Beschlussvorlage - B/16/3080-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Erlass einer neuen Hebesatz-Satzung für die Festsetzung der Realsteuerhebesätze – Grundsteuer sowie Gewerbesteuer – ab dem 01.01.2018 in der als Anlage beigefügten Fassung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates vom 11.11.2013 – Haushaltssanierungsplan 2014 ff. (Drucksache Nr. B/15/3043-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 11.11.2013 den Haushaltssanierungsplan 2014 ff. beschlossen (Drucksache Nr. B/15/3043-01). Unter der lfd. Nummer 152 des Haushaltssanierungsplans ist die Erhöhung der Gewerbesteuer eingeplant worden.

 

Die Festsetzung der Höhe der Realsteuern liegt grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Stadt, der notwendigen Steigerung der Ertragskraft und den Vorgaben der bestehenden Haushaltsverfügungen der Bezirksregierung ist eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes unabdingbar.

 

 

Gewerbesteuer

 

Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2018 um 30%-Punkte von 550% auf 580% entspricht einer Erhöhung um 5,4545%. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2015.

Die Anpassung des Hebesatzes führt  voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 zu einer Ergebnisverbesserung i.H.v. 4,06 Mio. EUR. Die zu erwartenden Gewerbesteuererträge des Jahres 2018 belaufen sich somit auf 96,575 Mio. Eur. Die Gewerbesteuererträge eines Jahres setzen sich im Wesentlichen aus den Vorauszahlungen  für das laufende Jahr und den Ergebnissen der Jahresveranlagungen für Vorjahre zusammen. Bemessungsgrundlage für die zu erwartenden Mehrerträge für das Haushaltsjahr 2018 sind die Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2018 i.H.v. 74,5 Mio. EUR. Im Übrigen werden weitere Mehrerträge auf Grund dieser Hebesatzanpassung in den Jahren nach Ablauf des Erhebungszeitraums 2018 im Rahmen der Veranlagungen für 2018 und für Folgejahre realisiert.

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Anlagen

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