Beschlussvorlage - B/16/2940-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Verlängerung der bis zum 30.11.2017 befristeten Stelle mit der Funktion „Flüchtlingsbeauftragte/r“ um zwei Jahre bis zum 30.11.2019

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]Personalkosten i. H. v. 76.900 Euro jährlich (KGSt-Wert), eine Kompensation ist nicht vorhanden

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Stand 29. September 2017 leben in Oberhausen 1.732 Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 2.977 Flüchtlinge beziehen mit Stand Mai  2017 (aktualisierte Daten sind zz. nicht abrufbar)Transferleistungen gemäß SGB II.

 

 

Jan 17

Feb 17

Mrz 17

Apr 17

Mai 17

Jun 17

Juli 17

Flüchtlinge

2.519

2.505

2.313

2.225

2.158

2.061

1.912

 

Aug 17

Sep 17

 

 

 

 

 

 

1.819

1.732

 

 

 

 

 

 

Die Statistik des Zeitraumes Januar 2017 – September 2017 zeigt eine sinkende Zahl der Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, an. Eine Zuweisung weiterer Flüchtlinge ist für 2017 voraussichtlich nicht vorgesehen, aber in Zukunft nicht ausgeschlossen. In 2018 ist z.B. die Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge geplant.

 

1.071 Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, leben in privatem Wohnraum. Dies hat einen erhöhten Betreuungsaufwand zur Folge, da die soziale Betreuung im Gegensatz zu der Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften nur einzeln stattfinden kann.

 

Des Weiteren ist ein erfolgreicher Integrationsprozess der insgesamt 4.709 Flüchtlinge (AsylbLG/SGB II) durch die Sicherung der vorhandenen Infrastrukturen und der vorhandenen Betreuungsstrukturen zu gewährleisten.

 

Mit Verweis auf die Ratsvorlagen

 

  • Halbjahresbericht der Flüchtlingsbeauftragten, Drucksache Nr.: M/16/1876-01

 

  • Bericht über den Integrationsprozess der Flüchtlinge, Drucksache NR.: M/16/1876-01

 

  • Gewaltschutzkonzept für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Oberhausen,  Drucksache Nr.: B/16/2590-01

 

ist die Aufgabenerfüllung der im Ratsbeschluss festgelegten Handlungsfelder der Flüchtlingsbeauftragten nachweislich gegeben und soll nachhaltig über eine Verlängerung der Befristung der Stelle um zwei Jahre gesichert werden.

 

Die zukünftigen Aufgabenschwerpunkte der Flüchtlingsbeauftragten liegen in der Steuerung und Unterstützung des Integrationsprozesses der geflüchteten Menschen:

 

  • Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen

-Moderation der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlinge in Oberhausen bei Einbeziehung der Akteure in der Flüchtlingsarbeit

 

  • Sicherstellung der Kommunikationsstruktur mit allen Akteuren in der Arbeit mit Flüchtlingen

 

  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements

-Das Ehrenamt und die Wohlfahrtsverbände sind unverzichtbare Partner bei der Unterstützung des Integrationsprozesses. Die wertvolle Arbeit der engagierten Bürgerinnen und Bürger soll durch eine feste Ansprechperson sowie durch die Zurverfügungstellung von Gesprächs- und Diskussionsforen nachhaltig gestützt werden.

 

  • Vernetzung, Beratung und Zusammenarbeit mit den städtischen Fachbereichen, Vereinen, Initiativen, Wohlfahrtsverbänden

 

  • Sichtung und Akquise von Förderprogrammen

 

  • Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen

 

  • Stärkung der Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung
    • Entgegenwirken von Fremdenfeindlichkeit durch positive Medienpräsenz,
    • Aufklärungsarbeit und Schaffung von Interkulturellen Begegnungen.
    • Stärkung der Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.

 

  • Bedarfsklärung im Hinblick auf die Belange der geflüchteten Menschen und mit Blick auf die aufnehmende Bevölkerung im Quartier
  • Koordination der Präventionsarbeit, um Konflikte im Quartier frühzeitig zu erkennen.
  • Nutzung  des Netzwerkes der Akteure in der Geflüchteten-Arbeit im Sinne eines gesellschaftlichen Frühwarnsystems.

 

  • Steuerung, Unterstützung und Begleitung  des Integrationsprozesses der geflüchteten Menschen:

Hierzu bedarf es einer engen Kooperation mit dem KI. Die Flüchtlingsbeauftragte ist bei der Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes einzubinden, um die besonderen Belange der geflüchteten Menschen zu vertreten und konzeptionell einzubringen. Perspektivisch wird das „Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen“ Bestandteil des „Kommunalen Integrationskonzeptes“ werden.

 

Die Dokumentation der Tätigkeit der Flüchtlingsbeauftragten erfolgt durch Tätigkeitsberichte in den Ausschüssen.

 

 

 

Kurzfassung

 

Die bis zum 30.11.2017 befristete Stelle mit der Funktion „Flüchtlingsbeauftragte/r“ wird um zwei Jahre bis zum 30.11.2019 verlängert.

 

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