Beschlussvorlage - B/16/3042-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Änderung der Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ vom 13.09.2016 samt zugehörigem Antragsformular.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld vom 13.09.2016 (Drucksache: B/16/1880-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

keine [x]

ja [ ]

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ hat in seinen Sitzungen am 31.08.2017 und am 17.10.2017 die bisherige Anwendung und Auslegung sowie das Antragstellungsstellungs- und Bewilligungsverfahren des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 beraten und empfiehlt die Änderung der oben näher bezeichneten Richtlinie aus mehreren Gründen.

 

Im Rahmen der Evaluation der Anwendung und Auslegung der Verfügungsfondsrichtlinie bezüglich der praktischen Arbeit im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ und des erforderlichen Verwaltungsverfahrens werden insbesondere folgende Änderungen der Richtlinie vorgeschlagen:

 

  • Erweiterung des Geltungsraums: Ziffer 1(3) und 3 (1)

Ermöglichung der Durchführung von Fördermaßnahmen auch außerhalb des Programmgebietes im Einklang mit den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008

  • Umgang mit Investitionsgütern: Ziffer 4 (4) neu

Verdeutlichung der im Zuwendungsbescheid enthaltenden Zweckbindungsfristen gem. Nr. 27 (2c) Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008

  • Vorgaben zur Angebotseinholung: Ziffer 6 (4) neu

Verdeutlichung des wirtschaftlichen und wettbewerbsgerechten Umgangs mit Fördermitteln im Rahmen des Antragsverfahrens

  • Änderung des Antragsverfahren: Ziffer 6 ff.

Vereinfachung und Vereinheitlichung des Antragsverfahrens

  • Inhalte des Verwendungsnachweis: Ziffer 9 (2)

Verdeutlichung der notwendigen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises für die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen

  • Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit: Ziffer 14

Konkretisierung der rahmengebenden Vorgaben zur Bewerbung der Fördermittelgeber und des Programms „Soziale Stadt Osterfeld“ bei der Durchführung der Fördermaßnahmen.

 

Zudem werden punktuelle, redaktionelle Änderung der Richtlinie im Sinne der Verständlichkeit und des Aufbaus eingearbeitet.

 

Die geänderte Richtlinie inkl. des überarbeiteten Antragsformulars ist als Anlage 1 beigefügt. Alle Änderungen sind der angefügten Synopse zu entnehmen (Anlage 2).

 

Mit der geänderten Richtlinie samt überarbeitetem Antragsformular wird eine wesentliche Verbesserung des Antragsverfahrens und der Umsetzung von Fördermaßnahmen des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ geschaffen.

 

Eine Veränderung der in der Beschlussvorlage B/16/1880-01 vom 13.09.2016 dargestellten finanziellen Konsequenzen geht mit der hier gegenständlichen Richtlinienänderung nicht einher.

 

 

 

 

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