Beschlussvorlage - B/16/3152-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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06.12.2017
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 16.11.2017 und Beteiligung der Baumkommission per E-Mail am 14.11.2017
1) Brammenring 115
Antrag: Fällung von 2 Ulmen und 2 Erlen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller bittet darum, zwei Ulmen und zwei Erlen im Bereich der Kurve vor Kopf der Stellplatzanlage entfernen zu dürfen. Über eine vom Brammenring abgehende, baurechtlich genehmigte Erschließungsstraße (mit Ver- und Entsorgungsleitungen), die vom Vorhabenträger errichtet wird, sollen die Bauvorhaben Hotel Super 8 und das geplante Restaurant Xiao angedient werden. Die Bauzeit für die Erschließungsstraße wird laut Antragsteller drei bis sechs Monate in Anspruch nehmen. Der Baubeginn hierfür ist voraussichtlich Anfang 2018. Mit der Errichtung des Restaurants soll ebenfalls Anfang des Jahres 2018, nach Erteilung der beantragten Baugenehmigung, begonnen werden. Das Bauvorhaben Hotel Super 8 soll im Frühjahr 2018 fertiggestellt werden. Die Bauzeitplanungen sind Angaben des Antragstellers. Für den Zeitraum der Errichtung der Erschließungsstraße ist laut Aussage des Antragstellers eine Andienung der beiden anderen Bauvorhaben nicht mehr möglich. Der Bauherr beantragt daher eine zweite temporäre Zufahrt zur Andienung der geplanten Bauvorhaben zu errichten und stellt einen Antrag auf Fällung von zwei Ulmen und zwei Erlen. Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße würde die temporäre Zufahrt zurückgebaut und die im Bebauungsplan festgesetzten, zur Fällung beantragten Bäume wieder neu gepflanzt.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission stellten am 16.11.2017 vor Ort fest, dass zwischen südlicher Grundstücksgrenze und derzeitiger Baustellenzufahrt eine Breite von ca. sieben Metern vorhanden ist. Dieser Bereich könnte aus ihrer Sicht als Alternative für eine zweite Baustellenzufahrt zur Verfügung stehen. Hierfür ist lediglich das temporäre Demontieren einer Straßenlaterne nötig, eine Fällung von städtischen Bäumen wäre nicht erforderlich. Die den Antragsunterlagen beigefügten Bauzeichnungen konnten vor Ort nicht genau überprüft werden, da die Maße nicht lesbar beziehungsweise nicht eingezeichnet waren. Darüber hinaus war kein Vertreter des Antragstellers vor Ort, um die Planungen genau zu erläutern. Die Koordinierung der drei Bauvorhaben obliegt dem Vorhabenträger. Konflikte in der zeitlichen Abfolge sowie die Andienung der Baustellen rechtfertigen nicht die Fällung von vier städtischen Bäumen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission, die vor Ort waren, empfehlen einstimmig, die Fällung der Bäume abzulehnen. Die nichtanwesenden Mitglieder erteilten vorab ein ablehnendes Votum.
2) Elsa-Brändström-Straße 114
Antrag: Fällung von 1 Robinie
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 1 Robinie, Ersatzpflanzung von 1 Hainbuche durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat an der Elsa-Brandström-Straße eine Robinie mit massivem Pilzbefall festgestellt. Die Standsicherheit kann dauerhaft nicht gewährleistet werden. Der Sachverhalt wurde den Mitgliedern der Baumkommission per E-Mail weitergeleitet mit der Bitte ein Votum abzugeben.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission entschieden anhand des vorgelegten Bildmaterials und der Beschreibung durch den Mitarbeiter der OGM GmbH einstimmig, dass kein Vor-Ort-Termin notwendig sei. Das vorgelegte Material sei aussagekräftig genug.
Ergebnis:
Die Fällung der Robinie wird einstimmig befürwortet. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine säulenförmige Hainbuche gepflanzt werden. Diese Bäume befinden sich im nahen Umfeld an der Tannenbergstraße und im vorderen Bereich der Elsa-Brändström-Straße. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
