Beschlussvorlage - B/16/2789-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt folgende Änderung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2012, Haushaltssanierungsplan 2012ff, Maßnahme-Nr. 43:

 

Die HSP-Maßnahme Nr. 43 wird aufgehoben, mit der Folge, dass die Haushaltsansätze des Sachkontos 432100, Benutzungsgebühren, Auftragsnummern 610002160101 – Krankentransport sowie 610002160102 – Rettungstransport, im Jahr 2017 um jeweils 2.500,- € und ab dem Jahr 2018 um jährlich 5.000,- € erhöht werden.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Br. B/15/2076-01 vom 25.06.2012

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach geltender Rechtssprechung sind Kosten von Trageunterstützungen, die durch die Feuerwehr im Rahmen eines Kranken- oder Rettungstransportes durchgeführt werden, durch die zuständigen Kostenträger (Krankenkassen) zu erstatten.

 

Der Haushaltssanierungsplan sieht unter der Maßnahme-Nr. 43 daher eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen im Produkt 021501 - Gefahrenabwehr, Sachkonto 432100 - Benutzungsgebühren, um jährlich 10.000,- € durch die Abrechnung von „Trageunterstützungen“ vor.

 

Durch die Anpassung der Rettungsdienstgebühren mit Wirkung zum 18.07.2017 ist eine separate Inrechnungstellung von Trageunterstützungen ab dem Leistungsdatum 18.07.2017 nicht mehr erforderlich, da die Kosten der Trageunterstützungen ab diesem Zeitpunkt bereits anteilig in den entsprechenden Rettungsdienstgebühren enthalten sind.

 

Es werden weiterhin Kosten für Trageunterstützungen vereinnahmt, jedoch nicht mehr im Produkt 021501, sondern über die Gebühreneinnahmen des Produktes 021601.

 

Die Maßnahme-Nr. 43 ist daher nicht mehr weiterzuverfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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