Beschlussvorlage - B/16/2780-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:

 

Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext

 

  1. Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schmachtendorf Mitte“ vom 10.01.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

2.Satzung

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des

Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“ vom 08.02.1991 wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeSiehe Satzungstext

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Sachverhalt

Begründung

 

Anlass

 

Die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (WUV-Maßnahmen), die

 

  • für das Sanierungsgebiet „Schmachtendorf Mitte“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. einer Grünfläche sowie

 

  • für das Sanierungsgebiet „Sterkrade Mitte / Steinbrinkstraße“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. einer Freifläche

 

zum Inhalt haben, sind abgeschlossen.

 

Die in den Sanierungsgebieten durchgeführten Maßnahmen sind den jeweiligen in der Anlage c) bzw. d) befindlichen Begründungen zu entnehmen.

 

Da diese Sanierungen durchgeführt wurden, sind die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.

 

Die Sanierungssatzungen wurden nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) gefasst.

 

Hinweise

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den aufzuhebenden Sanierungssatzungen um vereinfachte Sanierungsverfahren handelt, in denen eine Erhebung von Sanierungsbeiträgen nicht vorgesehen ist.

 

 

 

 

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