Beschlussvorlage - B/16/2791-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen erlässt die als Anlage A beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und setzt gleichzeitig die Verwaltungsgebührensatzung vom 11.12.2001 außer Kraft.

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X ]

 

Erweiterung der Gebührentatbestände sowie Aufschlüsselung der einzelnen Tarife. Die Erhöhung bzw. Neueinführung der genannten Gebührentarife wird sich positiv auf das Verwaltungs- und Gebührenaufkommen der Stadt Oberhausen bei verschiedenen Produkten im Haushalt auswirken. Allerdings lässt sich dieser Erfolg beitragsmäßig nicht beziffern.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der lfd. Nr. 175 des Haushaltssanierungsplanes – turnusgemäße Überprüfung der Aktualität der bestehenden Satzungen hinsichtlich der Höhe der Gebühren, Beiträge und Entgelte durch eine zentrale Stelle – wurde die Verwaltungsgebührensatzung vom 11.12.2001 überarbeitet.

 

Hierzu wurde innerhalb der Verwaltung der Aktualisierungsbedarf mit allen Bereichen ermittelt. Als Grundlage hierzu diente eine Analyse verschiedener Verwaltungsgebührenordnungen umliegender Städte.

 

Es wurde festgestellt, dass die einzelnen Gebühren in anderen Städten detailliert aufgeschlüsselt sind und somit der/die Bürger/in, die in Anspruch genommene Leistung prägnant aus dem Gebührentarif erlesen kann.

 

In Oberhausen ergab sich aus der bisherigen Verwaltungsgebührensatzung bspw. aus der Tarifstelle 1 (Schriftliche Auskünfte, Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Auswertungen von Materialien u. a.) eine Gebühr von 1,00 EUR – 3.000,00 EUR. Die betroffenen Bereiche hatten hierzu neben der geltenden Satzung eigene Kalkulationen vorzunehmen. Diese eigene Berechnung sorgte oft für Unverständnis bei den Bürgern/innen.

 

Durch die nunmehr festgelegten einzelnen Gebührentarife kann jede/r Bürger/in den Tarif aus der neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ableiten und es ist für alle Beteiligten einfacher, einen entsprechenden Gebührenbescheid zu erstellen, um die Verwaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.

 

Die neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wurde in einen Allgemeinen Teil und in einen Besonderen Teil (fachspezifisch) eingeteilt.

 

Der Allgemeine Teil enthält Verwaltungsgebühren, die in vielen verschiedenen Verwaltungseinheiten berechnet werden. Hier sind als Beispiel die Kopien und Ablichtungen zu nennen.

 

Der Besondere Teil beziffert Gebühren, die nur in betroffenen Bereichen anfallen. Die Bereiche sind durch die entsprechende Überschrift zu erkennen.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...