Berichtsvorlage - M/16/2996-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodenschutzrechtlicher Sanierungsplan und Sanierungsvertrag für die ehemalige Kalkschlammdeponie der Rütgers Germany GmbH an der Ruhrorter Straße in Oberhausen Lirich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Mit Datum vom 09.01.2017 hat die Rütgers Germany GmbH einen Sanierungsplan nach dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung zur Sanierung des durch die ehemalige Kalkschlammdeponie verunreinigten Grundwassers vorgelegt. In der Folge wurde zwischen der Verwaltung und der Firma ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsvertrag zur Umsetzung des Sanierungsplanes abgestimmt.
Erläuterung
In den Jahren 1928 bis 1972 haben die damaligen Rütgerswerke auf einem firmeneigenen Grundstück nördlich der Ruhrorter Straße in Oberhausen-Lirich insgesamt ca. 450.000 m³ phenolhaltigen Kalkschlamm als Abfallprodukt aus der Phenol- und Kresolherstellung abgelagert. Der Kalkschlamm wurde vom Werk in Duisburg-Meiderich an der Varziner Straße über Rohrleitungen in den Bereich der ehemaligen Kalkschlammdeponie verbracht. Daher kommt auch die oft benutzte Bezeichnung „Kalksee Lirich“.
Die ehemalige Kalkschlammdeponie verfügt weder über eine Basisabdichtung noch über eine wasserundurchlässige Oberflächenabdichtung. Bereits in den sechziger Jahren wurde eine Grundwasserbeeinträchtigung durch den phenolhaltigen Schlamm erkannt. In 1973 erteilte die Stadt Oberhausen als Untere Wasserbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf der Firma nachträglich eine bis 1993 befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die Deponierung des Kalkschlammes, da „keine alternative Lagerung gesehen wurde und eine öffentliche Wassergewinnung nicht gefährdet war“. Die Rütgerswerke mussten die Oberfläche mit Boden abdecken und eine Baumbepflanzung vornehmen.
Nach Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis in 1993 forderte die Stadt Oberhausen die Rütgerswerke auf, eine Gefährdungsabschätzung nicht nur für den Gefährdungspfad Grundwasser, sondern auch für den Gefährdungspfad Boden/Mensch (Direktkontakt, Bodenluft) durchzuführen. Da die Firma zunächst keine Rechtspflicht sah, erfolgten erste Untersuchungsschritte in 1994 seitens der Stadt Oberhausen (mit Landesförderung). Nach den ersten Untersuchungsergebnissen akzeptierte die Firma jedoch die Ordnungsverfügung und veranlasste weitere Untersuchungen in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen.
Auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung für den Boden- und Luftpfad aus 1997 führte das beauftragte Gutachterbüro in 1999 eine sogenannte „Toxikologische Expositions-Risiko-Quantifizierung (TERQ)“ durch, mit der nachgewiesen wurde, dass bei der vorliegenden Nutzung der Deponieoberfläche (begehbar, aber keine gezielte Grünflächennutzung), als auch für die angrenzenden Kleingärten und die umliegenden Wohngebiete keine Risiken vorliegen.
Im Jahre 2002 wurde das Gutachten zur Gefährdungsabschätzung für die Grundwassersituation im Umfeld der Kalkschlammablagerung fertiggestellt. Es zeigte sich ein Austrag von produktspezifischen Schadstoffen (insbesondere Phenole; Benzol) in das Grundwasser, allerdings ließen die bis dahin vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zu, ob und unter welchen Bedingungen sich diese zukünftig weiter ausbreiten können.
Im Jahr 2003 wurde eine erste Machbarkeitsstudie zu Sicherungs-/Sanierungsverfahren und kombinierten Verfahren (Oberflächenabdichtung und vertikale Abdichtungssysteme, Grundwasserabpump-/behandlungsverfahren, Immobilisierungs-/Stabilisierungsverfahren, mikrobiologische Verfahren, Extraktions-/Waschverfahren, Bodenluftabsaugung, thermische Behandlung, kombinierte Sicherungs-/Sanierungsverfahren) für den Standort durchgeführt. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass einzelne Verfahren als alleinige Maßnahme nicht geeignet sind.
Die Verwaltung stimmte dann einem Vorschlag des Gutachters zu, die Methodik des kontrollierten natürlichen Rückhalts und Abbaus von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Grundwässer (MNA - Monitored Natural Attenuation), die zu diesem Zeitpunkt in der Fachwelt diskutiert wurde, unter Einbindung des Landesumweltamtes in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.
In den kommenden Jahren waren eine Vielzahl von Beobachtungen, Untersuchungen, Feldversuchen und Modellierungen erforderlich, um zu einem tragfähigen Konzept zur Sanierung des Grundwassers zu gelangen. Dazu zählte ein regelmäßiges Grundwassermonitoring, eine Prognose über die zukünftig zu erwartenden Schadstoffausträge aus dem Deponiekörper in das Grundwasser, die Entwicklung eines digitalen Grundwassermodells, die Durchführung von Feldversuchen zur Anregung eines natürlichen Schadstoffabbaus und die Durchführung von Schadstofftransportmodellierungen.
Auf der Grundlage dieser vielfältigen und langjährigen Arbeiten wurde das Verfahren einer Mikrobiologischen in-situ-Sanierung mit unterstützenden Maßnahmen in Form von Sauerstoffeinbringung und einer Zugabe von standorteigenen angepassten Mikroorganismen favorisiert. Es erscheint derzeit die größten Erfolgsaussichten zu haben, so dass dieses Verfahren in einem Sanierungsbetrieb weiter getestet werden soll.
Es wird angestrebt, dass sich die ermittelte Schadstofffahne in ihrer aktuellen Ausdehnung durch den natürlichen und dynamisierten mikrobiologischen Abbau weiter zurückbildet. Es wurden mehrstufige Sanierungsziele mit einer Gesamtlaufzeit von dreißig Jahren entwickelt.
Die gesamte Maßnahme wird durch ein regelmäßiges Grundwassermonitoring überwacht. Der Sanierungsplan definiert eine Rückfallebene bei Nichterreichung der zwischenzeitlichen Zielvorgaben. Dann sind alternative Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Andererseits ist auch vorgesehen, dass die Sanierungsmaßnahmen bei einem vorzeitigen Erreichen der Sanierungsziele vorzeitig beendet werden können. Es verbleibt dann ein Monitoring. Die Rütgers Germany GmbH hat dazu einen Sanierungsplan nach dem Bundesbodenschutz- und Altlastengesetz vorgelegt.
Bereits im Jahr 2007 wurden die bisher durchgeführten Arbeiten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2017 vereinbart. Nunmehr ist zwischen der Firma und der Verwaltung ein „1. öffentlich-rechtlicher Ergänzungsvertrag“ vereinbart, mit der die Stadt Oberhausen der im Sanierungsplan beschriebenen Vorgehensweise zur Grundwassersanierung zustimmt und die Rütgers Germany GmbH sich verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen. Für die kalkulierten Kosten von insgesamt 2,0 Mio. Euro wird seitens der Firma eine Bürgschaft hinterlegt. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet.
Der Sachverhalt wird im Rahmen der Sitzung in Form eines Vortrages näher erläutert.
Kurzfassung
Für die Altablagerung „Kalksee Lirich“, einer Deponierung von phenolhaltigem Kalkschlamm in den Jahren 1926 – 1972 hat die Rütgerswerke Germany GmbH einen bodenschutzrechtlichen Plan zur Grundwassersanierung vorgelegt, zu dessen Umsetzung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Oberhausen und der Firma abgestimmt wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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68,3 kB
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