Beschlussvorlage - B/16/2924-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 700.000,00 EUR im Finanzplan 2017 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2017 ergeben sich nicht.

 

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7230.00

Erstattungen an Gemeinden

700.000 EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (B/16/2263-01) wurde eine Rückstellung von 700.000 EUR für den Deckungsring Hilfen zur Erziehung in der Ergebnisrechnung 2016 berücksichtigt. Die Rückstellung war notwendig für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungspflicht nach §89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach 2 Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2017 Rechnungen für das Jahr 2016 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde. Diese für 2017 gebildete Rückstellung wird für erbrachte Leistungen in 2016 anderer Gemeinden im Umfang von 700.000,-- EUR in Anspruch genommen.

 

Im Jahr 2017 ergeben sich durch die Auflösung der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2017 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.

 

Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2017 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 700.000 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

Bezug

Drucksache B16/2263-01

 

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