Antragsvorlage - A/16/2856-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zum „bürgerfreundlichen Bauamt“.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Verantwortung:
- Stehr , Osmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft die Neustrukturierung städtischer Baugenehmigungsverfahren sowie die Umsetzung digitaler Baugenehmigungen. Darüber hinaus gegebenenfalls die Implementierung einer digitalen Bauakte. Ziele sind insbesondere die Verkürzung der Bescheidungszeiten und damit insgesamt eine kundenfreundlichere, transparentere Abwicklung sämtlicher Anträge. Dem Planungsausschuss wird ein entsprechender Bericht vorgelegt.
Sachverhalt
Begründung
Nicht nur durch unterschiedliche Gebühren- und Steuersätze stehen die Kommunen des Ruhrgebiets im Wettbewerb um die Realisierung von Neuansiedlungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Um die Position Oberhausens zu stärken, muss das Verfahren einer Baugenehmigung für Antragsstellungen so unkompliziert und transparent wie möglich gestaltet und schnellstmöglich durch die Verwaltung abgewickelt werden können. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher um Prüfung einer Neustrukturierung der städtischen Baugenehmigungsverfahren, bei der vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden sollen:
- Es wird ein Zeitraum festgesetzt, in dem nach Eingang einer vollständigen Beantragung über diese beschieden wird. Die Vollständigkeit wird innerhalb von drei Wochen erklärt. Zusätzliche Unterlagen müssen begründet nachgefordert werden. Die Stadtverwaltung gibt ein Merkblatt über die geforderten Unterlagen in Bezug auf die Bauordnung NW und die Bauprüfverordnung heraus, in der lokale Abweichungen deutlich werden.
- Jeder Antragssteller hat einen persönlichen Fallmanager, der jederzeit Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben und Fragen beantworten kann. Alternativ erhält jeder Antragsteller einen Pincode über den der Stand der Bearbeitung eingesehen werden kann. Außerdem begleitet der Fallmanager den verwaltungsinternen Ablauf und ist dafür verantwortlich, dass die Bescheidung des Antrages fristgerecht erfolgt.
- Die gesamte Abwicklung eines Baugenehmigungsverfahrens wird digital angeboten.
- Die mitwirkenden Bereiche der Verwaltung außerhalb des Bereiches Bauordnung müssen sich den zeitlichen Vorgaben des Bereichs Bauordnung unterordnen.
Durch die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bis hin zur digitalen Bauakte ergeben sich überwiegend Vorteile. Der Antragssteller erhält jederzeit einen Überblick über den Stand der Bearbeitung, da alle Unterlagen vollständig und jederzeit abrufbar sind, fehlende Bescheinigungen unkompliziert markiert und schnell nachgereicht werden können. Unnötiger verwaltungsinterner, zeitaufwändiger „Ämterumlauf“ wird vermieden und damit Kosten gespart.
Die digitale Baugenehmigung ist dabei als ein erster Schritt zur digitalen Bauakte anzusehen.
