Beschlussvorlage - B/16/2957-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssanierungsplan 2018 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Vorberatung
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14.11.2017
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Vorberatung
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16.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.11.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Integrationsrat
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Vorberatung
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21.11.2017
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
1.den Haushaltssanierungsplan 2018 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 ff.);
2.die Reduzierung der Unterbringungskosten durch die verstärkte Integration von Flüchtlingen ab 2019 um 10 % (neue Maßnahme Nr. 306);
3.die Erhöhung der Grundsteuer B (Maßnahme Nr. 153) ab 2019 um 35 %-Punkte und beauftragt die Verwaltung, im Laufe des Jahrs 2018 nach alternativen Kompensationsmöglichkeiten zu suchen, um die Hebesatzerhöhung zu vermeiden;
4.die konditionelle Eventualmaßnahme Nr. 153 B (Erhöhung der Grundsteuer B in 2019 um weitere 60 %-Punkte) für den Fall, dass die erwartete Entlastung durch Bundesmittel bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im SGB II ausbleibt.
Ferner nimmt der Rat der Stadt das beigefügte Personal- und Organisationskonzept (POK; Anlage 3) als Ergänzungspapier zum Haushaltssanierungsplan nach § 6 Stärkungspaktgesetz NRW zur Kenntnis.
Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konsequenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt.
Sachverhalt
Begründung
I. Ausgangslage
Mit Hilfe des Stärkungspaktes sollen überschuldete Städte in Nordrhein-Westfalen wieder handlungsfähig werden. Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde am 08.12.2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen und am 16.12.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2011 S. 662) veröffentlicht. Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,85 Mrd. EUR zur Verfügung (Stufe 1 und Stufe 2). Der Sanierungsplan des Landes sieht davon für Oberhausen und andere vergleichbar akut von Überschuldung betroffene Städte (Stufe 1) eine Gesamtunterstützung bei der Haushaltskonsolidierung in Höhe von jährlich 350 Mio. EUR vor. Bis zum Jahr 2020 stehen damit für diese Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. EUR zur Verfügung.
Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Die Teilnahme am Stärkungspakt ist zwingend für die Stufe 1, zu der Oberhausen gehört. Der Haushalt der Stadt Oberhausen muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt ab dem Jahr 2017 ausgeglichen sein. Spätestens im Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft – also ohne weitere Landeszuschüsse – erreicht werden. § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) führt hierzu aus, dass der Haushalt dann ausgeglichen ist, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Das Jahr 2016 und das laufende Jahr 2017 waren und sind nach wie vor geprägt von steigenden Soziallasten. Insbesondere die Unterbringung und die Integration der Neuzugewanderten aber auch die Jugendhilfe waren in ihrer Entwicklung und dem starken Kostenanstieg nicht planbar gewesen. Darüber hinaus erweist sich die Beteiligung an den Soziallasten durch Bund und Land als bei weitem nicht ausreichend. Sie haben den Haushalt 2017 enorm belastet und der geplante Haushaltsausgleich kann nur gelingen, weil einmalige Ertragssteigerungen realisiert werden konnten. Dies wird für 2018 wesentlich schwieriger, da dort die einmaligen Erträge aus 2017 nicht zu erwarten sind.
II. Auswirkungen auf den Haushalt und weitere Entwicklungen
Der im Juli eingebrachte Haushaltsplanentwurf 2018 schließt mit einem negativen Ergebnis von -8,1 Mio. € ab. Damit ist schon bei der Einbringung deutlich, dass der Haushaltsausgleich in 2018 schwieriger zu erreichen ist, als noch in 2017.

Abbildung 1: Gesamtdarstellung des Ergebnisplans im Haushaltsplanentwurf 2018, Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Für das laufende Jahr sind zum Teil massive Mehrbelastungen in den Bereichen Jugend und Flüchtlinge zu erwarten. Aufgrund der ausgelaufenen Landeseinrichtungen zur Flüchtlingserstunterbringung in Oberhausen, der steigenden Zahl geduldeter Flüchtlinge und der unzureichenden Finanzierung der Kosten für Unterbringung und der wirtschaftlichen Hilfen, konnte bei der Einbringung des Haushalts von einer Mehrbelastung in Höhe von 7,5 Mio. € ausgegangen werden. Mittlerweile konnten die Prognosen für die Zahl der Flüchtlinge im Wirkungskreis des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konkretisiert und an die aktuelle Entwicklung angepasst werden. Für das Jahr 2018 geht die Fachverwaltung von durchschnittlich 1.500 Flüchtlingen im AsylbLG aus. Dies bedeutet im Saldo (Differenz von Erstattungen und Aufwand) eine geringere Belastung von 1 Mio. € im Vergleich zum Ansatz im Haushaltsplanentwurf.
In der Jugendhilfe wirkt sich der Anstieg aus dem Jahr 2016 auch in 2017 aus und es wird mit einer Mehrbelastung von etwa 3,5 Mio. € gerechnet, die nur deshalb nicht höher sein wird, weil nahezu 6 Mio. € Erstattungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Vorjahren einfließen. Trotzdem sieht es in den Prognosen zurzeit so aus, dass der Haushaltsausgleich in 2017 gelingt. Der Landschaftsverband hat 6,3 Mio. € der Umlage rückerstattet und es können Rückstellungen in Höhe von ca. 6,2 Mio. € aufgelöst werden, denen kein Aufwand gegenüberstehen wird. Diese einmaligen Verbesserungen stehen allerdings im nächsten Jahr nicht zur Verfügung.
Der Anteil für Sozialleistungen am ordentlichen Aufwand wird auch in 2018 weiter steigen. Allein die Produktbereiche (PB) 05 Soziale Leistungen, 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, 07 Gesundheitsdienste und die Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) machen fast 50% des ordentlichen Aufwandes aus. Beim PB 05 sind insbesondere die hohen Kosten für Unterbringung und Integration der Flüchtlinge für den Anstieg verantwortlich. Auch wenn im Jahr 2018 die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches II (SGBII) noch unproblematisch sind, weil sie von der Bundesregierung vollständig erstattet werden, sieht dies für die Zukunft besorgniserregend aus. Ab 2019 sollen die KdU-Kosten für Flüchtlinge nur noch wie die aller anderen SGBII-Bezieher erstattet werden. Das bedeutet eine Mehrbelastung von 4,2 Mio. €. In Anlehnung an den Umgang bzgl. der Erstattung des Bundes im Haushalt in anderen Kommunen, wurden auch in Oberhausen die Mittel entsprechend eingeplant. Da die Erstattung allerdings fraglich ist, wird parallel eine Eventualmaßnahme, die beim Ausbleiben der Mittel die Erhöhung der Grundsteuer um 60 Punkte vorsieht, zum Beschluss vorgelegt (s. Maßnahme Nr. 153 B).

Im Bereich Jugend konnte zumindest der dramatische Anstieg der Jugendhilfekosten des Vorjahres gestoppt und im laufenden Jahr auf ein normales Maß reduziert werden. Hier hat sich die Umsetzungsberatung der Firma Con_sens positiv ausgewirkt. Dennoch bewegt sich Oberhausen auf einem extrem hohen Niveau, das den Haushaltsausgleich massiv erschwert.
Größtes Problem bei der Belastung mit Sozialausgaben bleibt trotz besserer Wirtschaftslage die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit. Der Aufwand für die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II steigt trotz sich verbessernder Wirtschaftslage weiter an und wird mit ca. 73 Mio. € voraussichtlich in 2018 einen neuen Spitzenwert erreichen. Auch wenn der Bund mittlerweile ca. 45% der Grundsicherung erstattet, sind Langzeitarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung auch Ursache für die Armut in unserer Stadt, für schwierige Familienverhältnisse und für geringe Bildungs- und Zukunftschancen für die Kinder in diesen Armutsverhältnissen. (50% der Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose und 80% sind SGBII-Bezieher)
Wie in den Vorjahren bleibt Oberhausen eine finanzschwache Stadt. Die geschätzten Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) in Höhe von 206,4 Mio. € (ca. 3,5 Mio. € weniger als im Haushaltsplanentwurf) sind auch in 2018 die wichtigste Ertragsquelle der Stadt. Sie machen etwa 25% aller Erträge aus und sind fast so hoch wie die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zusammen. Jede Änderung im GFG oder eine Reduzierung der Finanzausgleichsmasse macht sich bei den Schlüsselzuweisungen massiv bemerkbar. So wären die Schlüsselzuweisungen voraussichtlich um 1,8 Mio. € höher, wenn das Land im GFG 2018 die Integrationsmittel, die der Bund dem Land für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt hat, korrekt mit 23% berücksichtigen würde. Ein etwas widersprüchlicher Umgang des Landes mit den Kommunalfinanzen und die augenblickliche Diskussion um das GFG verunsichern hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen. Eine auch nur leichte Verschiebung der Finanzmittel aus dem GFG vom armen städtischen in den ländlichen Raum, macht einen Haushaltsausgleich in Oberhausen nicht mehr möglich und zerstört die Grundlage für einen erfolgreichen Stärkungspakt.

Abbildung 2: Steuern und steuerähnliche Erträge 2001-2018 (2017 Planzahlen des Haushaltsplans und 2018 Planzahlen des Haushaltsplanentwurfs sonst Rechnungsergebnisse (RE)), Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Dass der Stärkungspakt Stadtfinanzen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wirkt, sieht man nicht nur am ausgeglichenen Haushalt 2017, sondern auch am – wenn auch nur leichten – Rückgang der Verschuldung. Es wird aber auch deutlich, dass die enorme Belastung aus der Vergangenheit den Haushalt weiter nachhaltig belastet und die Zinsbelastung ein großes Risiko für die Zukunft darstellt.

Abbildung 3: Entwicklung Gesamtverschuldung (2017 u. 2018 Planzahlen, sonst Rechnungsergebnisse), Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Das Maßnahmen- und Finanzcontrolling mit Stand vom 30.06.2017 belegt, dass sich die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Oberhausen auf einem guten Weg befindet. Einige Maßnahmen konnten nur verspätet gestartet werden, weil sie abhängig von den Ergebnissen externer Gutachten waren. Im Verhältnis zu den HSP-Planungen unterlagen sie wesentlichen Zeitverzögerungen. Hier besteht eine enorme Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Beratungskontingenten und Vergabeabläufen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Andere wenige Maßnahmen jedoch können nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, weil alle Bemühungen zur Umsetzung nicht erfolgreich waren. Dazu gehören die Maßnahmen Nr. 270/ Kinder- und Jugendhilfe Reduzierung der Infrastruktur im Rahmen der demografischen Entwicklung und Nr. 287/ Luise Albertz Halle, Reduzierung des Zuschusses.
Der Haushaltsausgleich für das Jahr 2018 wird durch die genauere Planung nach der Einbringung im Juli 2017 möglich. Insbesondere der Aufwand für die einzelnen Sozialleistungen lässt sich auf Grundlage aktueller Prognosezahlen besser kalkulieren. Mit einem Ergebnis von ca. 680.000,- € ist der Haushalt knapp ausgeglichen und muss weiterhin durch ein enges Controlling insbesondere im Jugend- und Sozialbereich abgesichert werden.
Im HSP ist eine Kompensation in Höhe von 3,4 Mio. € für die Maßnahmen Nr. 270 und Nr. 287 ab dem Jahr 2019 erforderlich. Durch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 35 Punkte auf 705 Punkte im Jahr 2019 kann eine Kompensation in Höhe von 2,45 Mio. € erreicht werden, soweit nicht die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 alternative Kompensationsmöglichkeiten findet, um die Hebesatzerhöhung zu vermeiden. Mit der neuen Maßnahme Nr. 306 „Kommunales Integrationskonzept für Flüchtlinge“ sollen durch die verstärkte Vermittlung von Flüchtlingen in eigene Wohnungen die Unterbringungseinrichtungen und Betriebs- und Unterhaltungskosten insbesondere bei der OGM weiter reduziert werden. Auch eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt die Konsolidierungsbemühungen in diesem Bereich. Vorgesehen ist eine Reduzierung der OGM-Kosten für Flüchtlinge in Höhe von 10% und die Reduzierung der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge. Dabei ergibt sich ein Konsolidierungsvolumen von ca. 1 Mio. €. Damit wäre die Kompensation ab 2019 sichergestellt.
Insgesamt kann die Ergebnisplanentwicklung den Haushaltsausgleich für die Jahre 2017-2021 ab 2019 nur ausweisen, wenn der Bund die Erstattung der KdU für Flüchtlinge weiter voll übernimmt und nicht die Kommunen wie beabsichtigt, mit diesen Kosten belastet. Für Oberhausen wird ein Aufwand von 4,2 Mio. € kalkuliert. Sollte dieser Ausgleich ausbleiben, müsste in 2019 eine weitere Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in Höhe von weiteren 60 Punkten auf 765 Punkte erfolgen oder müssten Einsparungen in entsprechender Höhe realisiert werden.
Um den Haushaltsausgleich für 2018 zu erreichen und diesen bis 2021 sicherstellen zu können, sind zusammenfassend folgende Eckpunkte in die Haushaltsberatungen eingeflossen:
- Es galt zuvorderst die Lücke im eingebrachten Haushalt in Höhe von 8,1 Mio. € zu schließen. Nach den zahlreichen Veränderungen in der Planung aufgrund aktueller Entwicklungen, ist der Haushalt im Ergebnis ausgeglichen.
- Mit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 35 Punkte und der Maßnahme Nr. 306 wird die notwendige Kompensation für die Maßnahmen Nr. 270 und Nr. 287 ab dem Jahr 2019 erreicht.
- Neben der Kompensation von Maßnahmen gilt es den Haushaltsausgleich auch für die Folgejahre über den HSP abzusichern. Wie aus der mittelfristigen Finanzplanung deutlich wird, bestehen für die Jahre 2019-2021 noch große Herausforderungen. Steigende Soziallasten und eine auslaufende Entlastung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge machen sich besonders bemerkbar.
- Im Falle einer fortgesetzten Übernahme der KdU für Flüchtlinge durch die Bundesregierung wie bisher, ist der Ausgleich auch für die Folgejahre gesichert. Ohne diese Entlastung bedarf es weiterer Einsparungen in Höhe von 4,2 Mio. € oder einer weiteren Hebesatzerhöhung von 60 Punkten ab dem Jahr 2019.

Abbildung 6: Ergebnisplanentwicklung von 2013 – 2021 in Mio. €, 2013-2016 Rechnungsergebnisse, 2017 Planung laut Haushaltsplan 2017, 2018-2019 aktueller Planungsstand auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und nach Veränderungsanmeldungen der Bereiche und Annahme, dass der Bund die KdU für Flüchtlinge auch nach 2018 übernimmt (Stand 27.10.2017), Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
III.Personalkonsolidierungskonzept
Stellenabbau
Der mit dem HSP 2012 ff. beschlossene Abbau von 195,5 Stellen bis zum Jahr 2021 und die damit verbundene Reduzierung der Personalkosten um rd. 10 Mio. EUR wurde begonnen und wird in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt.
So wird das bereits im Haushaltssanierungsplan 2012 ff. beschriebene Ziel, durch eine konsequente Aufgabenkritik mittel- bis langfristig 50% der freiwerdenden Stellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie 10% der freiwerdenden Stellen in den Spezialberufsgruppen nicht wiederbesetzen zu müssen, kontinuierlich weiterverfolgt. Bis zum Ende des 3. Quartals 2017 konnten von den oben beschriebenen Stelleneinsparungen bereits 91,3 nachhaltig umgesetzt werden. Hierunter fielen neben den in den Einzelmaßnahmen bereits identifizierten Stellen, auch Stelleneinsparungen, die bisher nicht mit konkreten Maßnahmen in Verbindung gebracht wurden (siehe lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste [Anlage 1]).

Abb.: Stellenabbau 2012 bis 2017 (Stand: 27.09.2017; Quelle: Bereich 4-1/Personal und Organisation)
Personalabbau
Neben dem oben beschriebenen Stellenabbau wird auch der tatsächliche Personalabbau weiter forciert. Anhand der folgenden Darstellung ist der Personalabbau im Rahmen des HSP 2012 ff. erkennbar. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass der im HSP 2012 ff bis zum 3. Quartal 2017 insgesamt vorgesehenen Einsparung von 99 Stellen eine tatsächliche Personalerhöhung von 133 gegenübersteht. Bereinigt um die zusätzlichen Neueinstellungen liegt der Personalabbau bei 40 Mitarbeiter/innen (alle Werte vollzeitverrechnet).

Abb.: Personalabbau 2012 bis 2017 (Stand: 27.09.2017 Quelle: Bereich 4-1/Personal- und Organisation)
Der bis zum Jahr 2021 beschriebene Personalabbau kann nur realisiert werden, wenn neben organisatorischen Maßnahmen wie Zentralisierung oder Abbau von Parallelstrukturen der derzeitige Aufgabenbestand und ‑standard konsequent und dauerhaft reduziert bzw. verändert wird. Die Aufgabenkritik muss kontinuierlich fortgeführt werden, um weitere Aufgabenfelder zu identifizieren. Bei gleichem oder sogar ausgeweitetem Aufgabenbestand (Ausnahme s. u.) ist das HSP-Ziel nicht zu erreichen.
Natürlich werden auch zukünftig neue oder erweiterte Aufgaben eine Stellenausweitung notwendig machen, sofern diese vom Bund/Land vorgegeben bzw. durch Drittmittel refinanziert werden (z.B. Ausweitung des Personalbestandes bei den Themen „Flüchtlinge“ und „Asylangelegenheiten“ [siehe auch Ausführungen zu Pkt. IV. Sachkostenkonsolidierungskonzept]).
Insofern werden
>Stellen,
>Personalbestand,
>Personalkosten
einem dauerhaften Controlling unterzogen und dabei die oben beschriebenen Erfordernisse getrennt betrachtet.
Die dauerhafte Reduzierung des Personalbestandes und damit der Personalkosten erfordert eine enge Verzahnung von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen, eine differenzierte Betrachtung von Stellen, Personal und Personalkosten und ein Controlling mit den notwendigen Handlungsempfehlungen. Die damit unweigerlich verbundenen Einschnitte stellen sicherlich eine besondere Herausforderung dar, unterstützen aber in großem Maße die Bemühungen der Stadt Oberhausen, ihren Haushalt langfristig zu sanieren.
Mit der Bezirksregierung wurde hierzu ein umfangreiches Konzept erarbeitet, welches neben dem reinen Controlling der Einzelmaßnahmen des HSP insbesondere auch ein detailliertes Umsetzungscontrolling der Personalmaßnahmen gem. der lfd. Nr. 1a des HSP beinhaltet.
Personal- und Organisationskonzept (POK)
Die Stadt Oberhausen wird im Rahmen der Stärkungspaktberatung bei der Umsetzung verschiedener Haushaltssanierungsmaßnahmen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) unterstützt. Zur Erreichung der im Haushaltssanierungsplan vorgesehenen Konsolidierungsziele der HSP-Maßnahme Nr. 1A „Personalkosteneinsparung/ Personalkonsolidierung“ wurde im Bereich 4-1 / Personal und Organisation unter Beteiligung der GPA NRW eine Projektgruppe eingerichtet, in welcher das beigefügte Personal- und Organisationskonzept (POK; Anlage 3) einvernehmlich erarbeitet wurde.
In Anbetracht der weiteren Herausforderungen der Konsolidierungsvorgaben bis zum Jahr 2021 (in den Jahren 2012 bis 2021 ist eine Einsparung von 195,5 Stellen mit einem Volumen von 9,8 Mio. Euro im Jahr 2021 vorgesehen), werden weitere vertiefende Betrachtungen erfolgen. Inzwischen wurde eine weitere verwaltungsweite Aufgabenkritik durchgeführt (siehe auch Pkt. IV Sachkostenkonsolidierung „Aufgabenkritik“).
Neben der beschriebenen internen Aufgabenkritik sollen darüber hinaus verschiedene Verwaltungsteile, die bisher nicht Gegenstand einer Untersuchung durch Dritte (GPA NRW, Unternehmensberatungen) waren, in Zusammenarbeit mit der GPA NRW einer Organisationsuntersuchung durch Externe unterzogen werden. Insbesondere sind hier die Bereiche Personal und Organisation, Finanzen, Gesundheitswesen und Bürgerservice, Öffentliche Ordnung zu nennen. Die Erarbeitung der hierzu erforderlichen Leistungsbeschreibungen wird zusammen mit der GPA durchgeführt. Mit den Untersuchungen soll im Jahr 2018 begonnen werden.
Das POK sieht des Weiteren
- die Modifizierung der HSP-Maßnahme 1a (der neue Maßnahmentext ist im POK unter Pkt. 3.4 beschrieben),
- die Vornahme von Kennzahlenvergleichen in geeigneten Bereichen (POK Punkt 7; Seite 37),
- den Ausbau des vorhandenen Personalkostencontrollings unter Einbeziehung einer detaillierten Refinanzierungsbetrachtung (POK Punkt 3.2.3.8; Seite 17) sowie
- die Erarbeitung einer veränderten Berichterstattung in den politischen Gremien (POK Punkt 7; Seite 37)
vor und soll als Ergänzungspapier zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Oberhausen nach § 6 Stärkungspaktgesetz NRW gewertet werden.
Bilanz Personalkostenreduzierung
Im Haushaltszeitraum 2012 bis 2016 wurden durch den jeweiligen HSP-Vorwegabzug insgesamt 4,204 Mio. Euro konsolidiert. Die in den jeweiligen Jahren 2013 bis 2016 entstandenen üpl. Mehrbedarfe sind durch die unten genannten nicht beeinflussbaren Faktoren entstanden (u. a. höhere Beihilfen und Versorgungszahlungen, Urlaubsabgeltungen, Stellenneueinrichtungen etc.).

Abb.: Personal-, Versorgungsaufwand Kernverwaltung 2012 bis 2016 (ohne Rückstellungen)
IV.Sachkostenkonsolidierungskonzept
Organisationsuntersuchung OGM GmbH / Umsetzung des KPMG-Gutachtens
Zwischen September 2016 und Februar 2017 wurde die Struktur der Leistungserbringung der OGM GmbH für die Stadt Oberhausen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hinsichtlich weiterer, insbesondere steuerlicher und organisatorischer Optimierungspotenziale untersucht. Im Kern schlägt die KPMG umfangreiche Rekommunalisierungsmaßnahmen vor, die derzeit durch mehrere Arbeitsgruppen im Rahmen des städtischen Projektes „Neuordnung OGM“ hinsichtlich ihrer Realisierung weiter untersucht werden; Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hieraus lassen sich erst ab dem Haushaltsjahr 2019 realisieren.
Organisationsuntersuchung Jugend und Soziales
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 beschlossen, dass die Firma con_sens mit einer Umsetzungsbegleitung der Konsolidierungsmaßnahmen und der Etablierung eines Controllings im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung beauftragt wird.
Ziel ist es, die Steuerung der erzieherischen Hilfen wirksam zu etablieren (Einzelfallsteuerung und fallübergreifende Steuerung) und das Controlling der Leistungen und aller flankierenden Maßnahmen vollumfänglich zu realisieren. Dabei sollen fachliche Ziele und fiskalische Wirkungen verbunden werden. Beide Elemente sollen gezielt dabei unterstützen die Konsolidierungspotenziale auszuschöpfen und den Kostensteigerungen entgegenzuwirken.
Der Abschlussbericht über die Umsetzungsbegleitung und die getroffenen Maßnahmen wurde dem Jugendhilfeausschuss am 18.10.2017 (siehe Drucksache Nr. M/16/2956-01) vorgelegt.
Erstellung eines neuen Bildungsplans (HSP-Maßnahme lfd. Nr. 44A)
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 04.07.2016 die im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bildungsplans 2016 - 2020 zur Kenntnis genommen. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt den Bildungsplan 2016 – 2020 beschlossen, lehnt aber die dort genannten Schulschließungen ab. Der Rat der Stadt hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, keine Schließung oder Zusammenlegung von Schulen aufgrund ausschließlich finanzieller Erwägungen zu beschließen.
Durch diesen Beschluss kann das ursprüngliche Konsolidierungsvolumen nicht komplett umgesetzt werden und musste daher von ursprünglich 3 Mio. € auf 1,7 Mio. € verändert werden.
Ebenfalls in der Sitzung am 04.07.2016 hat der Rat 24 Einzelbeschlüsse zum Thema Bildungsplan gefasst (wobei die Nummer 21 aus zwei Teilen besteht). In den Sitzungen vom 04.07.2016 als auch 21.11.2016 hat der Rat der Stadt Struktur der Arbeitsgruppe Bildungsplan beschlossen.
Der Rat der Stadt hat diese Arbeitsgruppe beauftragt, ein sozialraumorientiertes und anforderungsgerechtes Konzept mit einer konkreten Zeit- und Zielplanung zur weiteren Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft erarbeiten.
Die Arbeitsgruppe Bildungsplan hat seit dem 21.12.2016 bislang sechsmal getagt. Sie wird, gemäß Beschlussfassung zum Bildungsplan vom 04.07.2016 durch eine externe Moderation begleitet.
Zu den Aufgaben der externen Moderation gehören: einen Beitrag zur Umsetzung des Leitbilds der Regionalen Bildungslandschaft zu leisten, eine kurz- und längerfristige – auch stärker stadtteilbezogene - Perspektive zu verankern, eine regionale Verantwortungsgemeinschaft durch die inhaltliche Beteiligung/Abstimmung wesentlicher Akteure zu stärken, ein Konzept mit konkreter Zeit- und Zielplanung zu erarbeiten.
Der Schulträger informiert in jeder Sitzung über den Sachstand der 24 Einzelbeschlüsse. Die AG Bildungsplanung befasst sich inhaltlich im Schwerpunkt mit Steuerungselementen der Schulentwicklungsplanung wie die Betrachtung der Bedarfe im Sozialraum und die Entwicklung von Schulbauleitlinien.
Die AG Bildungsplanung berichtet regelmäßig im Schulausschuss. Bis zum Jahresende 2017 sind noch drei Termine der AG Bildungsplanung terminiert.
Im Kontext mit dem Kommunalen Investitionsfördergesetz und unter Berücksichtigung der Eckdaten des Bildungsplans von 04.07.2017 hat der Bereich 0-7/ Strategische Immobilienmanagement bauliche Maßnahmen im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ in der Ratssitzung vom 03.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rat der Stadt hat mittels Änderungsantrag (Drucksache A/16/2773-01) bauliche Maßnahmen für 2017 beschlossen und übrige Maßnahmen ausgesetzt, verbunden mit dem Auftrag eine detaillierte Kostenaufstellungen zu erarbeiten.
Am 25.09.2017 hat der Rat der Stadt im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ schulbauliche Maßnahmen für 2017 und 2018 beschlossen (vgl. Drucksache-Nr. B/16/2891-01).
Aufgrund der veränderten Bedingungen kann derzeit nicht eingeschätzt werden, welcher Konsolidierungsbetrag in den kommenden Jahren erreicht werden kann.
Reduzierung von Miet- und Betriebskosten / Immobilienkonzept
Die HSP-Maßnahme 9 A beinhaltet verschiedene Einzelmaßnahmen im Bereich der Bewirtschaftung der städt. bebauten und unbebauten Grundbesitzungen, die ihre Einspareffekte in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitraum entfalten.
So werden neben den investiven Einnahmen nennenswerte konsumtive Erträge aus den anstehenden Vermarktungen der ehem. Sportplatzflächen Lilienthalstraße, Dinnendahlstraße, John-Lennon-Platz, Biefangstraße und Knappenstraße erwartet.
Bei den städt. Verwaltungsstandorten wird durch den bereits realisierten Erwerb besser nutzbarer Immobilien und den angestrebten Verkauf betriebskostenintensiver Standorte einhergehend mit einer Flächenoptimierung eine Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten erzielt. Hierzu zählt auch eine Reduzierung der Mietkosten durch Aufgabe angemieteter Objekte.
Nachdem die zwischenzeitliche Inanspruchnahme bereits aufgegebener Schulobjekte zur Flüchtlingsunterbringung weitestgehend aufgegeben werden konnte, lassen sich nun die in diesem Segment prognostizierten Einsparpotentiale im Wege der Vermarktung bzw. Umnutzung realisieren.
Darüber hinaus werden durch die beabsichtigte Inanspruchnahme von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen des Landes und des Bundes städtische Immobilien (Schulen, Sporthallen, Verwaltungsstandorte, sonstige Objekte) ertüchtigt und leisten so einen dauerhaften Beitrag zur Senkung der Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Fallzahlentwicklung Flüchtlinge
Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation soll an dieser Stelle ebenfalls ein kurzer Überblick über die Oberhausener Verhältnisse gegeben werden, da diese Entwicklung auch Einfluss auf das Sachkostenkonsolidierungskonzept der Stadtverwaltung haben wird.
Die Gesamtzahl der Flüchtlinge in Oberhausen ist im Jahr 2017 von 2.519 im Januar, auf 1 819, Stand 01.08.2017, gefallen. 686 Flüchtlinge befinden sich aktuell in Gemeinschaftsunterkünften. 1.133 Geflüchtete sind in privatem Wohnraum untergebracht.
Folgende kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete werden aktuell betrieben:
- Bahnstraße
- Weierstraße
- Gabelstraße
- Kapellenstraße
- Duisburger Straße
- Ruhrorter Straße
- Düppelstraße
- Helmholtzstraße
- Erlenstraße
- Elsässer Straße
- „Reservestandort“ Stötznerschule (Notunterkunft); keine Belegung sondern kostenreduzierte „Standby-Betrieb“.
Die Fachverwaltung verfolgt weiterhin eine auf den beiden Säulen „Gemeinschaftsunterkünfte“ und „privater Wohnraum“ ruhende Unterbringungsstrategie.
Die aktuell rückläufigen Flüchtlingszahlen machten eine kritische Betrachtung der vorgehaltenen Unterbringungsressourcen erforderlich. In diesem Zuge ist beabsichtigt, den Reservestandort „Stötznerschule“ unter den oben genannten Bedingungen als kostenreduzierten Reservestandort weiterzuführen. Der Standort Düppelstraße wird als sofort verfügbarer Reservestandort vorgehalten und insofern aus dem laufenden Belegungsbetrieb herausgenommen. Der Frauenstandort „Helmholtzstr.“ soll mit Ablauf des Jahres 2017 aufgegeben werden. Als neuer Standort für Frauen (mit und ohne Kinder) wird der Standort an der Elsässer Straße ausgewiesen. Der Standort „Bahnstraße“ soll ab Mitte 2018 in Teilen zurückgefahren werden. Dieses Maßnahmenbündel wird den aktuellen Rahmenbedingungen gerecht und stellt aus fiskalischer Sicht ein entsprechendes Konsolidierungsvolumen dar, ohne Aspekte der Zukunftssicherung (bei ggf. sich ändernden Flüchtlingszahlen) zu vernachlässigen.
Durch Verabschiedung des „Handlungskonzeptes Flüchtlinge“ in der Ratssitzung am 14.09.2015 wurde in Form eines Vorratsbeschlusses ein Sozialarbeiter-Betreuungsschlüssel von 1 (Sozialarbeiter/in) : 150 (Geflüchteten) festgelegt. Im Aufgabenfeld der „Wirtschaftlichen Hilfen“ wird aktuell ein Schlüssel von 1 (Sachbearbeiter/in) : 160 (Fällen) zugrunde gelegt. In enger Abstimmung mit dem Bereich 4-1/Personal und Organisation werden personalorganisatorische Handlungsoptionen, unter besonderer Berücksichtigung politischer Willensbekundungen hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Flüchtlingsbetreuung, geprüft.
Aufgabenkritik
Im Rahmen der verwaltungsweit durchgeführten Aufgabenkritik - welche ein Bestandteil des POK ist - wurden, neben der Klassifizierung aller Aufgaben (Muss-, Soll-, Kann- sowie Querschnittsaufgaben) und der Erfassung der jeweiligen Arbeitsmengen sowie des dazugehörigen Personaleinsatzes, insbesondere auch Optimierungsmöglichkeiten durch z.B. organisatorische Änderungen, Technisierung, Regionalisierung, Übertragung auf Dritte etc. ermittelt. Darüber hinaus wurden auch alle städtischen Mitarbeiter/innen in die Aufgabenkritik mit einbezogen und hatten bzw. haben die Möglichkeit ebenfalls Vorschläge einzureichen. Die hieraus abgeleiteten Prüfaufträge sind als Anlage 1.1 beigefügt und nunmehr auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen.
Im Rahmen der anstehenden überörtlichen Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW in den Jahren 2018 und 2019 sollen unterschiedliche Verwaltungsbereiche einer Betrachtung unterzogen werden. Neben der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (Vermögens-, Schulden-, Finanz-, und Ertragslage) im Prüfbereich Finanzen sollen in einzelnen Prüfbereichen auch Kennzahlen gebildet werden, die u.a. auch Rückschlüsse auf z.B. die Arbeitsauslastung, Personalausstattung, Erfüllungsgrad etc. einzelner Aufgabenbereiche im interkommunalen Vergleich zulassen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden bei der laufenden Organisationsarbeit entsprechend berücksichtigt.
Im Gesamtkontext bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Aufgabenkritik bei allen Stellenwiederbesetzungsverfahren und z.B. auch im Rahmen von Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit regelmäßig im „Tagesgeschäft“ stattfindet. Insgesamt konnten mit Stand vom 27.09.2017 91,3 Planstellen eingespart werden, hierin enthalten sind 31 Stellen die bisher nicht konkret mit Konsolidierungsmaßnahmen hinterlegt waren (siehe auch Ausführungen zu Pkt. III „Personalkostenkonsolidierungskonzept“ lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste).
V. Beteiligungskonsolidierungskonzept
Die Beteiligungen der Stadt lassen sich im Hinblick auf die Haushaltssanierung grundsätzlich in drei relevante Kategorien einteilen:
- Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar einen Ertrag für den Haushalt erbringen,
- Beteiligungen, die (bislang) für den städtischen Haushalt neutral sind sowie
- Beteiligungen, die städtische Zuschüsse erhalten.
Außerhalb dieser Kategorisierung ist zudem die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) als Immobiliendienstleisterin der Stadt zu betrachten, zu der vielfältige Leistungsbeziehungen bestehen. Die OGM wurde in Abstimmung zwischen der Stadt und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) einer gesonderten Untersuchung im Hinblick auf Konsolidierungspotenziale unterzogen. Diese Untersuchung hat die Ernst & Young Real Estate GmbH (E & Y) im Auftrag der GPA NRW durchgeführt; ihre Ergebnisse sind in einem gemeinsamen Bericht der GPA NRW und E & Y vom 21.05.2012 dargelegt. Zur Umsetzung der Ergebnisse des Berichtes der GPA NRW und E & Y hat die Verwaltung mit der OGM eine umfassende Neustrukturierung des Vertragswerkes verhandelt. Der neue Vertrag dient dazu, die in dem Bericht aufgezeigten Konsolidierungspotentiale ab dem 01.01.2014 zu realisieren.
Darüber hinaus wurde die OGM zwischen September 2016 und Februar 2017 hinsichtlich steuerlicher und organisatorischer Optimierungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erneut untersucht; die Ergebnisse dieser Untersuchung werden derzeit im Rahmen des städtischen Projektes „Neuordnung OGM“ hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten behandelt
Vor dem Hintergrund der vorstehend angesprochenen Kategorisierung werden im Beteiligungskonsolidierungskonzept im Wesentlichen die folgenden Maßnahmearten verfolgt:
• Ertragsteigerungen:
Soweit Beteiligungen bereits in der Vergangenheit Gewinne ausgeschüttet haben, besteht das Konsolidierungsziel darin, diese Ausschüttungen zu erhöhen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. So hält die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH beispielsweise Beteiligungen an der Energieversorgung Oberhausen AG (evo) und an der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, deren anteilige Gewinnausschüttungen das operative Defizit der STOAG und folglich den städtischen Finanzierungsbeitrag an das Unternehmen verringern. Die Höhe der Gewinnausschüttungen und das damit verbundene Konsolidierungspotenzial sind allerdings abhängig von dem Geschäftsverlauf bzw. der Ergebnisentwicklung in den jeweiligen Beteiligungsunternehmen.
Soweit Beteiligungen in der Vergangenheit keine Gewinne ausgeschüttet haben, soll künftig - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - eine Gewinnausschüttung erfolgen. Beispiele hierfür sind die Stadtsparkasse Oberhausen, die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH und die VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH.
• Zuschussreduzierungen:
Sofern und soweit Beteiligungen städtische Zuschüsse erhalten, sollen diese durch unterschiedliche, jeweils auf die Verhältnisse der betreffenden Beteiligung abgestellte Maßnahmen reduziert werden. Beispiel hierfür ist die STOAG.
• Aufgabenreduzierungen bzw. die Trennung von Aufgaben:
In dieser Kategorie finden sich Beteiligungen, die einer Aufgabenkritik hinsichtlich ihrer Erfüllung öffentlicher Aufgaben unterzogen werden und auf Grund derer eine teilweise oder vollständige Einstellung der Aufgabenerfüllung bzw. die Übertragung der jeweiligen Aufgabe auf einen Dritten angestrebt wird.
Beispiele hierfür sind die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH und die Revierpark Vonderort GmbH; letztere wurde im Juni 2017 auf die FMR Freizeitmetropole Ruhr GmbH verschmolzen.
Hinzu treten diejenigen Maßnahmen, welche die OGM auf der Grundlage der vorstehend genannten Untersuchung der Ernst & Young Real Estate GmbH betreffen. Darüber hinaus wird im Rahmen der bereits angesprochenen KPMG-Untersuchung das Thema „Shared Services“ zur Hebung von Synergiepotenzialen erneut geprüft.
Die Beteiligungen der Stadt Oberhausen sind in der Anlage 5, getrennt nach HSP-relevanten und nicht relevanten Beteiligungen, aufgeführt. Bei den HSP-relevanten Beteiligungen handelt es sich um solche Gesellschaften, für die konkrete HSP-Maßnahmen formuliert worden sind. In der Anlage 5 werden anschließend die wirtschaftlichen Eckdaten der relevanten Beteiligungen sowie ihr Einfluss auf die Stadtfinanzen erläutert. Eine genaue Beschreibung der einzelnen HSP-Maßnahmen erfolgt in den entsprechenden Maßnahmeblättern (ggf. mit Anlagen). Weiterführende Informationen zu den Gesellschaften können dem aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt Oberhausen entnommen werden.
VI.HSP-Maßnahmenliste
Gegenüber der letzten Berichterstattung im Rat der Stadt am 21.11.2016 (siehe Drucksache Nr. B/16/2003‑01) haben sich bezüglich der Bearbeitungsstände folgende Veränderungen ergeben:
lfd. Nr. Veränderung
1AMaßnahmentext gem. POK geändert in:
„Personalkostenreduzierung durch den Abbau von Personal aus planbarer und unplanbarer Fluktuation, durch beschriebene Einzelmaßnahmen, durch Aufgabenkritik sowie durch sonstige organisatorische/personalwirtschaftliche Maßnahmen. Die im Personal- und Organisationskonzept beschriebenen Sonderbereiche Kinder, Jugend, Bildung (3-1), Soziales (3-2, inkl. AsylbLG), Feuerwehr (6-1), gemeinsame Einrichtung Job Center (3-5) werden aus dieser HSP-Maßnahme ausgenommen. Gleichwohl werden die Sonderbereiche nicht aus ihrer Verpflichtung zum Gelingen des Haushaltssanierungsplans beizutragen entlassen.“
1Aergänzt um 2,5 Stellen die bis dato nicht identifiziert und im HSP beschrieben waren
14Konsolidierungsvolumen von -13.600 Euro auf 0 Euro gesetzt
28ergänzt um 3,0 Stellen
36von in Arbeit auf erledigt (ergänzt um 0,5 Stellen)
42von offen auf in Arbeit
43von in Arbeit auf erledigt
46von in Arbeit auf erledigt (0,5 Stellen)
49von in Arbeit auf erledigt
79von in Arbeit auf erledigt
124von in Arbeit auf erledigt
143von in Arbeit auf erledigt; Konsolidierungsvolumen von 220.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert (siehe Drucksache Nr. B/16/2948-01)
147von in Arbeit auf erledigt; Konsolidierungsvolumen in 2018 von 0 Euro auf 159.000 Euro, in 2019 von 125.000 Euro auf 159.000 Euro und ab 2020 von 500.000 Euro auf 159.000 Euro geändert (siehe Drucksache Nr. B/16/2926-01 vom 25.09.2017
153Erhöhung um 35 %-Punkte ab 2019, soweit die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 nicht alternative Kompensationsmöglichkeiten findet, um die Hebesatzerhöhung zu vermeiden; Konsolidierungsvolumen wie folgt geändert:
2019alt: 9.977,9neu:12.318,3
2020alt: 9.863,0neu:12.203,4
2021alt:10.447,7neu:12.119,4
161AKonsolidierungsreihe geändert von 80.000 Euro in 2017 auf 0 Euro und ab 2018
auf 45.200 Euro
163von in Arbeit auf erledigt
164von in Arbeit auf erledigt
165von in Arbeit auf erledigt
166von in Arbeit auf erledigt
175von offen auf in Arbeit
177von in Arbeit auf erledigt
210von offen auf in Arbeit
215von offen auf in Arbeit
216von in Arbeit auf erledigt
239von in Arbeit auf erledigt
240von in Arbeit auf erledigt
270Konsolidierungsvolumen in 2019 bis 2021 von 3,0 Mio. Euro auf 0 Euro geändert
288von in Arbeit auf erledigt (siehe Drucksache Nr. B/16/2666-01 vom 03.07.2017)
281von in Arbeit auf erledigt
282von in Arbeit auf erledigt
287Maßnahme gestrichen, ursprüngliches Konsolidierungsvolumen ab 2018
400.000 Euro
290von in Arbeit auf erledigt (siehe Drucksache Nr. B/16/2474-01 vom 27.03.2017
293von in Arbeit auf erledigt
295von in Arbeit auf erledigt
297von in Arbeit auf erledigt
300 von offen auf in Arbeit
301von offen auf in Arbeit
302von offen auf in Arbeit
303von offen auf in Arbeit
304von offen auf in Arbeit
305von offen auf in Arbeit
Fortschreibung HSP 2017 ff. / Aufstellung HSP 2018 ff.
Zu Maßnahme 14 / SAP Mitarbeiterportal
Als Alternative zur Einführung eines SAP-Mitarbeiterportals wurde die Software der Firma Lucom eingesetzt. In 2016 fielen für die Projektbegleitung zur Einführung dieser Zeiterfassungssoftware einmalige Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro an. Somit reduzierten sich die geplanten Aufwendungen im HSP 2016 von 31.500 Euro auf 20.000 Euro. Laufende Kosten entstehen nicht, so dass die HSP-Maßnahme Nr. 14 ab dem Jahr 2017 in der Reihe bis 2021 auf 0 reduziert werden kann. Eine fiskale Betrachtung der in der Maßnahme Nr. 14 enthaltenen Stellenreduzierung erfolgt unter der HSP-Maßnahme 1 A.
zu Maßnahme 143 / Kulturförderabgabe:
Das Konsolidierungsvolumen dieser Maßnahme wurde auf 220.000 Euro jährlich gesenkt. Anstelle der Einführung einer Kulturförderabgabe durch Erlass einer Abgabesatzung sollen freiwillige Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro jährlich der ortsansässigen Hotelbetreiber an die Oberhausener Wirtschafts-und Tourismusförderung GmbH (OWT) treten, die als Folge bereits ab 2017 eine Senkung des städtischen Zuschusses an die OWT von 50.000 Euro jährlich bewirken. Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorlage Änderung des Haushaltssanierungsplans 2012 ff bezogen auf die Maßnahme 143 Kulturförderabgabe (Drucksache B /16/2948-01) verwiesen
zu Maßnahme 139 / Stadtsparkasse:
Für 2018 sieht die HSP-Maßnahme eine Gewinnausschüttung von 1,5 Mio. Euro vor. Die Sparkasse geht trotz der die Kreditwirtschaft belastenden Faktoren davon aus, dass die handelsrechtliche Ausschüttungsfähigkeit unter der Voraussetzung einer gleichbleibend positiven Entwicklung im Kreditgeschäft und der Vermeidung von Belastungen aus latent vorhandenen rechtlichen Risiken sowie weiteren geldpolitischen Erschwernissen im Jahresabschluss 2017 (Ausschüttung 2018) bzw. spätestens im Jahresabschluss 2018 erreichbar ist. Zur Höhe einer dann ggf. möglichen Ausschüttung kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussage getroffen werden.
Eine von der Sparkasse angestrebte Ausschüttung erfolgt vorbehaltlich des tatsächlichen Jahresergebnisses 2017 und des Vorschlages des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses an die Vertretung des Trägers gemäß § 15 Abs. 2 Buchst. e SpkG.
Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers gemäß § 25 Abs. 2 SpkG die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkasse zu berücksichtigen. Auf die Ausführungen in Anlage 6, Punkt 7, wird verwiesen.
zu Maßnahme 270 / Kinder- und Familienhilfe; demografischer Wandel
Da sich die demografische Entwicklung geändert hat, ist die Maßnahme mit einer ausgewiesenen Einsparung von 3 Mio. EUR p. a. nicht umsetzbar.
zu Maßnahme 287 / LAH Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
Die Maßnahme 287 wurde in einem Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung am 25.09.2017 gestrichen. Ein Gutachten der Firma Bevenue bescheinigte der Halle eine Marktkompatibilität, wies aber auch daraufhin, dass es einen Betreibermarkt privater Unternehmen nicht gäbe. Eine Betreiber- /Investorensuche verlief entsprechend erfolglos.
Eine Kompensation der einzelnen o. g. Maßnahmen ist im Rahmen der Gesamtkompensation zum Haushaltssanierungsplan 2018 ff. zu erbringen.
VIII. Ergebnisplanentwicklung
Der Aufbau der Ergebnisplanung orientiert sich streng an den Vorgaben der Gemeindeordnung, berücksichtigt Orientierungsdaten und schreibt die Ergebnisse ab dem Jahr 2020 gemäß § 76 GO NRW in Anlehnung an die Berechnung des geometrischen Mittels fort. Es bleibt festzuhalten, dass bei Berücksichtigung der städtischen Haushaltssanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes im Jahre 2017 möglich ist und aus eigener Kraft im Jahr 2021 erreicht wird (Stand Haushaltsplanentwurf 2018 s. Anlage 4/ wird zur Ratssitzung aktualisiert nachgereicht).
IX.Landesgleichstellungsgesetz (LGG) / Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen wird in vielen Fällen ein Beteiligungsrecht nach den Bestimmungen des LGG bzw. des LPVG ausgelöst. Einzelfallabhängig sind verschieden starke Beteiligungsrechte einzuhalten, angefangen von der Anhörung über die Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Insofern werden im Rahmen der kontinuierlichen Abarbeitung der HSP-Maßnahmen entsprechende Beteiligungsverfahren fortlaufend durchgeführt.
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