Beschlussvorlage - B/16/2847-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2016 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2016 Kenntnis.
  2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 6.664.699,13 EUR wird gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 21.06.2017 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/1851-01 vom 26.09.2016

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 / Entlastung der Organe

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

1.      Ausgangslage

Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat, dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG über die Entlastung der Organe der Gesellschaft und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

2.      Jahresabschluss 2016 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2016 wird verwiesen.


Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 6,664 Mio. EUR wurde das Vorjahresergebnis (2,295 Mio. EUR) deutlich übertroffen. Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2016 hat sich wie folgt entwickelt:

Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung deutlich um 4.065 TEUR oder 6,23% auf 69,3 Mio. EUR (Vorjahr: 65,2 Mio. EUR) gestiegen. Das zinstragende Geschäft stellt weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. In Zeiten des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist der Zinsaufwand überproportional zum ebenfalls zurückgegangenen Zinsertrag gesunken, sodass sich im Geschäftsjahr 2016 der Zinsüberschuss (42,3 Mio. EUR, Vorjahr 39,1 Mio. EUR) insgesamt um 3,2 Mio. EUR erhöhte. Die Ursache für die Reduktion der Zinsaufwendungen ist durch den Wegfall von Aufwendungen aus der Schließung von Swap-Geschäften sowie geänderten Abzinsungsvorschriften hinsichtlich der Pensionsrückstellungen begründet.

Der Provisionsüberschuss (21,5 Mio. EUR) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % bzw. 1,1 Mio. EUR. Für diese Verbesserung ist insbesondere die Steigerung des Provisionsertrages aus dem Giroverkehr ausschlaggebend.

Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) gegenüber dem Vorjahreswert um 1,8 Mio. EUR (3,7 %) gesunken. Ursächlich hierfür sind zum einen die im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Mio. EUR reduzierten Sachkosten, zum anderen konnte der Personalaufwand durch die in 2016 weiter wirksam gewordenen Altersteilzeitvereinbarungen aus den Vorjahren, um 1,1 Mio. EUR gesenkt werden.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen lagen im Jahr 2016 mit insgesamt 3,70 Mio. EUR um 303 TEUR unter dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 2,12 Mio. EUR auf 4,58 Mio. EUR. Hintergrund hierfür sind Aufwendungen für Prozesskostenrückstellungen im Zusammenhang mit laufenden Rechtsstreitigkeiten.

Der gesamte Aufwand inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen vor Bewertung und Steuern konnte leicht gesenkt werden. Auf Basis des einheitlichen Betriebsvergleiches der Sparkassen, der eine Trennung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen vorsieht, ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr verschlechterte CIR (Cost-Income-Ratio) von 77,0 % (Vorjahr 76,5 %).

Nach einem steuerlichen Aufwand in Höhe von 4,1 Mio. EUR im Vorjahr, besteht im Jahr 2016 ein Steueraufwand in Höhe von 4,4 Mio. EUR., hierin sind Auflösungen aus der Steuerabgrenzung nach § 274  HGB (latente Steuern) in Höhe von 200 TEUR nach 1,0 Mio. EUR in 2015 enthalten.

  • Bilanz

Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2016 wird verwiesen.

Der Jahresabschluss 2016 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • schließt mit der Bilanzsumme von 2.370.288.394,54 EUR sowie
  • einem Bilanzgewinn von 6.664.699,13 EUR.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 51,2 Mio. EUR (+ 2,2 %) erhöht. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Zufluss an bilanziellen Einlagen der Kunden.

Die Forderungen an Kunden (bilanzielles Kundenkreditgeschäft) in Höhe von 1.748,5 Mio. EUR wurden gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Mio. EUR ausgeweitet. Neben der Bestandsausweitung trug die Inanspruchnahme von Kreditlinien durch gewerbliche und kommunale Kunden zum Kreditwachstum bei. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich  gegenüber dem Vorjahr um 11,2% erhöht (2016: 170,6 Mio. EUR, 2015: 153,4 Mio. EUR).

Der Bestand  an eigenen Wertpapieren sank deutlich gegenüber dem Vorjahr um 15,1 % bzw. 45,6 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagengeschäft) haben sich gegenüber dem Vorjahr um 49,6 Mio. EUR erhöht (2016: 1.688,4 Mio. EUR; 2015: 1.638,8 Mio. EUR). Die Fälligkeiten von Wertpapieren im Eigenbestand sowie die gestiegenen Kundeneinlagen waren die Gründe für diese Entwicklung.

Nach der Zuführung des Bilanzgewinns 2015 beträgt die Sicherheitsrücklage 111,7 Mio. EUR (Vorjahr: 109,4 Mio. EUR). Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde um 2,0 Mio. EUR auf 37,2 Mio. EUR aufgestockt.

Die Bilanzstruktur der Stadtsparkasse Oberhausen ist geprägt durch das Kundengeschäft. Dieses stellt mit 74 % auf der Aktivseite weiterhin den herausragenden Bilanzposten dar. Gegenüber dem Vorjahr ist somit der Anteil der Forderungen an Kunden als auch der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute bei leicht gestiegener Bilanzsumme prozentual unverändert. Die dominierende Position auf der Passivseite stellen entsprechend die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 72 % dar.

3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.

zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2016

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 01.06.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt (siehe Beschluss des Verwaltungsrates vom 21.06.2017).

Es liegen keine Gründe vor, den Jahresabschluss 2016 der Stadtsparkasse Oberhausen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen

Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung zu versagen.

zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 6.664.699,13 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Eine Ausschüttung ist aufgrund der bestehenden Ausschüttungssperre nicht möglich. Für die Ausschüttung gesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6, S.2 HGB bestehen in Höhe von 8.635.459,86 EUR. Diese entfallen in Höhe von 6.756.150,86 EUR auf die Aktivierung latenter Steuern und in Höhe von 1.879.309,00 EUR auf eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Abzinsung von Pensionsrückstellungen.

4. Auswirkung auf die HSP-Maßnahme Nr. 139

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 im Rahmen des Haushaltssanierungsplans 2012 die Maßnahme Nr.139 Gewinnausschüttung Stadtsparkasse beschlossen.

Für 2018 sieht die HSP-Maßnahme eine Gewinnausschüttung von 1,5 Mio. Euro vor. Die Sparkasse geht trotz der die Kreditwirtschaft belastenden Faktoren davon aus, dass die handelsrechtliche Ausschüttungsfähigkeit unter der Voraussetzung einer gleichbleibend positiven Entwicklung im Kreditgeschäft und der Vermeidung von Belastungen aus latent vorhandenen rechtlichen Risiken sowie weiteren geldpolitischen Erschwernissen im Jahresabschluss 2017 (Ausschüttung 2018) bzw. spätestens im Jahresabschluss 2018 erreichbar ist. Zur Höhe einer dann ggf. möglichen Ausschüttung kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussage getroffen werden.

Eine von der Sparkasse angestrebte Ausschüttung erfolgt vorbehaltlich des tatsächlichen Jahresergebnisses 2017 und des Vorschlages des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses an die Vertretung des Trägers gemäß § 15 Abs. 2 Buchst. e SpkG.

Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers gemäß § 25 Abs. 2 SpkG die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkasse zu berücksichtigen.

Kurzfassung

Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.

 

 

 

 

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Anlagen

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