) gepflanzt werden. Diese ist gemäß Vorgaben des Bereiches 2-2/Umweltschutz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.

 

 

27) Roßbachstraße 49

 

Antrag: Fällung von 1 Baumhasel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die abgängige Baumhasel vor. Der Baum weist starke Vitalitätsmängel auf.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der absterbenden Baumhasel machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Baumhasel aus. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Ersatzbepflanzung wird durch die Baumaßnahme Roßbachstraße 44 (siehe Ergebnis Punkt 26) geleistet.

 

 

28) Badenstraße Straßenbaumaßnahme

 

Antrag: Fällung von 7 Robinien, 6 Ahorne und 2 Hainbuchen

Ergebnis:  Verschiebung der Entscheidung, Zustimmung bei Beschlussfassung zum Straßenausbau

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung plant die Badenstraße im Jahr 2018 von Hessenstraße bis Neumühler Straße im Vollausbau zu erneuern. Die Planung sah Anfangs die Entnahme aller Straßenbäume vor. Durch eine geschickte Umplanung könnten voraussichtlich alle Bäume erhalten bleiben. Jedoch sind die vorhandenen sieben Robinien nicht erhaltenswert und sollten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme trotzdem gefällt werden. Hierfür sollten sieben nordamerikanische Roteschen als Ersatz gepflanzt werden.

 

Baumkommission:

Ein Mitarbeiter des Fachbereichs 5-6-10/Verkehrsplanung stellte die Planungen vor.

 

Ergebnis:

Da derzeit noch kein Beschluss für die Baumaßnahme gefasst wurde, empfiehlt die Baumkommission, die Entscheidung über die Genehmigung der Fällung in die Beschlussvorlage zum Ausbau der Badenstraße mit aufzunehmen. Dem sollte ein belastbarer Bauzeitenplan beigefügt werden.

 

 

29) Friesenstraße/Beerenstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung den abgängigen Ahorn auf der Böschung vor. Der Baum weist starke Vitalitätsmängel auf.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von dem absterbenden Ahorn machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung des in Rede stehenden Ahorns aus. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Eine Ersatzbepflanzung soll nicht erfolgen.

 

 

30) Friesenstraße 65 und 80

 

Antrag: Fällung von 3 Rosskastanien

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die drei von Pseudomonas befallenen Rosskastanien vor. Pseudomonas ist ein Bakterium, welches stark holzzersetzend wirkt. Hinzu kommt der Befall von Miniermotten. In Kombination sind die Schädlinge vitalitätsschwächend und die Standsicherheit ist auf Grund der holzzersetzenden Bakterien nicht gewährleistet.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild den Rosskastanien einschließlich des Pseudomonasbakteriums machen. Die Miniermotte ist im Herbst nicht mehr erkennbar.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Rosskastanien aus. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Eine Ersatzbepflanzung soll auf Grund der engen Standorte nicht erfolgen.

 

 

31) Lehmbachstraße 8

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung den abgängigen Ahorn vor. Dieser hat einen schweren Sturmschaden erlitten, von dem er sich nicht erholt hat.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild des abgängigen Ahorns einschl. des Sturmschadens machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung des in Rede stehenden Ahorns aus. Als Ersatz soll an Ort und Stelle ein Spitzahorn gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

32) Buschmannsfeld 67

 

Antrag: Fällung von 1 Birke

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beantragten im Frühjahr 2017 bereits die Fällung der Birke, da sie mittig in der Zufahrt zu dem Stellplatz und der dahinter liegenden Garage steht. Die starken, oberflächlichen Wurzeln stellen zudem eine Stolpergefahr dar. Die Birke ist Bestandteil einer nach § 41 Landesnaturschutzgesetzt geschützten Allee. Nachdem sich die Baumkommission während der Bereisung am 22.03.2017 für eine Fällung ausgesprochen hatte, teilte der Antragsteller am 27.03.2017 der Verwaltung telefonisch mit, dass er seinen Antrag zurückziehen wollte. Nun stellte er erneut einen Antrag auf Fällung der Birke aus den bereits genannten Gründen.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission hielten eine erneute Besichtigung der Birke für nicht notwendig.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der Birke durch die OGM GmbH aus. Der Naturschutzbeirat ist zu informieren und die Untere Naturschutzbehörde prüft derzeit, ob eine gemäß § 41 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Ausnahme erteilt werden kann bzw. muss. Eine Ersatzbepflanzung in Form einer Birke soll an der Straße Buschmannsfeld im Bereich des Wendehammers erfolgen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

33) Lindnerstraße Parkplatz 3 vom Stadion RWO

 

Antrag: Fällung von 1 Weide

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Winterlinde durch OGM

 

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung die Weide vor. Der Baum weist eine starke Stammmorschung auf. Die Standsicherheit ist gefährdet.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Morschung machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Weide aus. Auf Grund der anstehenden Bauarbeiten an der Betuwe-Linie und den dafür benötigten Flächen ist eine Ersatzpflanzung an dem Parkplatz P3 derzeit nicht möglich. Nach Rücksprache mit der OGM GmbH schlägt die Verwaltung vor, eine Winterlinde im Pantoffelpark als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

34) Ramgestraße 19

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller fürchtet, dass der Ahorn vor dem Gebäude auf Grund seiner Wuchshöhe große Schäden in naher Zukunft anrichten könnte. Er hat Angst um das Wohnhaus sowie um die Ver- und Entsorgungsleitungen. Er bat um Überprüfung, ob der Baum gegen einen kleineren, aus seiner Sicht standortgerechteren Baum ausgetauscht werden könne.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von dem Ahorn machen. Derzeit sehen sie keinen Handlungsbedarf.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung des Ahorns aus. Der Ahorn soll allerdings weiter beobachtet werden, ob sich die Situation verschlechtert und sich gegebenenfalls ein Handlungsbedarf daraus ergibt.

 

 

35) Volkspark Sterkrade/Brandenburger Straße 38 a

 

Antrag: Rückschnitt von 4 Hainbuchen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflege an dem Götterbaum in Volkspark durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller fürchten, dass die Kronen der Hainbuchen, die schon jetzt über den Garten, die Balkone und das Dach des Wohnhauses ragen, in Zukunft Schäden anrichten können. Bei Sturm seien schon mal auch dickere Äste herausgebrochen. Weiterhin leiden die Anwohner unter der starken Verschattung der Bäume. Die sich in den Baumkronen ebenfalls aufhaltenden Vögel verunreinigen die Balkone. Ein im Juni 2017 erfolgter Kronenpflegeschnitt stellte die Antragsteller nicht zufrieden.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von den Hainbuchen machen. Derzeit sehen sie keinen Handlungsbedarf.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen den Rückschnitt der Hainbuchen aus. Vor Ort fiel jedoch der Götterbaum im Eingangsbereich zum Volkspark Sterkrade auf, der in dem Rondell steht. Dieser Baum soll kurzfristig einer Kronenpflege unterzogen werden. Die Leistung ist durch die OGM auszuführen.

 

 

36) Kinderspielplatz Am Uhlensterz

 

Antrag: Fällung von 1 Weide

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Feldahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH empfiehlt die Fällung einer Weide an dem Kinderspielplatz Am Uhlensterz. Der in Rede stehende Baum weist massive Morschungen auf, sodass der Baum nicht mehr als verkehrssicher eingestuft wird.

 

Baumkommission:

Die OGM GmbH hat anhand von vorgelegtem Fotomaterial die Mängel an dem Baum dargestellt. Ein Vor-Ort-Termin wurde somit nicht erforderlich.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen die Fällung der Weide und befürworten den Vorschlag, an Ort und Stelle einen Feldahorn als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

37) Am Heisterkamp 20

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH empfiehlt die Fällung eines jungen morschen Ahorns an der Straße Am Heisterkamp 20. Der in Rede stehende Baum weist massive Morschungen auf, sodass der Baum als abgängig und nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird.

 

Baumkommission:

Die OGM GmbH hat anhand von vorgelegtem Fotomaterial die Mängel an dem Baum dargestellt. Ein Vor-Ort-Termin wurde somit nicht erforderlich.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen die Fällung des Ahorns und befürworten den Vorschlag, an Ort und Stelle einen Spitzahorn als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

38) Am Ringofen/Tüsselbeck

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Amberbaum durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH empfiehlt die Fällung einer pilzbefallenen Robinie. Der in Rede stehende Baum weist massiven Pilzbefall auf, sodass der Baum als abgängig und nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird.

 

Baumkommission:

Die OGM GmbH hat anhand von vorgelegtem Fotomaterial die Mängel an dem Baum dargestellt. Ein Vor-Ort-Termin wurde somit nicht erforderlich.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen die Fällung der Robinie und befürworten den Vorschlag, an Ort und Stelle einen Amberbaum als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

39) Gymnasialplatz

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Winterlinde durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH empfiehlt die Fällung einer abgängigen Robinie. Der in Rede stehende Baum weist massive Vitalitätsmängel auf, sodass der Baum als abgängig und nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird.

 

Baumkommission:

Die OGM GmbH hat anhand von vorgelegtem Fotomaterial die Mängel an dem Baum dargestellt. Ein Vor-Ort-Termin wurde somit nicht erforderlich.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen die Fällung der Robinie und befürworten den Vorschlag, an Ort und Stelle eine Winterlinde als Ersatz zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

40) Ritterstraße / Richard-Wagner-Allee

 

Antrag: Fällung von 3 Rotahornen

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Winterlinde, 1 Blutbuche und 1 Trauerbirke durch WBO

 

Sachverhalt:

Die WBO GmbH plant im Rahmen des Kanalbauprogrammes 2018 an der Ritterstraße/ Richard-Wagner-Allee die bei Starkregen regelmäßig überflutete Straße abzusenken und ein oberirdisches Retentionsbecken zum Schutz der Infrastruktur zu bauen. Dafür ist es leider erforderlich, drei vorhandene Rotahorne im Bereich der zukünftigen Böschung zu fällen.

 

Baumkommission:

In einem gesonderten Termin am 16.11.2017 wurde den Mitgliedern die Planung vorgestellt.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Fällung der in Rede stehenden Ahorne und stimmen der durch die Fachverwaltung vorgeschlagenen Ersatzpflanzung einer Winterlinde, einer Blutbuche und einer Trauerbirke zu. Die Trauerbirke ist auf der zur Wohnbebauung abgewandten Seite zu pflanzen. Die Blutbuche und die Winterlinde sollen im direkten Umfeld gepflanzt. Die Leistungen sind durch die WBO GmbH auszuführen.

 

 

 

 

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Anlagen

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