Beschlussvorlage - B/16/2908-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel

 

Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 08.08.2017 gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/16/2812-01) gem. § 60 Abs. 1, S. 3 GO NW:
 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied

 

Sonja Bongers gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:

 

  1. Der Ankauf von Kunstgegenständen/Werken des Fotografen Rudolf Holtappel und des Künstlers Walter Kurowski im Gesamtwert von 100.000 EUR brutto (jeweils 50.000 EUR) wird beschlossen.

Im Investitionshaushalt 2017 erfolgt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 EUR bei Finanzstelle 880004030100000, Bezeichnung Ludwig Galerie sowie Finanzposition 783100, Bezeichnung Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR zur Kaufabwicklung.
Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2017 wird eingehalten.“

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Dem Bereich 0-8/Kunst wurde der Nachlass des Fotografen Rudolf Holtappel und ein Konvolut von Kunstwerken des Künstlers Walter Kurowski zum Kauf angeboten. Rudolf Holtappel ist der wohl wichtigste Oberhausener Fotograf des 20. Jahrhunderts und seine Werke stellen einen kunsthistorischen Schatz mit ganz eigener Bildsprache dar. Zwecks wissenschaftlicher Aufarbeitung des Nachlasses wurde bereits ein Antrag auf Zuwendung von Mitteln der Regionalen Kulturförderung des LVR gestellt.


Walter Kurowski spiegelt mit seinem vielfältigen Schaffen den Zeitgeist und die Spannungsverhältnisse der Gesellschaft zwischen 1960 und 1990, versehen mit viel Oberhausener Lokalkolorit, wider. Zur wissenschaftlichen Aufarbeitung seines Konvolutes wird im Jahr 2019 ein Antrag auf Fördermittel beim LVR gestellt.

Der Ankauf beider Konvolute muss aus Gründen der Bestandssicherung schnellstmöglich realisiert werden, da ansonsten diese Kunstwerke eventuell nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Diskrepanz zwischen dem Grundsatzbeschluss (100.000 EUR) sowie dem Finanzierungsbeschluss (50.000 EUR) ergibt sich aus der Tatsache, dass der Fall Holtappel zeitlich früher bekannt war und der Stadtkämmerer im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR bereits mit Verfügung vom 5.4.2017 außerplanmäßig bereitgestellt hat.
Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass diese Ausgaben über den Investitionshaushalt der Stadt finanziert werden müssen, gleichzeitig jedoch bilanziell im Anlagevermögen der Stadt Oberhausen ein entsprechender Anlagenzugang erfolgt.
 

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