Beschlussvorlage - B/16/2780-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzungen über die Festlegung des Sanierungsgebietes "Schmachtendorf Mitte" unddes Sanierungsgebietes "Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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14.09.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:
Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext
- Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“ vom 10.01.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2.Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“ vom 08.02.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung
Anlass
Die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (WUV-Maßnahmen), die
- für das Sanierungsgebiet „Schmachtendorf Mitte“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. einer Grünfläche sowie
- für das Sanierungsgebiet „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. einer Freifläche
zum Inhalt haben, sind abgeschlossen.
Die in den Sanierungsgebieten durchgeführten Maßnahmen sind den jeweiligen in der Anlage c) bzw. d) befindlichen Begründungen zu entnehmen.
Da diese Sanierungen durchgeführt wurden, sind die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.
Die Sanierungssatzungen wurden nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) gefasst.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den aufzuhebenden Sanierungssatzungen um vereinfachte Sanierungsverfahren handelt, in denen eine Erhebung von Sanierungsbeiträgen nicht vorgesehen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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445,3 kB
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2
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392,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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849,1 kB
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