Beschlussvorlage - B/16/2954-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015 mit Wirkung vom 01.01.2018 in der in der Anlage 1 vorliegenden Form.

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Konsequenzen

Bezug

 

Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2017 wurden weitere Straßen und Straßenteile im Stadtgebiet Oberhausen ausgebaut bzw. Wohnumfeldverbesserungs- und ähnliche Ausbaumaßnahmen durchgeführt, so dass satzungs­rechtliche oder reinigungstechnische Veränderungen vorliegen. Daher ist das Stra­ßenreinigungsverzeichnis mit Wirkung vom 01.01.2018 aufgrund örtlicher Gegeben­heiten anzupassen.

 

Die Erweiterung des Straßenreinigungsverzeichnisses bildet gleichzeitig die Rechts­grundlage für die nach § 6 Abs. 2 KAG zu erhebenden Benutzungsgebühren.

 

 

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Anlagen

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