Beschlussvorlage - B/16/3022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 11.10.2017 und ein gesonderter Ortstermin am 24.10.2017

 

 

1) Mülheimer Straße 102

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Überarbeitung der Hochbeeteinfassung

 

Sachverhalt:

Der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung schlägt die in dem Hochbeet an der Mülheimer Straße Ecke Ebertstraße stehende Robinie zur Fällung vor. Derzeit stellt der Baum keine Unfallgefahr dar. Die Standsicherheit kann auf Grund der Schäden an der Hochbeeteinfassung dennoch nicht dauerhaft gewährleistet werden. Die Reparatur der Einfassung wird aufwendig, sofern sie auf Grund der Wurzeln überhaupt möglich ist. Als Ersatz wurde das Pflanzen von zwei Zieräpfeln in die vorhandene Baumscheibe bzw. an Ort und Stelle des beschädigten Hochbeetes vorgeschlagen.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission signalisierten zu Beginn Wohlwollen. Jedoch wurden die Bedenken, einen vitalen Baum zu fällen immer größer, wenn er denn doch keine Unfallgefahr darstellt.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Robinie wird einstimmig abgelehnt.

 

 

2) Lothringer Straße 112

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung einer Hainbuche durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Platane mit einer Höhlung im Stammfußbereich vor. Darüber hinaus ist an diesem Baum im letzten Sommer ein Starkast ohne nennenswerten Einfluss von Wind ausgebrochen. Die Standsicherheit des im Kreuzungsbereich stehenden Straßenbaumes ist dauerhaft nicht mehr zu gewährleisten.

 

Baumkommission:

Vor Ort wurde die große Dimension der Höhlung festgestellt. Der Schaden durch den abgerissenen Stamm war ebenfalls noch deutlich zu erkennen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der Platane wird einstimmig befürwortet. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine Hainbuche gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

3) Landwehrfriedhof

 

Antrag: Fällung von 1 Amberbaum

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung einer Linde auf dem Gelände

 des Landwehrfriedhofes durch OGM

 

Sachverhalt:

Die Friedhofsverwaltung beantragt die Fällung des in Rede stehenden Amberbaumes. Er steht direkt vor Kopf eines belegten Grabes und drückt mit seinen mächtigen Wurzeln den vorhandenen Grabstein hoch, sodass der Grabstein nicht mehr als standsicher eingeschätzt werden kann.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, das armdicke Wurzeln des Amberbaumes den vorhandenen Grabstein, der am oberen Grabende steht, anheben. Dadurch kippt der Stein leicht nach vorne. Die Kommission bittet zu prüfen, ob das Versetzen des Grabsteines in die Mitte des Grabes rechtlich möglich ist und ob die Angehörigen der Maßnahme zustimmen würden, um den vitalen Baum zu erhalten.

 

Ergebnis:

Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung im Nachgang zur Baumbereisung ist ein Versetzen des Grabsteines innerhalb des Grabes aus gestalterischen Gründen nicht möglich. Der vorhandene Grabstein ist in seiner Ausgestaltung für einen Standort an dem Kopfende des Grabes vorgesehen. Flächig im Grab platzierte Steine sind flacher ausgebildet. Ein Versetzen des vorhandenen Grabsteines ist auch aus fachlichen Gründen nicht möglich, da man bei der Herstellung des Fundaments in jedem Fall die vorhandenen Wurzeln des Amberbaumes kappen müsste. Weiterhin ist die Wiederbelegung des Grabes nicht ohne Schäden an den großen Wurzeln nicht möglich. Da in diesem Fall aus bautechnischen und gestalterischen Gründen ein Erhalt des Amberbaumes unmöglich ist, spricht sich die Baumkommission einstimmig für die Fällung aus und schlägt als Ersatz eine Linde auf dem Gelände des Landwehrfriedhofes vor.

 

 

4) Am Wall 23

 

Antrag: Fällung von 3 Eichen und 3 Fichten

Ergebnis:  Zustimmung zur Fällung von 4 Fichten und 1 Eiche

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 5 Birken an der Straße Rehmer,

 sowie 1 Kronensicherungsschnitt und 1 Kronenpflegeschnitt

 an den verbleibenden Eichen durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beantragt die Fällung von drei Eichen und drei Fichten auf dem städtischen Grundstück zwischen der Einzäunung des Kinderspielplatzes Rehmer und seinem Grundstück. Er bemängelt den Vitalitätszustand der in Rede stehenden Bäume und befürchtet, dass die Standsicherheit nicht ausreichend sei.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission erkennen den massiven Sturmschaden an der Eiche, die direkt an dem Wendehammer steht. Die vorhandenen Fichten im Bereich des Stellplatzes zeigen sich auf Grund der engen Standortverhältnisse in einem suboptimalen Zustand. Die Eiche mit der leichten Schräglage sowie die dritte Eiche am hinteren Ende des Grundstückes werden für vital und erhaltenswert befunden.

 

Ergebnis:

Die Eiche mit dem Kronenschaden wird zur Fällung freigegeben. Ein Kronensicherungsschnitt ist nach Aussage eines Kollegen der OGM GmbH nicht zielführend, da die Schäden zu groß sind. Gleiches gilt für die dicht stehenden und mindervitalen Fichten. Die Eiche mit der Schräglage soll einen Kronensicherungsschnitt erhalten, um die Standsicherheit zu erhöhen und die Statik wieder herzustellen. Die große Eiche am Ende des Grundstückes soll einer Kronenpflege unterzogen werden, bei der vor allem das Totholz entnommen wird. Als Ersatz sollen 5 Birken an der Straße Rehmer innerhalb der geschützten Allee gepflanzt werden.

 

 

5) Kewerstraße 145/147

 

Antrag: Fällung von 3 Zierkirschen

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 3 Zieräpfeln an Ort und Stelle

 durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellt im Rahmen der Baumbereisung drei in Reihe stehende Zierkirschen vor, die als abgängig eingestuft werden.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von den absterbenden Gehölzen ein Bild machen. Ein Pilzbefall war ebenfalls zu erkennen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der drei Zierkirschen wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle sollen drei Zieräpfel gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

6) Kewerstraße 91 bis 95

 

Antrag: Fällung von 6 Zierkirschen

Ergebnis:  Zustimmung zur Fällung 3 Zierkirschen im Winter 2017/2018 und von

 3 Zierkirschen im Winter 2018/2019

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von insgesamt 6 Zieräpfeln an Ort und

 Stelle durch OGM jeweils nach der Fällung

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellt im Rahmen der Baumbereisung sechs Zierkirschen vor, die abgängig sind.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von den abgestorbenen, bzw. absterbenden Gehölzen ein Bild machen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der sechs Zierkirschen wird einstimmig empfohlen. Im Winter 2017/2018 sollen die zunächst die drei dringlichsten Bäume entfernt werden. In der darauf folgenden Pflanzperiode sollen drei Zieräpfel als Ersatz gepflanzt werden. Im Winter 2018/2019 sollen die restlichen drei Kirschbäume gefällt werden und im Frühjahr 2019 ebenfalls drei Zieräpfel als Ersatz gepflanzt werden.

 

 

7) Alstadener Friedhof

 

Antrag: Fällung von 1 Esche, 1 Ahorn, 1 Birke und 1 Eiche

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von insgesamt 4 Blumeneschen auf dem

 Gelände des Alstadener Friedhofes durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellt im Rahmen der Baumbereisung eine Esche vor, die direkt an einer maroden Mauer steht. Diese Mauer muss erneuert werden. Durch die Bauarbeiten wäre die Esche nicht zu erhalten. Der Ahorn und die Birke zeigen starke Stammschäden auf. Die Birke leidet zusätzlich unter Morschungen. Die vorgestellte Eiche stirbt ab. Große Teile der Krone weisen totes Holz auf. Die Vitalität des Ahorns, der Birke und der Eiche ist sehr geschwächt.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von den beschädigten beziehungsweise abgängigen Gehölzen überzeugen. Ebenfalls ist die marode Mauer und der sehr geringe Abstand zu der Esche festgestellt worden.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission empfiehlt, die Fällung der in Rede stehenden Bäume zu genehmigen und als Ersatz auf dem Grundstück des Alstadener Friedhofes vier Blumeneschen zu pflanzen. Die Leistungen sollen durch die OGM GmbH ausgeführt werden.

 

 

8) Wunderstraße 21

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die Verschattung seiner Büroräume in dem gegenüberliegenden Gebäude und die überproportional häufige Notwendigkeit, die Dachrinnen am Haus zu reinigen.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission zwar eine Verschattung fest, aber befanden diese für zumutbar. Da es sich nach Aussage des Antragstellers auch nicht um Wohneinheiten handelt, sahen sie hier keinen Handlungsbedarf. Laubfall und damit verbundene höhere Reinigungsintervalle stellten ebenfalls keinen Grund für eine Fällung dar.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt sowohl die Fällung als auch den Rückschnitt der Platane ab.

 

9) Wunderstraße Straßenbaumaßnahme

 

Antrag: Fällung von 22 Platanen, 3 Ulmen und 2 Silberahornen

Ergebnis:  Verschiebung der Entscheidung, Zustimmung bei Beschlussfassung

 zum Straßenausbau

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung plant die Wunderstraße im Jahr 2018 in dem Abschnitt von der Ulmenstraße bis zur Siebenbürgenstraße zu erneuern. Daher beantragen sie die Fällung von 22 Platanen, drei Ulmen und zwei Silberahornen. Die Fällung ist erforderlich, da der Straßenquerschnitt verkleinert und gleichzeitig verschoben werden soll, sodass auf beiden Seiten der Straße ein ausreichend breiter Gehweg hergestellt werden könnte. Die Straße soll im Vollausbau hergestellt werden, das heißt, dass die Schottertragschichten ebenfalls erneuert werden. Das bedeutet tiefgehende Eingriffe in den Straßenkörper. Eventuelle Wurzeln im Bereich der vorhandenen, nicht gemäß Regelaufbau hergestellten Straße müssten gekappt werden. Die Vitalität der Bäume, die zum jetzigen Zeitpunkt zufriedenstellend ist, würde langfristig verschlechtert.

 

Baumkommission:

Ein Mitarbeiter des Fachbereichs 5-6-10/Verkehrsplanung stellte vor Ort die Planungen vor. Ebenfalls konnten die massiven Schäden an den Gehwegen und der Straße festgestellt werden. Das Wurzelwachstum ist in Teilen für die Schäden verantwortlich.

 

Ergebnis:

Da derzeit noch kein Beschluss für die Baumaßnahme gefasst wurde, empfiehlt die Baumkommission, die Entscheidung über die Genehmigung der Fällung in die Beschlussvorlage zum Ausbau der Wunderstraße mit aufzunehmen. Dem sollte ein belastbarer Bauzeitenplan beigefügt werden.

 

 

10) Wilmsstraße 74

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Baumhasel

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt, dass die Baumhasel vor ihrem Haus bei stärkerem Wind oder auch bei Regen kleine aber auch armdicke Äste verliert. Sie zweifelt an der Verkehrssicherheit des städtischen Baumes.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die Baumhasel sich in einem vital guten Zustand befindet.

 

Ergebnis:

Straßenbäume werden zweimal im Jahr, im belaubten und unbelaubten Zustand im Rahmen der Baumkontrolle auf Verkehrssicherheit überprüft. Die letzte Kontrolle erfolgte am 17.06.2017. Anhand der Sichtkontrolle und den Merkmalen wie Zuwachs, Schäden am Stamm, Kronendichte, Laubfarbe, Totholzausprägung, Heilungsfähigkeit usw. kann der ausgebildete Baumkontrolleur die Vitalität feststellen. Die Baumhasel wurde in die beste Vitalitätsstufe eingestuft. Gelegentlich auftretendes Totholz sowie Grünastbruch bei Windereignissen sind natürliche Lebensäußerungen des Baumes und stellen ein hinzunehmendes Risiko dar. Die Baumkommission lehnt auf dieser Grundlage sowohl die Fällung als auch den Rückschnitt der Baumhasel ab.

 

 

11) Duisburger Straße 506

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Roteiche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Regulierung der Einfassung der Baumscheibe durch die WBO

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die Verschattung seines Wohnhauses und den Zustand der Baumscheibe vor dem Haus.

 

Baumkommission:

Auf Grund der Straßenbaumaßnahme war eine Ortsbesichtigung nicht möglich. Der Mitarbeiter der OGM GmbH hatte jedoch vorab einen Ortstermin durchgeführt und ausreichend aussagekräftige Bilder vorlegen können. Die Mitglieder der Baumkommission stellten zwar eine Verschattung fest, aber befinden diese für zumutbar.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt sowohl die Fällung als auch den Rückschnitt der Roteiche ab und empfiehlt die Einfassung der Baumscheibe durch die WBO GmbH regulieren zu lassen.

 

 

12) Weberstr. 68

 

Antrag: Fällung von 4 – 5 Ahornen

Ergebnis:  Ablehnung von 3 Ahornen und Genehmigung von 3 Ahornen

Maßnahme:  Fällung von 3 Ahornen und Ersatzpflanzung von 1 Ulme in der

 Schenkendorfstr. sowie 2 Vogelkirschen in den Parkanlagen

 der Innenstadt

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die Verschattung seines Wohnhauses durch die an dem Durchgangsweg stehenden Ahorne.

 

Baumkommission:

Vor Ort stellen die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die vorhandenen Ahorne sehr dicht zusammen stehen und kaum Entwicklungschancen haben. Die Mitglieder der Baumkommission stellen zwar eine Verschattung fest, aber befinden diese für zumutbar.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt der Fällung von drei Ahornen zu. Begründet wird dieses dadurch, dass die Bäume zu dicht stehen und zu sehr unter Konkurrenzdruck leiden. Daher will man den von der Weberstr. aus gesehen 3. Baum, den 5. Baum und den 6. Baum fällen lassen, damit die verbleibenden drei Bäume sich entwickeln können. Als Ersatz soll eine Ulme in der Schenkendorfstraße und zwei Vogelkirschen „Tiefurt“ im Grillopark, Königshütter Park oder Berliner Park gepflanzt werden. die Standorte wird die Verwaltung noch mit der OGM GmbH festlegen. Diese wird sowohl die Fällung als auf die Ersatzpflanzung durchführen.

 

 

13) Parkhaus Marktstr. 10

 

Antrag:  Fällung von 1 Götterbaum

Ergebnis Zustimmung

Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM/Baumaßnahmen

 

Sachverhalt:

Das vorhandene Parkhaus bekommt eine neue Fassade und ein zusätzliches Dachgeschoss. Somit wird das Parkhaus ca. 3,50 m höher als die jetzige Parkdeckhöhe und die neue Fassade wird zukünftig außerhalb der alten Fassade angebracht sein. Der vorhandene Götterbaum im Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Friedenstraße steht recht nah an dem Parkhaus und ragt mit der Krone zu ca. 25 % über das Gebäude und somit in den Bereich des neuen Daches. Das mit der Planung durch die OGM GmbH beauftragte Architekturbüro hat den Antrag zu Fällung gestellt. Dieser ging nach der Bereisung am 11.10.2017 bei dem Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung ein und machte einen gesonderten Termin erforderlich.

 

Baumkommission:

In einem gesonderten Bereisungstermin am 24.10.2017 stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass der vorhandene Götterbaum mit seiner Krone in den zukünftigen Dachkörper reinragen würde. Der Architekt erläuterte die geplanten Baumaßnahmen und erwähnte, dass neben den Problemen mit dem Aufstellen des Gerüstes für die Fassade auch noch Wurzeleinwüchse festgestellt wurden. Die Baumaßnahme soll im kommenden Frühjahr begonnen werden, da das Parkhaus in Teilen für das Jobcenter als Stellplatznachweis dient.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt der Fällung des in Rede stehenden Götterbaumes zu und fordert als Ersatz eine Hainbuche im Bereich zwischen der Ausfahrt und den nördlich gelegenen Stellplätzen. Die Leistungen (Fällung und Ersatzpflanzung) sind durch den Antragsteller auszuführen.

 

 

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