Beschlussvorlage - B/16/3153-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung stimmt den Empfehlungen der Baumkommission entsprechend der nachstehenden Begründung zu.

 

 

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 16.11.2017.

 

 

1) Bottroper Straße 183/Rathaus Osterfeld

 

Antrag: Fällung von 1 Birke

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Goldulme durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine abgängige Birke vor. Die Krone ist bereits zur Hälfte abgestorben.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von dem absterbenden Baum überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Birke wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle soll eine Goldulme als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

2) Baustraße/Renate-Weckwerth-Straße

 

Antrag: Fällung von 10 Pappeln

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 10 Zieräpfeln durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Anwohner der Renate-Weckwerth-Straße beantragten wiederholt die Fällung der an der Baustraße stehenden Pappeln. Sie sorgen sich um die Standsicherheit und leiden unter deren Samen/Pollen sowie dem Laub. Diese Bäume sind im Bebauungsplan Nr. 148 zum Erhalt festgesetzt.

 

Baumkommission:

Ein Mitarbeiter der OGM GmbH erläuterte, dass die Pappeln durchaus schon ein Alter erreicht haben, in dem sich der Vitalitätszustand rasch ändern könnte. Derzeit ist kein akuter Handlungsbedarf durch die Baumkontrolleure gemeldet, aber auf Grund der weichen Holzstruktur und immer wieder herausbrechenden Ästen – ohne ersichtlichen Grund – empfahl er über einen Austausch der Bäume nachzudenken.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Fällung freizugeben. Je nach Abarbeitung der genehmigten Baumfällungen im gesamten Stadtgebiet soll die OGM GmbH mindestens fünf Pappeln bis zum 28.02.2018 entnehmen und die verbleibenden fünf Pappeln in der darauf folgenden Fällperiode. Als Ersatz wünscht die Baumkommission in Anlehnung an die Anpflanzung in der Gildenstraße abwechselnd rote und weiße Zieräpfel. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Der Austausch der Pappeln steht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148 nicht entgegen.

 

 

3) Rothebuschstraße/Erich Kästner-Schule

 

Antrag: Fällung von 4 Pappeln

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Amberbäumen und

 2 französischen Ahornen durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung vier zum Teil überalterte Pappeln mit Morschungen vor. Die Krone einer fünften Pappel ist bei einem Sommersturm herausgebrochen und hat erheblichen Sachschaden angerichtet.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den überalterten Bäumen überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Pappeln wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle sollen zwei Amberbäume und zwei französische Ahorne gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

4) Auf der Höchte

 

Antrag: Fällung von 1 Zierkirsche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Zierkirsche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine abgestorbene Zierkirsche vor. Die Krone ist bereits zur Hälfte abgestorben.

 

Baumkommission:

Anhand von vorgelegtem Bildmaterial konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von dem abgestorbenen Baum überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Zierkirsche wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle soll eine Zierkirsche als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

5) Giesbertstraße 6 und 6a

 

Antrag: Fällung von 2 Birken

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Anwohnerin legte mit dem Fällantrag einen Nachweis ihrer Birkenpollenallergie vor. Sie klagt über gesundheitliche Beschwerden. Darüber hinaus befürchtete sie, dass die Bäume nicht vital seien.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass sich die Birken in einem mäßigen Vitalzustand befinden. Die Straßenbäume werden halbjährlich durch die OGM GmbH kontrolliert. Die letzte Baumkontrolle hat am 23.05.2017 stattgefunden.

 

Ergebnis:

Die von der Antragstellerin benannte Birkenpollenallergie rechtfertigt nicht die Fällung der in Rede stehenden Birken. Die Vitalität bei der letzten Baumkontrolle wurde als ausreichend eingestuft. Aus jetziger Sicht besteht kein Handlungsbedarf, da die Bäume als ausreichend verkehrssicher sind. Sollte sich der Zustand verschlechtern, wird die Stadt Oberhausen die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

 

 

6) Kapellenstraße 14/Osterfelder Heideschule

 

Antrag: Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Zierkirsche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Eiche mit massivem, holzzersetzendem Pilzbefall vor.

 

Baumkommission:

Anhand von vorgelegtem Bildmaterial konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von dem Schaden des Baumes überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Eiche zu fällen. Als Ersatz soll eine Zierkirsche entlang des Verbindungsweges zwischen der Vestischen Straße und der Straße Zur Eremitenklause in die vorhandene Zierkirschenallee gepflanzt werden. Dieser Verbindungsweg gehört zu dem angrenzenden Privatgrundstück. Mit dem Grundstückseigentümer wurde vereinbart, dass dieser Verbindungsweg für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auszuführen.

 

 

7) Kampstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Esche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 nordamerikanische

 Rotesche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Esche vor. Dieser Baum wurde in der Vergangenheit auf Grund von Morschungen einer massiven Kroneneinkürzung unterzogen.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die Esche weitere Stammschäden aufweist.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Esche zu fällen und als Ersatz eine nordamerikanische Rotesche zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

8) Kapellenstraße 56-58

 

Antrag: Rückschnitt oder Fällung von 2 Platanen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflege durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass die Äste der vor dem Haus stehenden Platanen weit über das Hausdach reichen und bei Sturm und Wind aufschlagen. Sie befürchten Schäden an dem Gebäude.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck der Platanen machen. Die Bäume zeigen sich in einem zufriedenstellenden Vitalzustand.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt einstimmig die Fällung oder den Rückschnitt ab. Die vorhandenen Starkäste wachsen in einem ausreichenden Abstand zum Gebäude, sodass es keinen Handlungsbedarf für massive Kroneneinkürzung gibt. Die OGM GmbH soll jedoch einen großzügigen Kronenpflegeschnitt im Feinastbereich des Daches durchführen, sodass Kontakte auch bei Sturm ausgeschlossen werden können.

 

 

9) Mergelstraße 21

 

Antrag: Rückschnitt oder Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beanstandet, dass die Gehwegplatten durch die Wurzeln angehoben werden und eine Stolpergefahr für Passanten darstellen. Weiterhin überragt die Baumkrone das Dach. Bei Sturm herabfallende Äste hätten in der Vergangenheit die Dachpfannen beschädigt. Die oberflächlichen Wurzeln verhindern die Umgestaltung des Eingangsbereiches und Hofzugangs. Er befürchtet darüber hinaus Schäden an dem Gebäudefundament. Oberflächenwasser wird durch bereits regulierte Gehwegplatten teilweise auf sein Grundstück abgeleitet. Es richtet jedoch auf diesem derzeit keinen Schaden an.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass am Gehweg keine relevanten Anhebungen vorhanden sind. Lediglich das Kopfsteinpflaster der Grundstückszufahrt vom nördlich gelegenen Nachbarn weist Anhebungen auf. Der Antragsteller wurde vor Ort angehört. Der Baum zeigt sich in einem vital zufriedenstellenden Zustand.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Rückschnitt oder Fällung ab. Die WBO GmbH soll den Gehweg auf Verkehrssicherheit prüfen.

 

 

10) Ripsdörnestraße

 

Antrag: Fällung von 9 Platanen

Ergebnis:  Verschiebung der Entscheidung, Zustimmung bei Beschlussfassung

 zum Straßenausbau

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung plant die Ripsdörnestraße im Jahr 2018 im Bereich zwischen der Rothebuschstraße und der Siepenstraße im Vollausbau zu erneuern. Die vorhandene Straße weist nach ersten Untersuchungen keinen regelkonformen Aufbau auf. Die Schäden an den Nebenanlagen sowie der Straße machen den Ausbau nötig. Daher beantragen sie die Fällung von neun Platanen. Die Fällung ist erforderlich, da der erstmalige Ausbau der Straße einschließlich Tragschichten und Asphaltdeckschichten zum einen in den Wurzelbereich der vorhandenen Bäume massiv eingreift, und zum anderen der Gehweg auf der Seite verbreitert werden muss. Unter Erhalt der Bäume ist dies nicht möglich.

 

Baumkommission:

Eine Mitarbeiterin der WBO GmbH stellte die Planungen vor.

 

Ergebnis:

Da derzeit noch kein Beschluss für die Baumaßnahme gefasst wurde, empfiehlt die Baumkommission, die Entscheidung über die Genehmigung der Fällung in die Beschlussvorlage zum Ausbau der Ripsdörnestraße mit aufzunehmen. Dem sollte ein belastbarer Bauzeitenplan beigefügt werden sowie die mögliche Kompensation der neun Platanen innerhalb der Straße und im nahen Umfeld.

 

 

11) Jacobistraße 2c

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Wurzelkappung

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt massive Schäden an seiner gefliesten Eingangstreppe sowie Anhebungen an dem Pflasterbelag vor und neben seinem Haus.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission die offensichtlichen Schäden erkennen. Die Verwaltung konnte sich in einem Vorabtermin von der Wurzel als Grund für die Schäden überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der Platane aus und wünschen als Ersatz einen Spitzahorn drei Meter weiter südlich des jetzigen Standortes. Da es sich um einen Alleebaum handelt, wurde die Untere Naturschutzbehörde um Prüfung und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 41 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes gebeten. Die Untere Naturschutzbehörde teilte im Nachgang der Baumbereisung mit, dass eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 41 Landesnaturschutzgesetz aufgrund der Geringfügigkeit der Schäden nicht erteilt werden kann. Somit ist durch eine Wurzelkappung Abhilfe zu leisten.

 

 

12) Jacobistraße 8

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt einen schlechten SAT-Empfang. Weiterhin beklagt er Schäden an dem Dach durch Vernässung.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission zwar nachvollziehen, dass der Satellitenempfang gestört sein könnte. Jedoch sehen sie eine Menge Potential, die Satellitenschüssel umzusetzen. Der Abstand der Äste zum Dach erscheint ihnen ausreichend, sodass es nicht durch die Verschattung zu Schäden an dem Dach kommen kann.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung der Platane aus. Die WBO GmbH soll in der gesamten Straße die Gehwege auf Verkehrssicherheit prüfen und hochgedrückte Kantensteine ersatzlos entnehmen.

 

 

13) Heinrichstraße/Jacobischule

 

Antrag: Fällung von 6 Pappeln

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Blutbuche, 2 Winterlinden und

 3 Feldahornen durch OGM

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung sechs Pappeln mit teilweise starker Schräglage vor. Diese stehen direkt an der Straße innerhalb einer kleinen Böschung und neigen sich zur Straße.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den schräg stehenden Pappeln überzeugen. Teilweise ist der Stabgitterzaun des Schulhofes bereits eingewachsen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Pappeln wird einstimmig empfohlen. Es sollen auf dem Schulhof zwei Winterlinden und eine Blutbuche als Ersatz gepflanzt werden. In die drei Baumscheiben an der Heinrichstraße, in denen sich derzeit Großsträucher befinden, sollen drei Feldahorne gepflanzt werden, sofern darunter keine Leitungen verlaufen. Gas, Fernwärme und Strom sind nach Abfrage der Netzbauauskunft nicht betroffen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

14) Birkenstraße/Brohmstraße 4

 

Antrag: Fällung von 1 Platane (östlich), Rückschnitt von 1 Platane (westlich)

Ergebnis:  Ablehnung der westlichen Platane, Genehmigung der östlichen

 Platane im Bereich der Zufahrt zur Garage

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass die beiden Platanen an der Birkenstraße im Bereich des Grundstückes Brohmstraße 4 das Grundstück sowie das Wohnhaus unzumutbar verschatten. Weiterhin ist der Satellitenempfang gestört. Daher wurde ein Rückschnitt an der westlichen Platane beantragt. Die östliche Platane schränkt die Zufahrt ein. Für sie wurde eine Fällung beantragt.

 

Baumkommission:

Für eine Verpflichtung seitens der Stadt Oberhausen den Rückschnitt auszuführen, hat der Antragsteller nachzuweisen, dass kein Kabelanschluss in dieser Siedlung möglich ist, und dass ein Versetzen der Satellitenanlage keinen Erfolg bringen würde. Ein Nachweis durch einen Fachmann, dass ein Versetzen der Satellitenanlage unmöglich ist, liegt bis heute nicht vor. Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission nicht von der Verschattung überzeugen, da die Baumkrone nicht annähernd bis an das Gebäude heran reicht. Die zur Fällung beantragte östliche Platane schränkt die Zufahrt ein. Ein Befahren ist zwar möglich, aber nur unter größter Vorsicht.

 

Ergebnis:

Nach Rücksprache mit dem Bereich 4-6/Recht ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, eine Zufahrt zum Grundstück zu gewährleisten. Die Garage wurde im Jahr 1963 baurechtlich genehmigt. Da die Zufahrt zu der Garage nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist, ergibt sich die Verpflichtung für die Stadt Oberhausen, den Baum zu entfernen. Unter diesen Voraussetzungen stimmt die Baumkommission einstimmig für die Fällung der Platane und wünscht als Ersatz einen Spitzahorn zwei Meter weiter westlich der in Rede stehenden Platane. Der Rückschnitt der westlichen Platane wird abgelehnt. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

15) Hasenstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Götterbaum

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 10 Naschsträuchern durch WBO

 

Sachverhalt:

Die WBO GmbH plant im Rahmen des Kanalbauprogrammes 2018 an der Hasenstraße ein unterirdisches Retentionsbecken zum Schutz der Infrastruktur zu bauen. Dafür ist es erforderlich, den auf der Grünfläche vorhandenen Götterbaum zu fällen.

 

Baumkommission:

Eine Mitarbeiterin der WBO GmbH stellte die Planungen vor.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Fällung des in Rede stehenden Götterbaumes und stimmen der durch die Fachverwaltung vorgeschlagenen Ersatzpflanzung von 10 Naschsträuchern (Johannisbeere, Stachelbeere Brombeere, Hagebutten, Sanddorn, Schlehe, Haselnuss, Quitte) auf dem Becken zu. Die Leistungen sind durch die WBO GmbH auszuführen.

 

 

16) Amselstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn durch WBO

 

Sachverhalt:

Die WBO GmbH plant im Rahmen des Kanalbauprogrammes 2018 an der Hasenstraße ein unterirdisches Retentionsbecken zum Schutz der Infrastruktur zu bauen (siehe Punkt 15). Die an der Amselstraße stehende Platane wird im Rahmen der Erdarbeiten nicht zu erhalten sein, da die Baugrube für das Retentionsbecken zu sehr in den Wurzelbereich eingreifen würde und die Standsicherheit nicht länger gewährleistet werden kann.

 

Baumkommission:

Eine Mitarbeiterin der WBO GmbH stellte die Planungen vor.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Fällung der in Rede stehenden Platane und wünschen als Ersatz einen Spitzahorn an Ort und Stelle. Die Leistungen sind durch die WBO GmbH auszuführen.

 

 

17) Bockmühlenstraße 8

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung durch Antragsteller, Ersatzpflanzung von 2 Spitzahornen  durch Stadt Oberhausen

 

Sachverhalt:

Der Neubau an der Bockmühlenstraße wurde inzwischen fertiggestellt. Bei der Abnahme stellte die Feuerwehr fest, dass es Probleme mit dem Anleitern an einen Notausgang gibt. Dieser Notausstieg ist Bestandteil der baurechtlichen Genehmigung, die bereits erteilt wurde. Die Krone des vorhandenen Ahorns behindert das Anleitern, sodass der Baum entfernt werden muss.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission erahnen, dass das Leiterfahrzeug Schwierigkeiten beim Erreichen des Notausstieges hat.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Fällung des in Rede stehenden Ahorns. Die Fällung ist durch den Antragsteller auszuführen. Als Ersatzpflanzung werden zwei Spitzahorne im Bereich der Bockmühlenstraße gewünscht. Die Ersatzleistung wird durch die Stadt Oberhausen ausgeführt.

 

 

18) Elpenbachstraße 62

 

Antrag: Fällung von 3 Pappeln

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von drei Birken durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung drei Pappeln vor. Diese stehen direkt an Gebäuden und scheinen darüber hinaus zu vergreisen.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den ungünstigen Standorten der Pappeln überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Pappeln wird einstimmig empfohlen. Es sollen innerhalb der Parkanlage drei Birken, fernab der Wohnbebauung gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

19) Elpenbachstraße 100

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt, dass die Wurzeln der Platane schon mehrfach in die Entsorgungsleitungen eingewachsen sind. Dies wurde anhand vorgelegter Rechnungen nachgewiesen. Weiterhin sei der Zaun im Vorgarten aus der Flucht gedrückt worden sowie der Plattenbelag angehoben. Darüber hinaus verläuft eine Gashausanschlussleitung in der Nähe und der Antragsteller befürchtet, dass davon eine Gefahr ausgeht.

 

Baumkommission:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellten fest, dass die Gasleitung in einem Abstand von ca. 3 Metern zum Stamm auf das Haus zu verläuft. Der in Rede stehende Baum ist Bestandteil einer nach § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geschützten Allee. Der Baum zeigt sich in einem vital zufriedenstellenden Zustand.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen abermals einstimmig die beantragte Fällung der Platane ab. Die WBO GmbH hat den Gehweg reguliert. Weitere Unebenheiten konnten nicht festgestellt werden. Des Weiteren wurde in Bezug auf die Sorgen wegen der Gasleitungen auf den Inhalt der Vorlage vom 20.06.2017 Drucksachen-Nr.: B/16/2654-01 verwiesen.

 

 

20) Dorstener Straße 315

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Zierkirsche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung einen Ahorn vor. Dieser scheint sich direkt an einem Stromkasten der EVO GmbH ausgesät zu haben. Um Schäden an den Leitungen etc. zu vermeiden, sollte der Baum gefällt werden.

 

Baumkommission:

Anhand von vorgelegtem Bildmaterial konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von dem ungünstigen Standort des in Rede stehenden Baum überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung des Ahorns wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz soll eine Zierkirsche entlang des Verbindungsweges zwischen der Vestischen Straße und der Straße Zur Eremitenklause in die vorhandene Zierkirschenallee gepflanzt werden. Dieser Verbindungsweg gehört zu dem angrenzenden Privatgrundstück. Mit dem Grundstückseigentümer wurde vereinbart, dass dieser Verbindungsweg für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auszuführen.

 

 

21) Teutoburger Straße 95

 

Antrag: Rückschnitt von 1 Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt einen schlechten Satellitenempfang. Weiterhin beklagt er eine unzumutbare Verschattung seiner Wohnräume. Verantwortlich dafür sei der städtische Ahorn.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission zwar nachvollziehen, dass der Satellitenempfang gestört sein könnte. Jedoch sehen sie eine Menge Potential, die Satellitenschüssel umzusetzen, zum Beispiel auf die andere Seite des Daches, wie es die Nachbarschaft teilweise auch gemacht hat. Der Abstand der Äste zum Dach erscheint ihnen ausreichend, sodass es nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung/Verschattung kommen kann.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen den Rückschnitt an dem Ahorn aus.

 

 

22) Hügelstraße 69a

 

Antrag: Fällung von 2 Hainbuchen

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Hainbuchen durch OGM

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Baumbereisung fielen zwei Hainbuchen auf, die enorme Stammrisse und dadurch bedingte Morschungen aufweisen.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass die Bäume nicht dauerhaft als standsicher einzustufen und die Stammschäden zu groß zum Überwallen sind.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der Hainbuchen zur Gefahrenabwehr aus. An Ort und Stelle sollen zwei neue Hainbuchen gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

23) Hügelstraße 62 b

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Entsieglung der Baumschieben und Regulierung des Gehwegs durch

 WBO

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin sorgt sich um die Standsicherheit der Platane vor Ihrem Grundstück und die Verkehrssicherheit der Fußgänger. In der Vergangenheit wurden die Baumscheiben bis an den Stamm mit Asphalt versiegelt. Durch das Wurzelwachstum brach der Asphalt an mehreren Stellen.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass sich die Platane in einem zufriedenstellenden Vitalzustand befindet. Allerdings trägt die hoch versiegelte Baumscheibe nicht dauerhaft zu einem Erhalt des Zustandes bei. Die Stolpergefahren durch den aufgebrochenen Asphalt befinden sich nicht im Gehwegbereich, sondern im nachträglich versiegelten Bereich der Baumscheiben, der vermutlich als Erweiterung der Parkmöglichkeiten angelegt wurde.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung aus. Die WBO GmbH soll die Baumscheibe der Platane, aber auch die benachbarten, asphaltierten Baumscheiben entsiegeln und den Gehweg auf Stolperfallen prüfen.

 

 

24) Grünzug Freitagsfeld

 

Antrag: Fällung von 1 Pappel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Blutbuche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Pappel vor. Diese weist eine starke Schräglage in Richtung Kindertageseinrichtung auf und die Standsicherheit kann nicht dauerhaft gewährleistet sein.

 

Baumkommission:

Anhand von vorgelegtem Bildmaterial konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von dem schräg stehenden Baum überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Pappel wird einstimmig empfohlen. Es soll im Bereich des Grünzuges eine Blutbuche als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

25) Grünzug Freitagsfeld/Spielplatz Ziegelstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Eiche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Eiche vor. Diese wurde nach einem Sturmschaden massiv gekappt um Folgeschäden zu vermeiden. Leider weist sie dazu noch massive Stammschäden auf, sodass die Standsicherheit nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass die Eiche nicht mehr zu retten ist. Die Schäden und das damit verbundene Risiko sind zu groß, um den Baum an einem Spielplatz zu erhalten.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Eiche wird einstimmig empfohlen. Es soll im Bereich des Spielplatzes eine Eiche als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

26) Fahnhorststraße 40

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Unebenheiten im Bereich des Gehweges durch die Wurzeln des städtischen Baumes sowie Schäden an den Entwässerungsleitungen. Weiterhin nimmt die Baumkrone das Sonnenlicht und verschattet das Gebäude. Durch das herabfallende Laub sei ein Wasserschaden mit Schimmelpilzbildung an der Hausfassade entstanden, da die Regenrinnen durch die Blätter verstopften und das anfallende Wasser überlief.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission zwar nachvollziehen, dass der Baum auf Grund seiner Nähe zu dem Gebäude mit seinen Wurzeln Schäden an den Entsorgungsleitungen anrichtet, aber sofern diese sich auf anderem Wege beseitigen lassen, besteht aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf. Probleme durch verstopfte Regenrinnen können durch entsprechende Gitter gemindert werden.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung und den Rückschnitt der Platane aus. Die WBO GmbH soll den Gehweg im Bereich des in Rede stehenden Grundstückes, aber auch der Nachbargrundstücke regulieren.

 

 

27) Scheuerstraße 1

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 2 Linden

Ergebnis:  Genehmigung der Fällung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Magnolien durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die enorme Verschattung durch die Krone aber auch durch die Stammaustriebe der städtischen Linden. Weiterhin haben sie Sorge wegen der herausbrechenden Äste und ärgern sich über verstopfte Regenrinnen.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission ein Bild von den Linden machen. Die dem Antrag beigefügten Fotos sowie die Aussage des Mitarbeiters der OGM GmbH, dass die Stammaustriebe mehrfach im Jahr zurückgeschnitten werden müssen, überzeugten die Baumkommission davon, dass hier ein Handlungsbedarf gegeben ist.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der beiden Linden aus und wünschen zwei Magnolien als Ersatz. Diese sollen weiter südlich vor dem Garten gepflanzt werden. Die Leistungen soll die OGM GmbH ausführen.

 

 

28) Scheuerstraße 50

 

Antrag: Fällung von 3 Birken

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Blumeneschen durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die enormen Schäden an dem asphaltierten Gehweg entlang der Scheuerstraße sowie an dem Weg, der an den parallel zur ÖPNV–Trasse verlaufenden Radweg anschließt. Er teilte mit, dass hier bereits ein Rollstuhlfahrer zu Schaden gekommen sei. 

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission ein Bild von den massiven Schäden der Wege durch die Wurzeln der Birken machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der drei Birken aus und wünschen zwei Blumeneschen im Bereich der Grünanlage. Die Leistungen soll die OGM GmbH ausführen. Die zerstörten Asphaltflächen sollen durch die WBO GmbH überarbeitet werden.

 

29) Wittekindstraße/Osterfelder Straße

 

Antrag: Fällung von 1 Pappel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Pappel vor. Diese weist eine starke Schräglage in Richtung Straße sowie eine Stammmorschung auf, und die Standsicherheit kann nicht dauerhaft gewährleistet sein.

 

Baumkommission:

Anhand von vorgelegtem Bildmaterial konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der Schräglage und dem Stammschaden des in Rede stehenden Baumes überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Pappel wird einstimmig empfohlen. Es soll vor der Sportanlage Wittekindstraße ein Spitzahorn als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

 

 

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