Beschlussvorlage - B/16/2927-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

1.Der Rat der Stadt nimmt die Sachdarstellung zum Controlling der Verausgabung von Haushaltsmitteln im Investitionshaushalt zur Kenntnis.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der beigefügten Liste unter den laufenden Nummern 1-7 aufgeführten Maßnahmen, die im Jahr 2017 unter Berücksichtigung des zurzeit zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe von 4,9 Mio. EUR zusätzlich durchgeführt werden sollen.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: A/16/2361-01 vom 13.02.2017

Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Controlling der Verausgabung von Haushaltsmitteln im Investitionshaushalt und Vorhaltung von alternativen Investitionsmaßnahmen bei Ausfall von geplanten Investitionsmaßnahmen

 

Drucksache-Nr.: M/16/2736-01

Controllingbericht: Investitionsmaßnahmen 2017; ggfs. Kompensationen bei Ausfall geplanter Investitionsmaßnahmen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach dem Antrag der Koalition im Rat der Stadt am 13.02.2017 (DS A/16/2361-01) und dem Bericht im Finanz- und Personalausschuss am 22.06.2017 (DS M/16/2736-01) hat die Verwaltung nach der Sommerpause Maßnahmenlisten des Investitionshaushaltes, die im Jahr 2017 zusätzlich umgesetzt werden sollen, vorzulegen.

 

Auf den Controllingbericht: Investitionsmaßnahmen 2017 vom 22.06.2017 (Drucks.- Nr. M/16/2736-01) wird verwiesen. Insbesondere wird nochmals auf die damals geschilderten Änderungsbedarfe (Verzögerungen/Verschiebungen etc.) sowie wesentliche Gründe für „Nicht-Inanspruchnahme“ von Budget (z. B. fehlende Bewilligungen oder Verzögerungen bei Ausschreibungsverfahren) hingewiesen. In den vergangenen Monaten wurden zwecks Aktualisierung des Gesamtkompensationsbetrages sowohl die aktuellen Ist-Buchungen berücksichtigt, als auch weitere konkrete Abarbeitungsgespräche durch den Bereich 1-1/Finanzen mit allen betroffenen Dezernaten geführt, um eine möglichst belastbare und sichere Gesamtprognose zu erarbeiten. Bei diversen Einzelmaßnahmen haben sich zwischenzeitlich aufgrund o.g. Gründe weitere Verschiebungen sowohl hinsichtlich der Ein- als auch Auszahlungsbudgets ergeben (u.a. durch Prognoseänderungen bei Eigenanteilen bei KIF-Maßnahmen, Straßenbauprogramm und Erschließungsbeiträgen). Diese Verschiebungen gleichen sich im Rahmen der Gesamtverwaltung im Wesentlichen aus.

 

Als Gesamtergebnis bleibt daher festzuhalten, dass sich der im damaligen Bericht als Kompensationssumme ausgewiesene Betrag i. H. v. ca. 5 Mio. EUR bestätigt hat und aktuell konkret 4,9 Mio. EUR ausweist.

 

Nur bei Festlegung sowie Umsetzung von entsprechenden Kompensationsmaßnahmen ist nach heutigem Stand eine möglichst vollständige Ausschöpfung des genehmigten Investitionsvolumens zu gewährleisten.

 

Von den o. g. Mitteln in Höhe von 4,9 Mio. EUR wurden bereits 2,5 Mio. EUR für die Glasfaserverkabelung gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2017 (DS A/16/2773-01 – Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 – Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen – beschlossen.

 

In intensiver Zusammenarbeit der verschiedenen Dezernate wurde eine Liste erstellt, die der Oberbürgermeister im Verwaltungsvorstand am 05.09.2017 beschlossen hat.

 

In der als Anlage beigefügten Liste sind unter den lfd. Nrn. 1 - 7 Maßnahmen mit Priorität des Verwaltungsvorstandes mit einem Gesamtvolumen von 4.882.200 EUR vorgeschlagen. Weitere Ersatzvorschläge zur Umsetzung werden dem Finanz- und Personalausschuss in den lfd. Nrn. 8 - 13 dargestellt, die einen Finanzumfang von 723.000 EUR aufweisen.

 

Die baulichen Maßnahmen werden im Jahr 2017 umgesetzt bzw. die Mittel der OGM GmbH als Generalübernehmer gem. Leistungsvertrag zur Verfügung gestellt. Im Falle der eventuellen Kaufabsichten zu den lfd. Nrn. 6 und 8, die auf Vorschlag des Dezernates 4 in die Liste aufgenommen wurden, hat der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement bei einem Beschluss die Umsetzung im Jahr 2017 vorzunehmen. Sollten die notwendigen Verhandlungen zu keinem positiven Ziel führen, wird der Verwaltungsvorstand jeweils zeitnah durch den Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement unterrichtet, um ggfs. einen weiteren Ersatzvorschlag in vergleichbarem Umfang belegen zu können.

 

Die jeweils notwendigen Finanzierungsbeschlüsse für die beschlossenen Maßnahmen müssen dann im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.

 

Mit der Festlegung dieser Kompensationsmaßnahmen ist eine Nutzung des genehmigten Investitionsvolumens gewährleistet.

 

 

 

 

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Anlagen

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