Berichtsvorlage - M/16/3089-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbehalt der Nachprüfung der Abfallbeseitigungsgebühren 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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20.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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27.11.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) hat mit Urteil vom 27.04.2015 in mehreren Duisburger Verfahren das Jahr 2012 betreffend die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW für nichtig erklärt und die angefochtenen Gebührenbescheide aufgehoben. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei dem in der Kalkulation berücksichtigten Leistungsentgelt der GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage GmbH (GMVA) um einen unzulässig hohen Kostenansatz handele. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung und wegen der gleichgelagerten Entgeltregelung mit der GMVA wurden die für Oberhausen noch anhängigen Berufungsverfahren auf Anregung des OVG NRW durch Rücknahme der Zulassungsanträge beendet.
Die Gebührenbescheide des Jahres 2017 wurden in Anbetracht der Entscheidung des OVG NRW und der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Überprüfung der auf Basis der Gerichtsentscheidung durch die GMVA neu kalkulierten Verbrennungsentgelte durch die Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung hinsichtlich der Abfallbeseitigungsgebühren unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, mit der Maßgabe, dass im Falle einer Änderung der Gebührensätze eine entsprechende Erstattung zu viel gezahlter Beträge erfolgt.
Die Prüfung der Verbrennungsentgelte für das Jahr 2017 ist mittlerweile abgeschlossen. Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf den Bericht über die Prüfung der Verbrennungsentgelte 2017 übersandt. Hierbei wurde festgestellt, dass die GMVA berechtigt ist, Selbstkostenpreise in Höhe von 81,75 €/t netto (97,28 €/t brutto) und Kosten für freie Kapazitäten in Höhe von 19,05 €/t (22,67 €/t brutto) abzurechnen. Gegenüber der Kalkulation sinkt der Selbstkostenpreis damit um 5,56 €/t netto (6,62 €/t brutto), die Kosten für freie Kapazitäten sinken um 3,82 €/t netto (4,55 €/t brutto).
Auf dieser Grundlage ist eine Nachberechnung vorgenommen worden.
Im Ergebnis führte die Nachberechnung der Gebührensätze trotz geringerer Verbrennungspreise zu einer Abweichung unter 3 v. H. (s. Anlage). Zwar dürfen nach den Grundsätzen des § 6 KAG NRW in die Gebührenkalkulation keine überhöhten Kosten eingerechnet werden. Nach der Ergebnisrechtsprechung u. a. des OVG NRW führt eine kalkulatorische Kostenüberschreitung von bis zu 3 v. H. jedoch nicht zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze und ist aufgrund der Unwägbarkeiten, die eine Vorauskalkulation immer mit sich bringt, im Hinblick auf die Wirksamkeit des Gebührensatzes unschädlich. Eine nachträgliche Änderung der Gebührensätze ist damit zwar möglich aber nicht erforderlich.
Vor dem Hintergrund der Kosten, die eine nachträgliche Korrektur der Gebührenbescheide verursachen würde, und der vergleichsweise geringen Erstattungsbeträge für den einzelnen Gebührenzahler erscheint es nicht gerechtfertigt, eine Änderung der Gebührensätze für das Jahr 2017 vorzunehmen.
Die Gebührensätze für das Veranlagungsjahr 2017 werden daher nicht geändert und der Vorbehalt der Nachprüfung insoweit aufgehoben.
Die gleichwohl aus dem geringeren Verbrennungsentgelt resultierende Erstattung der GMVA an die Stadt Oberhausen aufgrund der bisherigen Überzahlung in Höhe von 428.470,45 EUR wird in den Jahresabschluss für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung 2017 einfließen und das Ergebnis entsprechend verbessern. Eine Überdeckung wird dem Sonderposten zugeführt und in den folgenden 4 Jahren, beginnend ab 2018, gem. § 6 KAG (2) gebührenmindernd aufgelöst. Die Gebührenzahler erhalten die Erstattung der zu viel gezahlten Beträge aus 2017 damit über die Veranlagungen der nächsten 4 Jahre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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