Beschlussvorlage - B/16/3059-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes beim Sachkonto 544151 - OGM Rechnungen / LVZ 5
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Petra Broß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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27.11.2017
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Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage:
Für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschäden bestehen beim Bereich 4-6/Recht für das Haushaltsjahr 2017 zwei Sachkonten (Aufwandskonten). Das Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 hat einen Ansatz von 533.680 € und das Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden hat einen Ansatz von 466.320 €. Für beide Sachkonten ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet. Somit stehen für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen wie in den Vorjahren insgesamt Mittel in Höhe von 1.000.000 € zur Verfügung.
- Systematik der Aufwands- und Ertragskonten:
Im Haushaltsjahr werden etwaige Entschädigungszahlungen, welche im Rahmen des bestehenden Sachversicherungsschutzes zu leisten sind aus den nachfolgend genannten Aufwandskonten fortlaufend ausgezahlt:
Ansatz 2017
Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 533.680 €
Sachkonto 544150 - Sonstige Schäden 466.320 €
Gesamtmittel im Deckungsring:1.000.000 €
Dem gegenüber steht auf der Ertragsseite das Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude-, Inventar- und sonstigen Schäden durch Versicherungen (Ertragskonto), auf dem nach Regulierung durch die Versicherungen die Entschädigungsleistungen vereinnahmt werden.
Zwischen den v.g. Aufwandskonten und dem v.g. Ertragskonto besteht haushaltssystematisch keine direkte Verbindung im Sinne einer unmittelbaren Verfügbarkeit der Mittel auf dem Ertragskonto für evtl. Mehraufwendungen zu den Aufwandskonten, welche bedingt durch ein erhöhtes Schadenaufkommen zu leisten sind.
Etwaige Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 können im lfd. Haushaltsjahr somit nicht als unmittelbarer Deckungsvorschlag für einen evtl. Mehraufwand genutzt werden.
Die laufenden Regulierungen seitens der Versicherungen und deren Vereinnahmung auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden führen in 2017 und 2018 zu entsprechenden Mehrerträgen. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Mehraufwendungen über den Gebäude- und Inventar- Versicherungs-Rahmenvertrag durch die zu erwartenden Mehrerträge in 2017 und 2018 ist somit gegeben.
- Verfügbare Mittel:
Im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschadenfällen im Bereich der Gebäude- und Inventar-Versicherungen (Sachversicherungen) ist festzustellen, dass nach Anweisung der OGM Rechnungen gem. LVZ 5 durch den letzten Abrechnungslauf (09.09.2017 – 11.10.2017) in Höhe von 55.769,69 € beim Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 auch unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit dem Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden für 2017 keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu erwartenden OGM Rechnungen sowie etwaige Entschädigungen in sonstigen Schadenfällen begleichen zu können.
Von den auf den Sachkonten 544151 und 544150 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von insgesamt 1.000.000 € für 2017 sind bis jetzt bereits 995.367,11 € verausgabt worden (Schäden an städtischen und OGM-Gebäuden sowie sonstige Schäden aus dem Bereich der Sachversicherungen, z. B. Bargeldentschädigungen), so dass nur noch Restmittel in Höhe von 4.632,89 € zur Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung dessen, dass
- bereits weitere OGM- Rechnungen in Höhe von insgesamt 321.249,55 € (Schadenbeseitigung) und 14.206,55 € (ersatzfähige Überprüfungskosten) zur Anweisung an die OGM erfasst,
- weitere OGM Rechnungen zu Glasschäden über insgesamt 32.097,13 € eingegangen und
- nach Mitteilung der OGM Schadensbeseitigungsmaßnahmen in einer geschätzten Höhe von ca. 450.000,00 € beauftragt, aber noch nicht zur Abrechnung gelangt sind,
stehen keine ausreichenden Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 mehr zur Verfügung. Der aufgrund der vorstehend genannten Positionen zurzeit bereits bekannte bzw. zu erwartende Mittelbedarf beträgt 817.553,23 €.
Zudem liegen dem Versicherer zurzeit Kostenaufstellungen der OGM in Höhe von insgesamt 121.312,04 € zur Regulierung vor, welche nach Eingang der Regulierungsleistungen des Versicherers fällig werden und aus dem o. g. Aufwandskonto an die OGM auszukehren sind.
Da in diesem Haushaltsjahr bis zu einem Betrag von 900.000,00 € ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, soll der vorliegende Antrag auf diesen Betrag begrenzt werden.
- Ursachen:
Die Mittel sind insbesondere deshalb erschöpft, weil in diesem Jahr bisher 2 der Schadenhöhe nach erhebliche Feuer-Schäden eingetreten sind und bedingt durch ein Sturm-/Hagel-Schadenereignis vom 30.05.2017 eine Vielzahl von städt. Objekten beschädigt worden ist. Darüber hinaus sind 2 Überschwemmungsschäden mit einem erhöhten Schadenaufkommen entstanden, welche im Rahmen des bestehenden Elementarschaden - Risikos über den städtischen Gebäude- und Inventar- Versicherungs-Rahmenvertrag mitversichert sind. Zu nennen sind hier insbesondere folgende außergewöhnliche Feuer-, Sturm/Hagel- und Elementarschäden:
Objekt | Schadentag | Schadenart | Voraussichtliches Schadenvolumen |
Brüder-Grimm-Schule | 12.01.2017 | Gebäude Feuer | ca. 200.000 € |
Sporthalle Am Förderturm | 30.05.2017 | Gebäude Sturm/Hagel | ca. 134.000 € |
OGM Zentraler Betriebshof / Hallen | 30.05.2017 | Gebäude Sturm/Hagel | ca. 134.500 € |
Sporthalle Biefang | 30.05.2017 | Gebäude Sturm/Hagel | ca. 46.400 € |
Günther-Stolz-Sporthalle | 30.05.2017 | Gebäude Sturm/Hagel | ca. 36.700 € |
Sophie-Scholl-Gymnasium | 15.06.2017 | Gebäude Elementar | ca. 100.000 € |
Melanchthonschule | 15.06.2017 | Gebäude Elementar | ca. 50.000 € |
Stadt OB / Betriebsstelle Westfriedhof | 03.10.2017 | Gebäude Feuer | ca. 400.000 € |
Gesamt |
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| ca. 1.101.600 € |
Es handelt sich bei der v.g. Gesamtsumme zum Schadenvolumen zwar um einen geschätzten Betrag, aber ohne ein Eintreten der o.g. erheblichen Schadenfälle wären die Ansätze in dem Deckungsring zu den Aufwandskonten voraussichtlich insgesamt auskömmlich gewesen.
- Zeitlicher Hintergrund:
Die im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung seitens der OGM erbrachten Leistungen werden der Stadt Oberhausen von der OGM gem. LVZ 5 in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu bezahlen. In diesem Zusammenhang sind für die Kosten der Schadenbeseitigung an Gebäuden der Stadt zu den Schadenfällen im Haushaltsjahr 2017 bislang Leistungen in Höhe von insgesamt 889.756,04 € vergütet worden.
Damit die bereits vorliegenden und die noch im Laufe des Haushaltsjahres 2017 voraussichtlich weiter eingehenden OGM-Rechnungen für die Schadenbeseitigung gem. LVZ 5 aus dem Sachkonto 544151 sowie Entschädigungen zu sonstigen Schadenfällen aus dem Sachkonto 544150 weiterhin bezahlt werden können, sind voraussichtlich noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 900.000,00 € erforderlich und somit zu beantragen.
Die Mittel werden dringend benötigt, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres beim Bereich 4-6/Recht eingehenden OGM Rechnungen gem. dem Leistungsverzeichnis (LVZ 5) des Vertrages über das Immobilien/Flächenmanagement zahlen zu können.
Deckungsvorschlag:
Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Entnahme von nicht benötigten Mitteln in Höhe von 900.000 € aus dem Sachkonto 544160 - Beiträge für Gebäude- und Inventarversicherungen (Deckungsring: D00000006) vorgeschlagen.
In Verbindung mit dem v.g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2017 und 2018 zu erwarten sind. Eine Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben.
