Beschlussvorlage - B/16/2943-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Entfristung der bis zum 31.12.2017 befristeten Stellen der Förderprojekte KOMM-AN und Schulsozialarbeit BuT mit anschließender anteiliger Förderung der Personalkosten (50.000,- Euro/ Jahr/ Stelle) durch das Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW für Kommunale Integrationszentren.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]134.300 Euro jährlich (KGSt-Wert), die Stellen werden mit je 50.000 Euro/Jahr/Stelle refinanziert (s. Begründung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Entfristung von 2,0 Planstellen im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum

 

Der Rat der Stadt hat am 29.04.2013 die Überführung der Regionalen Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA) in ein Kommunales Integrationszentrum (KI) beschlossen (B15/2685-01). Im Rahmen der förderkonformen Aufstellung des KI wurde die „Koordinierungsstelle Integration“ vom Bereich 0-4/Büro für Chancengleichheit dem Bereich 2-6/KI zugeführt.

 

Aktuell werden 3,0 Stellen des sozialpädagogischen Fachpersonals mit 50.000,00 Euro pro Stelle und eine 0,5 Stelle für eine Assistenzkraft mit 20.000,00 Euro jährlich über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gefördert, Fördersumme insgesamt: 170.000,00 Euro/ Jahr.

 

Mit dem Nachtragshaushalt 2016 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass die Infrastruktur der Kommunalen Integrationszentren weiter ausgebaut wird. Alle Kommunalen Integrationszentren erhalten eine zusätzliche unbefristete Zuwendung für Personal- und Sachkosten, die – wie die KI Zuwendungen allgemein – an die jährlichen Haushaltsbeschlüsse des Landtages gebunden ist.

 

Die Kreise und kreisfreien Städte erhalten auf Antrag eine Zuwendung von bis zu 100.000,00 Euro für zwei zusätzliche Personalstellen im kommunalen Dienst. Die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden im Einvernehmen mit ihren Partnern vor Ort, in welchem kommunalen Handlungsfeld sie den größten Bedarf sehen und für welche Tätigkeiten sie das Personal im Rahmen der Integrationsarbeit vor Ort einsetzen möchten.

 

Durch die Änderung der Richtlinie für Förderung Kommunaler Integrationszentrum erhält des KI ab dem 01.09.2017 (anteilig) jährlich 50.000,00 Euro/Stelle für 2,0 weitere Planstellen im Bereich sozialpädagogisches Fachpersonal. Der Anteil der geförderten Stellen steigt von 3,5 auf 5,5 Planstellen an.

 

Der Bereich 2-6/ KI hat den Förderungsantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid vom 26.07.2017 für die geförderten 5,5 Stellen ab dem 01.09.2017 liegt bereits vor.

 

Dem Bereich 2-6/ KI sind 2,0 Zeitstellen aus Förderprogrammen zugeordnet. Eine Vollzeitstelle (1,0) wird im Rahmen der Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket und 1,0 Stelle in der Sozialarbeit im Projekt KOMM-AN gefördert. Diese beiden Stellen sind bis zum 31.12.2017 zeitlich befristet.

 

Da in beiden Themenfeldern noch großer Handlungsbedarf besteht, soll die neue unbefristete Förderung von 2,0 Stellen (50.000,00 Euro/ Stelle/ Jahr) dazu genutzt werden, die befristeten Stellen aus den Förderprogrammen zu entfristen.

 

 

Personalkosten:

 

Die Stelle Schulsozialarbeit wurde nach S15 TVöD SuE und die Stelle KOMM-AN nach S12 TVöD bewertet.

 

S15 TVöD laut KGSt.       69.800,00 Euro

S12 TVöD laut KGSt.       64.500,00 Euro

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Gesamt                           134.300,00 Euro

Fördersumme                 100.000,00 Euro

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Personalkosten Stadt       34.300,00 Euro

 

Für beide Stellen sind insgesamt 34.300,00 Euro/ Jahr über den Personalkostenetat der Stadt Oberhausen zu leisten. Eine weitere Kompensation ist nicht vorhanden.

 

 

 

Kurzfassung

 

Die 2,0 bis zum 31.12.2017 befristeten Stellen werden im Rahmen der neuen Förderung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW für Kommunale Integrationszentren entfristet und weiterhin mit ihren jetzigen Aufgabeninhalten gefüllt.

 

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