Beschlussvorlage - B/16/3100-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung von drei städtischen Bäumen im Bereich der neuen Schulgebäude der Hartmannschule.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.10.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von drei städtischen Bäumen im Bereich der neuen Schulgebäude der Hartmannschule.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Girullis und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade Herr Eidam gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen den Empfehlungen der Baumkommission entsprechend der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund des anstehenden Abbruchs des östlichen Schulgebäudes (Abbruchgenehmigung 04093-17-16) auf dem Gelände der Hartmannschule und dem geplanten Neubau müssen insgesamt drei Bäume, eine Linde und zwei Ahorne gefällt werden.
Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/ Grünplanung durchgeführt.
Sachverhalt
Begründung
Die OGM GmbH plant im Rahmen des Kommunalen Investitionsfördergesetzes das marode Schulgebäude im östlichen Teil des Geländes Hartmannschule ab November 2017 abzureißen. Die weniger als einen Meter entfernt stehende Linde ist im Rahmen dieser Arbeiten nicht zu erhalten und muss zeitnah gefällt werden, da die Abbrucharbeiten in der 44. Kalenderwoche beginnen. Der geplante Neubau zweier Gebäude erfordert die Fällung von zwei weiteren Ahornen. Die Planungen hierfür wurden im Rahmen der Baumbereisung am 25.10.2017 durch einen Mitarbeiter der OGM GmbH vorgestellt. Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der beantragten Fällung zu.
Die zeitnahe Abbruchmaßnahme des vorhandenen Schulgebäudes und der geplante Neubau liegen im öffentlichen Interesse, nicht zuletzt da es sich bei dem Neubau um eine geförderte Maßnahme handelt. Als weitere Auflage für die Fällung der oben genannten Bäume werden Ersatzpflanzungen auferlegt.
Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, da die Abbrucharbeiten in der 44. Kalender-woche 2017 begonnen werden. Verzögerungen wären förderschädlich.
Die Bezirksvertretung Sterkrade wird daher gebeten, die Fällung der insgesamt drei Bäume auf dem Gelände der Hartmannschule zu beschließen.
