Beschlussvorlage - B/16/3106-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Kinder- und Kulturkreises Oberhausen e.V. zur Betreuung von Flüchtlingen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Bereich 3-2 Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Beschlussfassung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beschließt, dem Kinder- und Kulturkreis Oberhausen e.V. für das Jahr 2018 einen Zuschuss zur Flüchtlingsbetreuung in Höhe von 60.000 Euro zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen bei positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt über den Haushalt 2018 am 27.11.2017 im Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 050207 – Hilfen für Asylbewerber/innen, Auftrag 320005020701 – Hilfe für Asylbewerber, Sachkonto
531813 - Kontraktmanagement - Erstattung an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der Kinder- und Kulturkreis Oberhausen e. V. hat seine Konzeption der Flüchtlingsbetreuung für das Jahr 2018 vorgelegt und hierfür eine Bezuschussung in Höhe von 60.000 Euro beantragt (Anlage).
Seit 35 Jahren unterstützt terre des hommes die Flüchtlingsbetreuung in Oberhausen und leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge. Den Schwerpunkt bilden Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Im Vordergrund stehen Jugendgruppen, Jugendtanzgruppen, Spielgruppen und Hausaufgabenbetreuung. Begegnungstreffs in unterschiedlichen Gemeinschaftsunterkünften sowie der Betrieb der Kleiderkammer Stötznerschule ergänzen das Angebot.
Die Angebote werden in enger Kooperation mit der städtischen Flüchtlingssozialarbeit weiterentwickelt und regelmäßig an die Bedarfe angepasst.
Die professionelle Begleitung der Flüchtlingsarbeit durch terre des hommes ist ein wichtiger Baustein im Gesamtportfolio der Flüchtlingsbetreuung. Terre des hommes ist zur Fortführung der Arbeit mit den Flüchtlingen auf den beantragten Zuschuss angewiesen.
Die Bezuschussung der Hilfsorganisation ist durch den Teil der Zuweisung des Landes NRW, der zweckgebunden für die soziale Betreuung von Flüchtlingen zu verwenden ist, gedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,2 kB
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