Beschlussvorlage - B/16/3039-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan 2017 beim Deckungsring Personal (D00000001) in Höhe von 735.620,-- EUR zu.

 

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes muss über die Erhöhung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit bei der Kostenart 503200 / Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung abgebildet werden.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachliche Notwendigkeit

 

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund hat im Jahr 2016 die regelmäßige Prüfung zur Sozialversicherung durchgeführt und dabei Kenntnis darüber erlangt, dass für bestimmte Tätigkeiten bei der Stadt Oberhausen sog. „Honorarkräfte“ im Einsatz sind, deren Beschäftigung als nicht sozialversicherungspflichtig angesehen wurde. Die Abwicklung derartiger Verträge erfolgt dezentral in den jeweiligen Bereichen.

 

Für den Zeitraum 2012 bis 2016 wurden Honorarzahlungen in Höhe von insgesamt 7,657 Mio. Euro geprüft, von denen der Prüfdienst nun abschließend rd. ein Fünftel als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. In dazu geführten Gesprächen konnte eine für die Stadt Oberhausen günstigere pauschalierte Nachberechnung abgestimmt werden.

 

Die daraus resultierende Nachforderung für die Jahre 2012 bis 2016 summiert sich auf 602.848,38 EUR. Mit den zusätzlich zu zahlenden Säumniszuschlägen in Höhe von 132.763,50 EUR beläuft sich der durch entsprechenden Beitragsbescheid unabweisbare Nachzahlungsbetrag auf insgesamt 735.611,88 EUR.

 

 

 

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