Beschlussvorlage - B/16/3096-01
Grunddaten
- Betreff:
-
DringlichkeitsentscheidungZustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für den Offenen Ganztag (OGS) an Oberhausener Grundschulen im Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Frau Algermissen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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16.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 1.733.490 EUR beim Produkt 030101 – Grundschulen, Auftrag: 310003010100 – Grundschulen, Kostenart: 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte im Haushalt 2017 zu.
Deckungsvorschlag
Deckung in Höhe von 476.170 EUR durch Mehrerträge beim Produkt 030101 – Grundschulen, Auftrag 310003010100 Grundschulen, Sachkonto 414100 (Zuweisung vom Land) und Deckung in Höhe von 670.000 EUR durch Mehrerträge beim Auftrag 310003010100 Grundschulen, Sachkonto 432100 – Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) und Minderaufwendungen in Höhe von 150.900 EUR beim Produkt 030102 – Hauptschulen, Auftrag 310003010200 Hauptschulen, Sachkonto 501900.
Deckung in Höhe von 436.420 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
a) Dringlichkeit
Die Dringlichkeitsentscheidung ist notwendig, um mit der Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen die noch anfallenden Aufwendungen im Bereich des (OGS) im Jahr 2017 gewährleisten zu können.
b) Sachliche Notwendigkeit
Die planmäßigen Aufwendungen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung sind bereits ausgeschöpft. Dies ist darauf zurück zu führen, dass der Haushaltsansatz für Aufwendungen zur Sicherstellung der OGS (Produkt 030101 Grundschulen) um insgesamt 1.733.487 EUR überschritten wird.
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehraufwand |
501900 | Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 310003010100 | Grundschulen | 1.733.490,00 EUR |
Deckungsvorschlag:
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehrerträge |
414100 | Zuweisung vom Land | 310003010100 | Grundschulen | 476.170,00 EUR |
432100 | Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) | 310003010100 | Grundschulen | 670.000,00 EUR |
Gesamt: |
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| 1.146.170,00 EUR |
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Minderaufwendungen |
501900 | Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 310003010200 | Hauptschulen | 150.900,00 EUR |
Gesamt: |
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| 150.900,00 EUR |
Deckung gesamt: |
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| 1.297.070,00 EUR |
Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussfaktoren aufgeführt, die zu den Mehraufwendungen im Bereich „OGS“ (Produkt 030101- Grundschulen) geführt haben.
In Oberhausen erhält jedes Kind, für das eine Betreuung gewünscht wird, auch einen Platz im OGS.
Seit Einführung des OGS ist die Finanzierung durch landesgesetzliche Regelungen über Finanzierungspauschalen pro Kind geregelt.
Für das laufende Schuljahr beträgt die Grundförderung (Pauschale) 1.024 EUR pro Kind. Zusätzlich ermöglicht die Bezirksregierung laut BASS (11-02 Nr. 19, Kap. 5.4) eine erhöhte Förderung in Höhe von 1.529 EUR für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Flüchtlingskindern. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich mit 500 EUR (Pflichtanteil 448 EUR) pro Kind. Die Kommunen haben die Möglichkeit, ihren Eigenanteil über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS voll bzw. teilweise zu refinanzieren. Die Gesamtpauschale wird den Trägern des OGS vollständig zur Deckung ihrer Betriebsausgaben zur Verfügung gestellt.
Die Grundlagen für die Voraussetzungen im Jahr 2017 haben sich dahingehend anders entwickelt, dass
a) mehr Kinder als angenommen, darunter auch Nachmeldungen bzw. Neuaufnahmen im laufenden Jahr 2017, z. B. von Kindern aus Flüchtlingsfamilien die OGS in Anspruch genommen haben
und
b) die in 2016 für das Haushaltsjahr 2017 geplanten Elternbeitragseinnahmen aufgrund des Ratsbeschlusses vom 03.07.2017 zur Beitragssatzung (siehe Drucksache-Nr. B/16/2665-01) nicht zu realisieren waren. Daher kann der Mehrbedarf an Aufwendungen für die OGS nicht vollständig über die Elternbeiträge gedeckt werden.
Zur Sicherstellung des Weiterbetriebes der offenen Ganztagsschule sind den entsprechenden Trägern noch für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 1.733.490 EUR zur Verfügung zu stellen.
Der Mehraufwand in Höhe von 436.420 EUR wird durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen beim Produkt 030101 – Grundschulen bzw. durch die Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt.
