Beschlussvorlage - B/16/3010-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbauprogramm 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Anke Kontorowitz
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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14.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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15.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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16.11.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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27.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt das Straßenbauprogramm 2018 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5.048.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.840,00 EUR:
a) Planungsleistungen für investive Straßenbau- 329.000,00 EUR
maßnahmen (Anlage 1)
Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.
Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO
b) Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen
(Anlage 1)
Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbau-2.471.000,00 EUR
programm Gemeindestraßen
Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 386.300,00 EUR
Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbau- 500.000,00 EUR
programm Kreisstraßen
Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 32.040,00 EUR
Finanzstelle 560212010190000 Straßenbau 400.000,00 EUR
programm Landesstraßen
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt3.700.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen Gesamt 418.340,00 EUR
c) Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau- 100.000,00 EUR
maßnahmen (Anlage 2)
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.
öffentl. Verkehrsflächen
Kostenart 521145 –Aufwendungen für Straßenbau-
programm Ing. Leistungen
d) Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen
(Anlage 2)
Auftrag 560012010190 –Gemeindestraßen u. sonst. 700.000,00 EUR
öffentl. Verkehrsflächen
Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen 200.000,00 EUR
Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 100.000,00 EUR
Kostenart 521144 –Aufw. f. Straßenbauprogramm
Aufwendungen konsumtiver Straßenbau Gesamt 1.100.000,00 EUR
e) Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)
Finanzstelle 560012010100300 – Kanalbegleitende 149.350,00 EUR
Maßnahmen Gemeindestraßen
Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 12.500,00 EUR
Finanzstelle 560112010100300 – Kanalbegleitende 37.500,00 EUR
Maßnahmen Kreisstraßen
Finanzstelle 560212010100300 - Kanalbegleitende 61.310,00 EUR
Maßnahmen Landesstraßen
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt 248.160,00 EUR
Verpflichtungsermächtigung 12.500,00 EUR
Gesamtbudget 20185.048.160,00 EUR
Gesamtbudget inkl. VE5.479.000,00 EUR
Sachverhalt
Begründung
Den Bezirksvertretungen Osterfeld (O), Alt-Oberhausen (AO), Sterkrade (ST), dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßenbauprogramm 2018 (s. Anlagen 1-2) zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
Die Zuständigkeiten der Gremien sind in dem als Anlage beigefügten Straßenbauprogramm entsprechend gekennzeichnet.
Die aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern abgestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass hierdurch keine Zeitverzögerungen bei der Umsetzung auftreten.
Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Information der AnliegerInnen über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit, sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
Bei allen Mittelbindungen bzw. Obligos sowie freien nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2017, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2018.
Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Schadensauswertung des Katasters der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen.
Zur Optimierung der Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen des Straßenbauprogramms werden erstmalig mit dem Straßenbauprogramm 2018 auch die für das Jahr 2019ff geplanten notwendigen Straßenbaumaßnahmen benannt (s. Anlagen 3-4).
Durch Verlagerung der Planungs- und Bauleitungsaufgaben auf die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH werden zusätzlich Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fällig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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9,4 kB
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