Beschlussvorlage - B/16/3070-01
Grunddaten
- Betreff:
-
DringlichkeitsentscheidungDurchführung des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020" ("GS 2020")hier: Weitere Maßnahmen 2017 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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16.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Weil es sich um dringliche Entscheidungen handelt, trifft der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW folgende Entscheidungen:
- Hans-Böckler-Berufskolleg (HBB)
- Fachgerechter Neuaufbau des Dachs des Hans-Böckler-Berufskollegs unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften mit einem Gesamtvolumen von 775.000,00 EUR (Durchführung 2017 – 2018).
- Außerplanmäßige Mittel für konsumtive Leistungen werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
Auftrag | Bezeichnung | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010923 | GS 2020:Hans-Böckler-Berufskolleg | 521112 | GS2020 Aufwendungen für Schulbausanierung | 775.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge bei gleichem o. g. Auftrag sowie beim Sachkonto 423900 (Schuldendiensthilfe NRW-Bank „Gute Schule 2020“). Gleichzeitig wird eine Sperre in Höhe von 775.000,00 EUR bei Finanzstelle 310003010000100 („Gute Schule 2020“) und Finanzposition 785100 (Anlage im Bau/Hochbau) verfügt.
- Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG)
a) Der Umsetzungsbeschluss vom 21.11.2016 zur lfd. Nummer 83 der Anlage der Drucksache-Nr.: B/16/2039-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: Geplante Maßnahmen 2017“ (Heinrich-Heine-Gymnasium: Abriss zweier abgängiger Pavillons und Errichtung eines neuen Anbaus mit modernen Unterrichtsräumen unter Berücksichtigung von aktuellen pädagogischen Konzepten) wird aufgehoben.
b) Die Errichtung eines Anbaus als Ersatz für die abgängigen Pavillons am Heinrich-Heine-Gymnasium sowie weiterer pädagogisch notwendiger Räume über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ wird mit einem durch Kostenschätzung ermittelten Volumen von derzeit 2.673.000,00 EUR beschlossen.
c) Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2017 werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000103 | GS 2020:Heinrich-Heine-Gymnasium | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 225.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 („Gute Schule 2020“), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.
d) die zusätzliche Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2018 wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000103 | GS 2020:Heinrich-Heine-Gymnasium | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 2.448.000,00 |
Für das Jahr 2018 besteht vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Rat der Stadt zum Haushaltsplan 2018 bzw. zur Haushaltssatzung ein investiver Sammler für Maßnahmen des Finanzierungsprojektes „Gute Schule 2020“ analog zur Verfahrensweise 2017.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/2039-01: „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: Geplante Maßnahmen 2017“
Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: „Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr.: B/16/2891-01: „Gute Schule 2020; hier: Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2017 und 2018“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Allgemeines
Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 03.07.2017 und 25.09.2017 Maßnahmen mit einem Gesamtbudget in Höhe von 13.537.600 EUR aus dem Maßnahmekatalog des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020 beschlossen.
Aufgrund der zwingend notwendigen Sanierung des Daches des Hans-Böckler-Berufskollegs (HBB) ist zusätzlich zu den bisher beschlossenen Maßnahmen diese Sanierungsmaßnahme vorzunehmen. Diese unumgängliche Maßnahme muss, da mit städtischen konsumtiven Haushaltsmitteln nicht zu realisieren, mit finanziellen Mitteln aus dem Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden. Das Finanzierungsprogramm lässt zu, auch bestehende/laufende Sanierungsmaßnahmen, die nach Programmstart – also nach dem 02.01.2017 – entstanden sind und auch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen vorzusehen. Die umfangreichen Planungen und Abstimmungen aller Beteiligten mit allen notwendigen Umsetzungsbestandteilen konnten erst im Oktober 2017 abgeschlossen werden, so dass sie dem Rat der Stadt für die Sitzung am 27.11.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollten.
Im Fall der bereits im November 2016 beschlossenen energetischen Maßnahme im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) am HHG (Drucksache-Nr. B/16/2039-01) wurde im Zuge der Planungen ein weiterer Erweiterungsbedarf über die energetische Maßnahme hinaus deutlich, der jedoch nicht im Rahmen des KInvFöG NRW zuschussrechtlich möglich wäre (s. Begründung der Maßnahme unter Pkt. 2). Auch hier liegen die Planungen und damit einhergehenden Kostenschätzungen erst seit Mitte Oktober 2017 vor, so dass ebenfalls frühestens eine Vorlage für die Ratssitzung am 27.11.2017 möglich wäre.
Da in allen Fällen bereits Mittel für das Jahr 2017 benötigt werden, jedoch die Anträge bei der NRW.BANK bereits bis spätestens 21.11.2017 gestellt sein müssen, um noch eine notwendige Auszahlung zum 15.12.2017 zu erzielen, die noch haushaltsrelevant für 2017 würde, ist eine Dringlichkeitsentscheidung unumgänglich.
Folgende Maßnahmen sollen noch in 2017 begonnen werden:
- Dachsanierung Hans-Böckler-Berufskolleg
Beim Gebäude des Hans-Böckler-Berufskollegs handelt es sich um ein Gebäude, das Anfang der 60er Jahren erbaut wurde und aufgrund der Höhe des Gebäudes der Hochhausverordnung unterliegt.
Die Ursprungsplanung dieser Schule sah vor, eine zusätzliche Schulhoffläche im obersten Geschoss umlaufend zu errichten. Diese Fläche ist mit einem sogenannten „Flugdach“, überhängend als Kragplatte aus Stahlbeton einschließlich Wärmedämmung und Abdichtungsbahnen, überdacht worden.
Aufgrund des Alters dieses Daches kam es infolge von Witterungseinwirkungen im Laufe der fast 60 Jahre zwangsläufig zu Betonabplatzungen an der Untersicht der Kragplatte. Diese losen Teile fielen in diesem Jahr auf die darunter liegende Gehwegfläche. Aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenabwehr wurde umgehend ein Schutzgerüst aufgebaut.
Für die Instandsetzung des Daches und zur langjährigen Sicherung sind nunmehr folgende technische Anforderungen zu erbringen:
● komplette Betonsanierung der Kragplatte
● Dämmung der Dachfläche gem. der heutigen EnEV 2016
Die Baukosten für die Gesamtsanierung der Dachkonstruktion belaufen sich auf rd. 775.000,00 Euro brutto.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist unter günstigen Wetterbedingungen von einer ca. drei- bis viermonatigen Bauzeit auszugehen.
- Heinrich-Heine-Gymnasium
Neben dem Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ können derzeit bauliche Maßnahmen für energetische Sanierungen an Schulen über das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) bezuschusst werden. Im Rahmen des KInvFöG NRW sollte gemäß Ratsbeschluss vom 21.11.2016 ein Anbau am Heinrich-Heine-Gymnasium entstehen.
Die Zuwendung aus dem KInvFöG NRW für diesen Anbau war möglich, da die bestehenden Pavillons energetisch unwirtschaftlich sind und nach einem vorliegenden Gutachten eine Sanierung angezeigt ist. Ein Neubau wurde geplant, welcher die Art und Funktion der Bestandsbauten ersetzt und die bisherige räumliche Kapazität nicht im Wesentlichen übersteigt, so dass die Vorgaben des Zuschussgebers eingehalten werden.
Entsprechend der Gebäudeprofile verfügt das Gymnasium nach Abriss der Pavillons (ohne den temporär angemieteten Klassencontainer) über 23 Klassenräume und 5 Kursräume. Bei einer vierzügigen Schule, die das Abitur nach 8 Jahren anbietet, werden in der Sekundarstufe I 20 Klassenräume benötigt. Die Sekundarstufe II sollte über 12 Kursräume verfügen. Ein Fehlbedarf von 4 Räumen ist rechnerisch erkennbar, der durch multifunktionale Nutzung der vorhandenen Räume kompensiert wurde. Nach den bisherigen Ergebnissen der AG Bildungsplan ist eine räumliche Ausstattung entsprechend des noch zu beschließenden Raumkonzeptes notwendig. Eine Angleichung hinsichtlich dieses Raumprogrammes soll bei geplanten Errichtungen von Neubauten eingehalten werden.
Das Heinrich-Heine-Gymnasium ist eine genehmigte Ganztagsschule, die Ganztagsräume in zwei Klassen der abgerissenen Pavillons zur Verfügung hatte. Diese sind zu ersetzen. Der ursprünglich geplante Anbau sollte zum Ausbau des Ganztagsbereiches dienen, da die vorhandenen Räume nicht ausreichend waren. Dieser Ausbau muss weiterhin Berücksichtigung finden. Hinsichtlich des Erweiterungsbedarfs ist ein größerer Anbau, als bei der Antragstellung im Rahmen KInvFöG NRW bekannt war, notwendig geworden, der jedoch die gesetzlich angekündigte Änderung von G8 auf G9 noch nicht berücksichtigt.
Die Erweiterung kann nicht über das KInvFöG NRW finanziert werden, da die bisherigen räumlichen Kapazitäten überschritten würden. Aus fördertechnischen Gründen müsste der Anbau für die Fördermaßnahme vorerst abgeschlossen werden, ehe die Erweiterung als weitere Etage dieses Anbaus erstellt würde. Dies ergäbe erhebliche bautechnische Probleme und höhere Gesamtkosten als bei einer Umsetzung in einer Maßnahme. Daher schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vor, die Errichtung des Anbaus aus dem Förderprogramm KInvFöG NRW zu lösen und über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ umzusetzen.
Die Planungen des Anbaus sind mit der Schule abgestimmt (siehe Anlagen 1 und 2). Im Erdgeschoss werden Ganztagsräume entstehen. In der ersten Etage sollen drei Klassenräume und zwei Differenzierungsräume errichtet werden, da die Schule derzeit noch an der Inklusion teilnimmt und dringend Differenzierungsmöglichkeiten benötigt. Diese Differenzierungsräume könnten bei entfallendem Bedarf in einen Klassenraum umgebaut werden.
Eine notwendige Beteiligung der Nachbarschaft hat bereits im Rahmen der Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens stattgefunden. Einwände wurden nicht erhoben.
Ein Baubeginn kann im Frühjahr 2018 erfolgen, wobei mit einer rd. neunmonatigen Bauzeit zu rechnen ist, so dass eine Fertigstellung im Jahr 2019 erfolgen wird. Für die bisher geleisteten Planungsleistungen fallen Honorarkosten gemäß HOAI für das beauftragte Architekturbüro an. Eine Zahlung muss noch in 2017 erfolgen.
Eine Aufteilung der Mittel ist notwendig, da einerseits ein finanzieller Mittelabfluss in 2017 bereits erwartet wird und andererseits auf diese Weise das Kreditvolumen der Finanzierungsmaßnahme „Gute Schule 2020“ der NRW.BANK für 2017 in großem Umfang abgerufen wird.
Über die weitere Nutzung der freigewordenen Gelder im KInvFöG NRW wird eine separate Vorlage hinsichtlich der weiteren Maßnahmeplanungen kurzfristig erstellt.
Hinsichtlich der dargestellten notwendigen Baumaßnahmen wird eine Bewilligung der NRW.BANK im Rahmen des noch zu stellenden Kreditantrages unterstellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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