Beschlussvorlage - B/16/2948-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt – nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht die HSP-Maßnahme 143 zu ändern; Die Einführung einer Kulturförderabgabe für Privatreisende wird durch die freiwillige Zahlung der örtlichen Hotelbetreiber für die Tourismusförderung an die Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) ersetzt.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache A/16/1805.01 vom 04.07.2016

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Beschluss des HSP 2012 ff hat der Rat der Stadt für das Jahr 2017 die Einführung einer Kulturförderabgabe für Privatreisende vorgesehen. Abweichend davon, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2016 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst (Drucksache A/16/1805.01):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend Verhandlungen mit Verband und Unternehmen des Beherbergungsgewerbes in Oberhausen aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll die Vermeidung der HSP-Maßnahme Kulturförderabgabe sein, indem eine Beteiligung an der Finanzierung der Tourismusförderung der OWT GmbH oder der Gesellschaft selbst verbindlich vereinbart wird.

 

Ausmaß und Umfang der finanziellen Beteiligung sollen so geartet sein, dass eine Kompensation für den städtischen Haushalt, bei Verzicht auf die 2012 beschlossene und ab 2017 vorgesehene Einführung einer Kulturförderabgabe für Privatreisende, nicht notwendig wird.“

 

Im Auftrag der Stadt und in Abstimmung mit dem Kämmerer sowie dem Bereichs  Beteiligungen hat die OWT die Verhandlungen mit der Vertretern der DEHOGA-Fachgruppe bzw. mit den Verantwortlichen des örtlichen Hotel- Übernachtungsgewerbes. geführt. Die Gespräche konzentrierten sich auf die im Ratsbeschluss formulierte Alternative „Beteiligung an der Finanzierung der Tourismusförderung“, weil bei der Neugründung der OWT im August 2016 ausdrücklich keine Beteiligung Dritter vorgesehen worden war.

 

Die Gespräche waren geprägt von den folgenden, gemeinsamen Zielen:

 

  • Vermeidung bürokratischen Mehraufwandes für Betriebe und Verwaltung durch Einzelnachweisung, -prüfung und –abrechnung des Abgabetat-bestandes;
  • Vermeidung negativer Effekte für das Oberhausener Tourismusmarketing, für die Auslastung der örtlichen Hotels und Gasthöfe sowie für das Image des Städtereiseziels Oberhausen;
  • Vermeidung von Prozess- und Einnahmerisiken aus städtischer Sicht bei Einführung einer Abgabesatzung zur Kulturförderabgabe für Privatreisende;
  • Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zur Intensivierung des Tourismusmarketings und
  • der gemeinsamen Entwicklung einer einfachen, unbürokratischen und für die Betriebe nach ihrer individuellen Größe „gerechten“ Alternative als Kompensation der HSP-Maßnahme 143.

 

Die Kompensation soll wie folgt dargestellt werden:

 

Die OWT und die Verantwortlichen der örtlichen Hotels und Hotel garni vereinbaren individuell für die verbleibende Laufzeit des Stärkungspaktes Stadtfinanzen – also für den Zeitraum von 2017 bis einschließlich 2021 – jährlich fällige „freiwillige Zahlungen zur Förderung des Tourismusmarketings und der Tourismuswerbung“. Messgröße ist ein Pauschalbetrag von derzeit 55 Euro pro Zimmer und Jahr. Sofern sich das Bettenangebot im Zeitraum der Vereinbarung verändert, wird einvernehmlich eine Neuberechnung des Pauschalbetrags und eine Beteiligung neuer Bettenanbieter angestrebt.

 

In Verrechnung der „freiwilligen Zahlungen zur Förderung des Tourismusmarketings und der Tourismuswerbung“ kürzt die Stadt für die verbleibende Laufzeit des Stärkungspaktes Stadtfinanzen ihren Zuschuss an die OWT um 50.000 Euro pro Jahr. Damit gilt die HSP-Maßnahme 143 als umgesetzt.

 

Die Kompensation des Restbetrages ist im Rahmen der Gesamtkompensation zum Haushaltssanierungsplan 2018 ff. zu erbringen.

 

 

Kurzfassung

 

Das Konsolidierungsvolumen der HSP-Maßnahme 143 („Einführung einer Kulturförderabgabe für Privatreisende“) ist ab 2017 auf 220.000 Euro jährlich gesenkt. Anstelle der Einführung einer Kulturförderabgabe durch Erlass einer Abgabesatzung sollen freiwillige Zahlungen der örtlichen Hotelbetreiber an die OWT Oberhausener Wirtschafts-und Tourismusförderung GmbH treten. Sie erlauben ab 2017 eine Senkung des städtischen Zuschusses an die OWT um 50.000 Euro jährlich.

 

 

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