Beschlussvorlage - B/16/3116-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                                  

 

110011030100Abwasserbeseitigung531300Aufw. für Zuwendungen1.352.000

(PN1103)(7300.00)an Zweckverbände

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine aus gebührenrelevanten Mehraufwendungen resultierende Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2017 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden)

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushaltspan 2017 sind im Auftrag 110011030100 „Abwasserbeseitigung“ die Zuweisungen an Zweckverbände (Kostenart 531300), u.a. für die Umlagen an die Emschergenossenschaft und an den Ruhrverband, entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Abwasser-beseitigung mit einem Betrag von 20.143.320 EUR veranschlagt.

Gemäß der endgültigen Beitragsbescheide für das Jahr 2017 erhöht sich die Umlage an den Ruhrverband um rd. 1.185.083 EUR, die Umlage an die Emschergenossenschaft um rd. 169.310 EUR. Ursache für den erheblichen Anstieg der Umlage an den Ruhrverband ist vor allem die Mitveranlagung des Betriebskostenanteils der RAG Deutsche Steinkohle AG (RAG) des Jahres 2017 von 194.624,62 EUR und der offenen Rückstände der RAG aus den Jahren 2006, 2013 und 2014 von insgesamt 797.233,90 EUR. Mit Schreiben vom 17.10.2017 weist der Ruhrverband darauf hin, dass der Anteilsausgleich zwischen der Stadt Oberhausen und der RAG künftig im Innenverhältnis erfolgen muss. Bisher wurde auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1968 verfahren, wonach die RAG ihren Kostenanteil direkt an den Ruhrverband begleicht. Gegen die Mitveranlagung zur Zahlung der Kostenanteile der RAG hat die Stadt Oberhausen fristgerecht Widerspruch eingelegt. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, so dass die Zahlung des Beitrages 2017 der Stadt Oberhausen an den Ruhrverband inklusive der Kostenanteile der RAG -unter Vorbehalt- erfolgen muss.

 

Unter Berücksichtigung einer geringen Einsparung bei der ebenfalls unter dem Sachkonto 531300 veranschlagten Zuweisung an das Landesumweltamt ergibt sich ein Mehraufwand von rd. 1.352.000 EUR.

 

Eine aus gebührenrelevanten Mehraufwendungen resultierende Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2017 des Gebührenhaushalts „Abwasserbeseitigung“ soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.

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