Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3144-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat zum Haushalt 2018: Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , A. Blanke , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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27.11.2017
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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29.11.2017
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt dem Modellprojekt eines Verhütungsmittelfonds mit einem städtischen Anteil von 15.000 € zu.
Deckungsvorschlag:
von
Produktgruppe 0502Existenzsichernde Leistungen
Produkt 050205Sonstige Hilfen
Kostenarten 533130Leistungen Grundsicherung an natürlichen Personen
nach
Produktgruppe 0103 Büro für Chancengleichheit
Produkt 010301 Büro für Chancengleichheit
Kostenart 531810 Aufwendungen für Zuschüsse
Sachverhalt
Begründung
Ungewollte Schwangerschaften sind auch in unseren aufgeklärten Zeiten immer noch in großer Zahl zu beklagen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist der Grund, dass Frauen das Geld für ein Verhütungsmittel nicht aufbringen können und auch die Männer sich dieser Verantwortung nicht stellen.
Im Jahr 2017 wurde „pro familia“ durch den Serviceclub Zonta ein Betrag von 9.800 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe machte es möglich, dass einigen bedürftigen Frauen geholfen werden konnte. Um allen bedürftigen Frauen ein Verhütungsmittel zu finanzieren und damit ein Stück Selbstbestimmung in ihrem Leben zu verwirklichen soll der Verhütungsmittelfond eingerichtet werden.
Um bei Beantragung, Prüfung und Erstattung der benötigten Summen den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird die Stadt Oberhausen gebeten, bei der Organisation und den zu vereinbarenden Kooperationen mit Apotheken und Gynäkologen, behilflich zu sein.
Außerdem sollen Spenden aus Stiftungen u. ä. akquiriert werden.
Laut UNO Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung von 1994 sind sexuelle und reproduktive Rechte ein Menschenrecht (Recht auf selbstbestimmte Familienplanung). Folglich besteht hier die Finanzierungspflicht von Seiten des Bundes und der Krankenkassen. Die 2004 erfolgten Streichungen der Hilfe zur Familienplanung im Sozialhilfe Gesetz II sowie Sterilisationen als Kassenleistung müssen wieder zurückgenommen werden.
