Beschlussvorlage - B/16/2808-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer befristeten Planstelle für den Zeitraum von 2 Jahren im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum zur Durchführung von weiterführenden Maßnahmen zu Integrationskursen (100 % Refinanzierung)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marion Riesener
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer befristeten Planstelle für den Zeitraum von 2 Jahren innerhalb des Bereiches 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum (hier Volkshochschule Oberhausen) zur Durchführung von weiterführenden Maßnahmen zu Integrationskursen (EG 10 TVöD).
Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 17.750 EUR (anteilige Personalkosten für Oktober bis Dezember 2017) im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Die Planstelle refinanziert sich aus den Zuschüssen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und durch die Bundesagentur für Arbeit.
Sachverhalt
Begründung
Für die weitere Integration erhalten Neuzugewanderte/Geflüchtete nach einem Integrationskurs Maßnahmen von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Bundesagentur für Arbeit nach DeuFöV (Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung). Zielgruppe sind Menschen, die schon einen vollen Integrationskurs absolviert haben und mindestens das Niveau A2 beherrschen. Sie sollen sprachlich und berufssprachlich auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden, die Kosten werden von Jobcenter und BA übernommen. Die Angebote gehen bis zum muttersprachnahen Niveau C1/2. Sonstige Kurse oberhalb des Niveaus, das der Integrationskurs vermittelt, müssen i. d. R. selbst bezahlt werden und kommen für die meisten nicht infrage. Allerdings sind für einfache Berufe wie z.B. im Supermarkt unterhalb der Fachverkäuferebene auch schon Niveaus wie B2 erforderlich. Damit werden Kurse nach DeuFöV zur wichtigsten Maßnahme für die Arbeitsmarktintegration.
Zurzeit leben in Oberhausen 4204 Geflüchtete, dazu kommen weitere Neuzugewanderte wie z.B. ca. 2000 aus Osteuropa. In der VHS wurden in den letzten 12 Monaten 16.000 Unterrichtseinheiten Deutschkurse durchgeführt. Die erste größere Gruppe von Geflüchteten wird in der zweiten Jahreshälfte einen Kurs abgeschlossen haben und kommt für weitere Maßnahmen infrage.
Die Zulassung der VHS nach DeuFöV ist aufgrund des Bedarfs notwendig. Zurzeit ist als privater Träger Tertia und als gemeinwohlorientierter Träger die Ruhrwerkstatt für den BA Bezirk MH/OB zugelassen. Derzeit werden ca. 1.400 Geflüchtete im Jobcenter betreut. In der Regel nehmen sie an Integrationskursen bis zum Niveau B1 teil. Sollte auch nur die Hälfte der Kunden im Anschluss einer DeuFö-Maßnahme zugewiesen werden, sind - um eine Versorgung sicherzustellen - selbst drei Träger sehr wenig. Daneben wird die Zahl der Jobcenter Kunden mit der laufenden Bearbeitung des Bundesamts weiter steigen, so dass eine rasche Zulassung der Volkshochschule für die Arbeitsmarktintegration in Oberhausen dringend notwendig ist. Zusätzlich ist hier weitere Koordinations- und Beratungsarbeit erforderlich.
Die Zulassung erfolgt in einem aufwändigen Verfahren. Für die Vorbereitung der Zulassung und die Planung der Kurse in Kooperation mit anderen Trägern ist eine pädagogische Stelle nötig, die eine entsprechende Qualifikation und Eingruppierung erfordert. Erwünscht ist mind. ein BA, eine BAMF Zulassung, Beratungserfahrung, aber vor allem Drittmittel- und Maßnahmenerfahrung sowie Projektmanagementkompetenzen.
Die Planstelle refinanziert sich aus den Zuschüssen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und durch die Bundesagentur für Arbeit.
