Beschlussvorlage - B/16/2949-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt nach Abstimmung mit der Bezirksregierung, die Haushaltsanierungsmaßnahme Nr. 287 Verpachtung der Luise-Albertz-Halle aufzuheben.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Drucksache B/16/1320-01 vom 14.12.2015

Betrieb Gastronomiebereich/Verlängerung eines Darlehens

  • Drucksache B/16/1798-01 vom 04.07.2016

Vergabe eines Beratungsauftrags zur Betreibersuche

  • Drucksache B/16/2003-01 vom 21.11.2016
    Haushaltssanierungsplan 2017 ff.
  • Drucksache M/16/2244-01 vom 19.12.2016

Informationsvorlage zur durchgeführten Grundlagenstudie der Bevenue GmbH

  • Drucksache B/16/2957-01 vom 27.11.2017

Haushaltssanierungsplan 2018 ff.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

Die vom Rat der Stadt mit dem Haushaltssanierungsplan für die Haushaltsjahre 2017 ff. am 21.11.2016  beschlossene Maßnahme hatte die Reduzierung des Verlustausgleichs an die LAH GmbH von 1,176 Mio. Euro um 400.000 Euro zum Gegenstand.

Am 17.07.2015 wurde der Veranstaltungsbetrieb (ohne Gastronomie) in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Durch den ausgeklammerten Gastronomiebereich wurde nur ein eingeschränkter Bewerberkreis angesprochen, weswegen kein Angebot abgegeben und die Ausschreibung schließlich aufgehoben wurde.

Hintergrund für den Beschluss der HSP-Maßnahme 287 war der auslaufende Gastronomievertrag, wodurch die Möglichkeit eröffnet war, den gesamten Betrieb inklusive der Gastronomie auf einen Dritten zu übertragen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt mit Beschluss vom 14.12.2015 die Verwaltung zur Vorbereitung der Ausschreibung der Gesamtverpachtung beauftragt. Hierzu sollte eine externe Beratung in Anspruch genommen werden, über die der Rat zu gegebener Zeit mit gesonderter Beschlussvorlage zu entscheiden hat.

Am 04.07.2016 hat der Rat der Stadt (DS B/16/1798-01) der Vergabe eines Beratungsauftrags zur Betreibersuche an das Beratungsunternehmen Bevenue GmbH zugestimmt.

Da die Grundlagenstudie des Beratungsunternehmens Bevenue GmbH aufgezeigt hat, dass kein Betreibermarkt für Tagungs-, Kongresszentren wie die Luise-Albertz-Halle besteht (DS M/16/2244-01), ist zunächst sondiert worden, ob es potentielle Interessenten gibt, die ggf. auch unter Zahlung eines Zuschusses den Betrieb übernehmen. Es konnte ein Interessent angesprochen werden. Jedoch verliefen die Gespräche im Ergebnis erfolglos.

Der Ratsbeschluss vom 14.12.2015 ist weiterhin umzusetzen, jedoch wird der Konsolidierungsbeitrag nicht zu erreichen sein. Die Maßnahme ist aufzuheben.

Die Kompensation für den Wegfall der Maßnahme erfolgt für das Jahr 2018 durch die neu zu beschließenden HSP-Maßnahmen 287a bis 287d.

Lfd. Nr.

Betroffener Bereich

Maßnahme

Konsolidierungs-betrag für 2018

Bemerkung

287A

5-6

Tiefbau

Reduzierung der sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen WBO im Rahmen der Straßenunterhaltung

(- 40.000 EUR),

Reduzierung des Aufwands für Brückenunterhaltung

(- 60.000 EUR),

Reduzierung von Absperrkosten WBO
(- 60.000 EUR) und

veränderte Abrechnungsmodalitäten mit der WBO GmbH

(- 96.040 EUR)

256,0 TEUR

Kompensation der Maßnahme 287 LAH in 2018

287B

5-6

Tiefbau

Reduzierung der Aufwendungen bei Verkehrsentwicklungsplanung, Verkehrszählungen

(- 25.000 EUR) und

Reduzierung der Aufwendungen bei Verkehrsplanungsmaßnahmen wie z.B. Wegweisungen

(- 50.000 EUR)

75,0 TEUR

Kompensation der Maßnahme 287 LAH in 2018

287C

9-5

Beteiligungen

Reduzierung Betriebskostenzuschuss Luise-Albertz-Halle wegen reduzierter Zinsaufwendungen durch Kapitalerhöhung

60,0 TEUR

Kompensation der Maßnahme 287 LAH in 2018

287D

1-1

Finanzen

Auflösung eines Pauschalfonds
(- 10.000 EUR)

10,0 TEUR

Kompensation der Maßnahme 287 LAH in 2018

Ab dem Jahr 2019 wird die Kompensation durch die Maßnahme 153 erreicht.

Maßnahme 153:

Bereich:

1-1 Finanzen

Maßnahme:

Erhöhung der Grundsteuer B

Konsequenzen:

Hebesatzerhöhung 2012 um 60%-Punkte, 2015 um 50%-Punkte, 2017 um 30%-Punkte.

2019 um 35%-Punkte von 670 auf 705%-Punkte, soweit die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 nicht alternative Kompensationsmöglichkeiten findet, um die Hebesatzerhöhung zu vermeiden.

Konsolidierungsreihe:

2018 - 10.092,5 TEUR

2019 - 12.318,3 TEUR

2020 - 12.203,4 TEUR

2021 - 12.119,4 TEUR

Bemerkung:

Erhöhung um 35%-Punkte ab 2019 gem. HSP 2018 ff. (Drucksache Nr.: B/16/2957-01 vom 27.11.17)

Kurzfassung

 

- entfällt -

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