Beschlussvorlage - B/16/2830-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen /

Auszahlungen beim Auftrag 310003010800 – Auswärtige Schulen für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt zu:

 

Kostenart

(Finanzposition)

 

 

Bezeichnung

 

Sachverhalt

 

Betrag

523200

(723000)

Erstattungen an andere Gemeinden

Nachforderung der Jahre 2013 – 2015, sowie Vorauszahlung 2017

236.170,00 EUR

523200

Erstattungen an andere Gemeinden

Bildung einer Rückstellung

60.000,00 EUR

 

 

 

 296.170,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 296.170 EUR. (Einsparungen in entsprechender Höhe in den Haushaltsjahren 2012 – 2016)

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Über die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für die Beschulung von Kindern aus dem Ortsteil Barmingholten an der Gemeinschaftsgrundschule Moltkeschule in Dinslaken wurde durch den Rat der Stadt Dinslaken am 05.07.2005 und den Rat der Stadt Oberhausen am 12.09.2005 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 2 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) beschlossen und seit dem Schuljahr 2005 / 2006 praktiziert.

 

Zwischen der Stadt Dinslaken und der Stadt Oberhausen besteht Einvernehmen, dass die grundschulpflichtigen Kinder des Ortsteils Barmingholten in der GGS Moltkeschule beschult werden sollen.

 

Die Stadt Oberhausen verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Schulkostenbeitrages entsprechend des Schüleranteils aus Oberhausen. Dieser Anteil ist jährlich im Voraus an die Stadt Dinslaken zu entrichten. Tatsächlich hat der Schulträger der Stadt Oberhausen jeweils die Rechnungsstellung der Stadt Dinslaken abgewartet, was nun zu der aktuellen Forderung geführt hat.

 

Im September 2015 wurden seitens der Stadt Dinslaken Rechnungen für die Jahre 2009 bis 2012 eingereicht. Im Haushaltsjahr 2015 wurden vorläufige Zahlungen für 2009 und 2010 und Schlussrechnungen für 2011 und 2012 in Höhe von zusammen 169.841,39 EUR beglichen.

 

Mit Schreiben vom 02. März 2017 hat die Stadt Dinslaken fünf Forderungen über anteilige Schulkostenbeiträge für zurückliegende Jahre an die Stadt Oberhausen gerichtet. Es handelt sich um zwei Nachforderungen für die Jahre 2009 und 2010 sowie um Schlussrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015.

 

Die aktuelle Gesamtforderung der Stadt Dinslaken lautet wie folgt:


                 Forderungen      gezahlt in 2015     gezahlt 13.06.2017

 

2009 (vorläufig)  13.521,74 Euro  13.521,74 Euro

2009 (Schlussrechnung)  35.167,05 Euro35.167,05 Euro

2010 (vorläufig)  24.785,55 Euro  24.785,58 Euro

2010 (Schlussrechnung)  32.744,27 Euro32.744,27 Euro

67.911,32 Euro

2011  57.336,77 Euro  57.336,77 Euro

2012  74.197,33 Euro  74.197,33 Euro

169.841,42 Euro

2013  56.170,23 Euro

2014  67.654,58 Euro

2015  56.479,43 Euro

Gesamt 2013-2015     180.304,24 Euro                              

 

2016  60.000,00 Euro (Vorauszahlung für 2016 im HHJ 2017)

2017  60.000,00 Euro (Vorauszahlung im HHJ 2017)

 

Von dem Budget der Kostenart 523200 – Erstattungen an andere Gemeinden wurden in 2017 die Restforderungen aus 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 67.911,39 EUR am 13.06.2017 an die Stadt Dinslaken erstattet. Es befinden sich aktuell noch 4.137,61 Euro bei der Kostenart 523200. Um die o. g. Forderungen der Stadt Dinslaken in Höhe von noch 180.304,24 Euro begleichen zu können werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 176.167,00 Euro (180.304,24 Euro – 4137,61 Euro) benötigt. Dieser Betrag ist um die mit der Stadt Dinslaken vereinbarte Vorauszahlung von 60.000,00 Euro für 2017 zu erhöhen. Des Weiteren soll in 2017 eine Rückstellung in Höhe von 60.000 EUR gebildet werden, da in 2018 mit der Nachforderung der Stadt Dinslaken für 2016 zu rechnen ist. Es werden somit insgesamt 296.170 Euro benötigt um die Forderungen auszugleichen.

 

Aufgrund der gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dinslaken und der Stadt Oberhausen ist die Bereitstellung der Mittel unabweisbar.

 

In den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 und 2016 hat die Stadt Dinslaken die anteiligen Schulkostenbeiträge nicht abgerechnet. Die im Haushalt bereitgestellten Aufwendungen für diesen Zweck wurden nicht abgerufen.

 

Im Haushaltsjahr 2018 werden die Schuljahre 2016 und 2017 (abzüglich der Vorauszahlung aus 2017) mit der Stadt Dinslaken abgerechnet. Außerdem wird die Pauschale von 60.000,00 Euro für 2018 im Voraus überwiesen. Hierfür ist der Ansatz für 2018 bei der Kostenart 523200, Erstattungen an andere Gemeinden, welcher im Haushaltsplanentwurf mit 50.000 EUR veranschlagt ist, per Veränderungsnachweisung entsprechend um insgesamt 10.000,00 EUR zu erhöhen.

 

In Zukunft wird die anteilige Schulkostenpauschale jährlich im Voraus an die Stadt Dinslaken überwiesen, wodurch eine Wiederholung derartiger Forderungen zukünftig ausgeschlossen werden kann.

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