Beschlussvorlage - B/16/2779-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:

 

Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext

 

1.Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

2.Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebiets „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeSiehe Satzungstext

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Anlass

 

Die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (WUV-Maßnahmen), die für die Sanierungsgebiete „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“ und „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. jeweils einer Grünfläche zum Inhalt haben, sind abgeschlossen.

 

Die in den Sanierungsgebieten durchgeführten Maßnahmen sind den jeweiligen in der Anlage c) bzw. d) befindlichen Begründungen zu entnehmen.

 

Da diese Sanierungen durchgeführt wurden, sind die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.

 

Die Sanierungssatzungen wurden nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) gefasst.

 

Hinweis

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den aufzuhebenden Sanierungssatzungen um vereinfachte Sanierungsverfahren handelt, in denen eine Erhebung von Sanierungsbeiträgen nicht vorgesehen ist.

 

 

 

 

Loading...