Beschlussvorlage - B/16/2945-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 3,0 zusätzlichen Planstellen im Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen im Sachgebiet Unterhaltsheranziehung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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15.11.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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27.11.2017
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Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage:
Im Jahre 1996 wurde die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger aus den Leistungsakten der Einzelfallsachbearbeitung nach dem Bundesozialhilfegesetz (BSHG) herausgelöst und unter Gründung des Sachgebiets „Unterhaltsheranziehung (UH-Stelle)“ dort zentralisiert. Im Zuge der Organisationsuntersuchung durch die Fa. Con_sens GmbH im Jahre 2014 wurde das Sachgebiet dem Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen organisatorisch zugeordnet. Die Zentralisierung des sich vor allem in der privatrechtlichen Rechtssphäre bewegenden Sachgebietes und die hiermit einhergehende Bündelung von spezialisiertem Fachwissen wurde durch Con_sens explizit positiv bewertet.
Konkrete Angaben zu einer adäquaten Stellenbemessung, heruntergebrochen auf Oberhausener Spezifika, konnten durch Con_sens nicht gemacht werden. Aufgrund der hohen Diversifikation von Unterhaltsfällen konnte die überwiegende Zahl der Vergleichskommunen kein valides Datenmaterial zur Verfügung stellen. Die vorgenommene Berechnung nach Fallzahlen und Jahresarbeitsminuten (JAM) ergab einen Einsatz von 270 JAM pro Fall (Berechnungsgrundlage Con_sens). Dieser Ansatz soll zur Personalbemessung herangezogen werden.
Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen:
Innerhalb des Spezialsachgebiets wurde eine weitere Spezialisierung für sinnvoll erachtet und umgesetzt. Zwei Mitarbeiterinnen wurden jeweils in Größenordnung einer halben Planstelle mit der Heranziehung selbstständiger Unterhaltspflichtiger befasst. Diese fortbildungsintensive Sondertätigkeit umfasst u.a. die Gewinnermittlung von Selbstständigen sowie das Erfordernis, zwischen steuerlichen und privaten Einkommen zu unterscheiden.
Von insgesamt 3.014 im Sachgebiet verwalteten Fällen (Stand August 2017) sind 1.798 Fälle (rd. 60%) dem Rechtskreis SGB II zuzuordnen und werden somit im Auftrag des Bereichs 3‑5/Jobcenter bearbeitet.
Die Wahrnehmung dieser Tätigkeit fußt auf der „Vereinbarung zur Regelung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger“ zwischen der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Oberhausen), der Stadt Oberhausen und dem Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft „Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Oberhausen (ARGE)“.
Für die von der UH-Stelle wahrgenommene Heranziehung Unterhaltspflichtiger erhält die Stadt Oberhausen 500.000,00 Euro/p.a. Dies entspricht bei einem KGSt Wert von 60.800 Euro Personalkosten/ Jahr/ Stelle EG 9 ( c) TVöD der Refinanzierung von 8,22 Stellen.
Die Unterhaltsheranziehungsstelle besteht zz. aus 6,5 Planstellen in der Sachbearbeitung der Unterhaltsheranziehung.
Personalbemessung:
Bei aktuell 3.014 Fällen im Sachgebiet und der durch Con_sens im Mittel festgestellten 270 JAM/Fall ergibt sich ein Personalbedarf von:
3.014 Fälle x 270 JAM = 813.780 GesamtJAM / 85.500 JAM (KGSt) pro Sachbearbeiter =
9,51 (gerundet) Planstellen SB
Es ergibt sich ein Bedarf von zusätzlich 3,0 Planstellen im Sachgebiet der Unterhaltsheranziehungsstelle.
Nicht mit einberechnet wurden die Fälle, die bereits eingestellt wurden. In der Zeit vom 08/2016 – 07/2017 wurden zusätzlich zu den laufenden Fällen 732 Fälle eingestellt.
Personalkosten:
Die Personalkosten werden durch die o.g. Vereinbarung bei bis zu 8,22 Planstellen (60.800 Euro/Planstelle) größtenteils refinanziert. Die Gesamteinnahmen durch Heranziehungen betrug im Jahr 2016 insgesamt 797.982,03 Euro. Davon wurden im Rahmen der Unterhaltsheranziehung aus SGB II Fällen in 2016 insgesamt 379.579,67 Euro eingenommen.
Die Stadt Oberhausen erhält von diesen Einnahmen 40% = 151.831,97 Euro, 60% (227.747,70 Euro) dieser Einnahmen werden an die Gemeinsame Einrichtung/ Bundesagentur für Arbeit überwiesen.
Dies ergibt in der Gesamtrechnung folgende Einnahmen:
Gesamteinnahmen: 797.982,03 Euro
- 60% der Einnahmen aus SGB II Fällen - 227.747,70 Euro
Verbleibende Einnahmen 570.234,33 Euro
Zzgl. Einnahmen aus dem Vertrag SGB II 500.000,00 Euro
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Verbleibende Einnahmen 1.070.234,33 Euro
Durch eine Ausweitung der Planstellen sind Mehreinnahmen zu erwarten. Die Personalkosten für die geplanten 9,5 Stellen können durch die Einnahmen zu 100% gedeckt werden.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 3,0 zusätzlichen unbefristeten Planstellen im Sachgebiet Unterhaltsheranziehung. Die Stellen werden vorab intern und bei erfolgloser Ausschreibung extern ausgeschrieben.
