Beschlussvorlage - B/16/3010-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt das Straßenbauprogramm 2018 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von  5.048.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.840,00 EUR:

 

a)      Planungsleistungen für investive Straßenbau-   329.000,00 EUR

maßnahmen (Anlage 1)

Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

b)      Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

(Anlage 1)

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbau-2.471.000,00 EUR

programm Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019   386.300,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbau-   500.000,00 EUR

programm Kreisstraßen

Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019     32.040,00 EUR

Finanzstelle 560212010190000 Straßenbau   400.000,00 EUR

programm Landesstraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt3.700.000,00 EUR

Verpflichtungsermächtigungen Gesamt   418.340,00 EUR

 

c)      Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-   100.000,00 EUR

maßnahmen (Anlage 2)

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 –Aufwendungen für Straßenbau-

programm Ing. Leistungen

 

d)      Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

(Anlage 2)

Auftrag 560012010190 –Gemeindestraßen u. sonst.   700.000,00 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen   200.000,00 EUR

Auftrag 560212010106 – Landesstraßen   100.000,00 EUR

Kostenart 521144 –Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendungen konsumtiver Straßenbau Gesamt 1.100.000,00 EUR

 

e)      Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)

Finanzstelle 560012010100300 – Kanalbegleitende  149.350,00 EUR

Maßnahmen Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019    12.500,00 EUR

Finanzstelle 560112010100300 – Kanalbegleitende      37.500,00 EUR

Maßnahmen Kreisstraßen

Finanzstelle 560212010100300 - Kanalbegleitende     61.310,00 EUR

Maßnahmen Landesstraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt   248.160,00 EUR

Verpflichtungsermächtigung     12.500,00 EUR

 

Gesamtbudget 20185.048.160,00 EUR

Gesamtbudget inkl. VE5.479.000,00 EUR

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

ja[X]Folgekosten werden bei der Vergabe der einzelnen Maßnahmen ermittelt.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Den Bezirksvertretungen Osterfeld (O), Alt-Oberhausen (AO), Sterkrade (ST), dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßenbauprogramm 2018 (s. Anlagen 1-2) zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Zuständigkeiten der Gremien sind in dem als Anlage beigefügten Straßenbauprogramm entsprechend gekennzeichnet.

 

Die aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern abgestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass hierdurch keine Zeitverzögerungen bei der Umsetzung auftreten.

 

Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Information der AnliegerInnen über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit, sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

 

Bei allen Mittelbindungen bzw. Obligos sowie freien nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2017, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2018.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Schadensauswertung des Katasters der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen.

 

Zur Optimierung der Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen des Straßenbauprogramms werden erstmalig mit dem Straßenbauprogramm 2018 auch die für das Jahr 2019ff geplanten notwendigen Straßenbaumaßnahmen benannt (s. Anlagen 3-4).

 

Durch Verlagerung der Planungs- und Bauleitungsaufgaben auf die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH werden zusätzlich Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fällig.

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Anlagen

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